Verantwortung: Medikamentenschrank

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Brady
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Verantwortung: Medikamentenschrank

Beitrag von Brady » 31.08.2008, 19:36

Verantwortung: Medikamentenschrank

Hallo zusammen,

weiss nicht, ob es dieses Thema schon mal gab?
Ich habe gerade mit Kollegen das Thema über den Schlüssel vom Medikamentenschrank. Es gibt Stationen, wo es üblich ist den Schlüssel in einer Schublade im Dienstzimmer zu legen. Wobei der Medikamentenschrank die ganze Zeit offen steht.

Aussagen hierzu sind: "Wir haben nicht genügend Schlüssel für das Pflegepersonal" oder "Es ist zu umständlich, geht nicht schnell genug".
Auf Intensiv-Stationen soll es sogar üblich sein, dass das Dienstzimmer, bzw. Pflegestützpunkt und der Zugriff zu Medikamenten immer offen ist.
Wie ist die rechtliche Lage? Wer ist für Übergriffe verantwortlich, wenn der Schrank, bzw. der Raum in dem der Medikamentenschrank steht offen steht und sich jemand daraus bedienen kann?

Liebe Grüße Brady :?:
Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind! Philip K. Dick

Brady
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Beitrag von Brady » 31.08.2008, 21:10

Habe noch was vergessen.
Bei mir ist im Dienstzimmer schon mal eingebrochen worden. Die Türe vom Dienstzimmer war verschlossen. Es wurde direkt nachgefragt, ob der Medikamentenschrank offen stand. Dies war aber nicht der Fall. Die Zeit den Medikamentenschrank auch noch gewaltsam zu öffnen war wohl zu knapp.
Wie verhält es sich bei einem Einbruch, wenn die Tür zwar vom Dienstzimmer abgeschlossen ist, aber der Medikamentenschrank offen steht?

Gibt es dazu rechtliche Aussagen, ob beides verschlossen sein muss? Oder ob eins von beiden reicht? Oder wie auf Intensivstationen gar nicht abgeschlossen sein muss? Wer trägt die Verantwortung?

Liebe Grüße Brady
Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind! Philip K. Dick

Herbert Kunst
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Medikamentenschrank – Dienstanweisung muss her!

Beitrag von Herbert Kunst » 01.09.2008, 06:16

Medikamentenschrank – Dienstanweisung muss her!

Hallo.

ich denke, dass die Angelegenheiten um den Medikamentenschrank exakt geregelt sein müssen. Ist der Schrank immer verschlossen zu halten? Wer hat Zugang bzw. einen Schlüssel? Wer trägt Verantwortung? Am Besten sind solche Dinge in einer Dienstanweisung geregelt. Es macht natürlich wenig Sinn, einen Schlüssel nahezu für jedermann zugänglich herum liegen zu lassen!
Wenn im Medikamentenschrank auch Betäubungsmittel aufbewahrt werden, sind die besonderen Anforderungen des Betäubungsmittelrechts zu beachten.
Ich meine, dass die Betriebsleitung, falls noch nicht geschehen, entsprechende Klarstellungen vornehmen und ggf. eine Dienstanweisung herausgegeben soll. Solange es diese Klarstellungen nicht gibt, ist die Haftungsproblematik diffus. Es kommt dann bezüglich einer eventuellen Haftung auf die Einzelumstände an.

Gruß
Herbert Kunst
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Medikamentenschrank - Dienstanweisung muss her

Beitrag von Hildegard Kaiser » 01.09.2008, 08:03

Hallo Brady,

Herbert hat schon Hinweise gegeben. Ich denke, dass bei Euch exakt geregelt werden muss. Es muss m.E. Arbeitgeberhinweise (möglichst per Dienstanweisung) geben. Darin sind alle relevanten Fragen anzusprechen bzw. zu klären.
Es kann nicht sein, dass der Medikamentenschrank eigentlich nur per Schlüssel geöffent werden soll, dann aber offen steht. Die Verantwortlichkeiten sind so nicht geklärt.

MfG
Hilde
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Brady
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Beitrag von Brady » 01.09.2008, 08:19

Hallo zusammen.

ich bedanke mich ganz herzlich über eure schnelle und gute Antwort. Wie es mir erscheint, ist dieses Problem kein Einzelfall!
Auch ich werde es in der Leitungsrunde ansprechen.

Liebe Grüße Brady
Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind! Philip K. Dick

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