Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!
Wird ein behindertes Kind volljährig und sind beide Eltern geeignet und bereit, die Betreuung zu übernehmen so müssen nicht automatisch beide Eltern zu Betreuern bestellt werden. Es ist zunächst im jeweiligen Einzelfall konkret zu prüfen, ob die Angelegenheiten des Betreuten durch beide Eltern besser besorgt werden können.
Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein, 3.2.2005 - Az: 2 W 15/05
Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!
Moderator: WernerSchell
Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!
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