MTRA`s und i.v.Injektionen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Angelika
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MTRA`s und i.v.Injektionen

Beitrag von Angelika » 06.08.2008, 07:45

MTRA`s und i.v.Injektionen

Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen kann ein Chefarzt der Radiologischen Abteilung anordnen, dass MTRA`s i.v. Injektionen bei liegenden i.V.Systemen vornehmen?
Aus meiner Sicht ist die Appl. von Kontrastmitteln ausschließlich ärztl.Tätigkeit sowohl für Krankenpflegepersonal und erst recht bei gen. Berufsgruppe (abgesehen davon existiert dbzgl.eine Arbeits-und Verfahrensanweisung im Hause, unterzeichnet von ÄD und PDD; jedoch bezogen auf Pflegepersonal)
Gleicher chefarzt leistet Rufbereitschaftsdienst. Auf Grund der Entfernung(Fahrt bis zum Arbeitsplatz mind.40 Minuten) sollen MTRA`s telef. Anweisungen zu Untersuchungen die einen Radiologen erfordern bereits ausführen!?

Wie sollten sich diese Verhalten ohne in rechtliche Konflikte zu geraten?

Herbert Kunst
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Injektionstätigkeit - saubere Abklärungen geboten

Beitrag von Herbert Kunst » 06.08.2008, 08:53

Hallo Angelika,

über die rechtlichen Aspekte, ob und inwieweit die Injektionstätigkeit auf nichtärztliches Personal übertragen werden kann, wird seit Jahren gestritten. U.a. aus haftungsrechtlichen Gründen ist Zurückhaltung geboten.
Ich habe mich dazu bereits unter
Wer darf Insulin spritzen?
viewtopic.php?t=9037&highlight=injektion
geäußert. Meine Empfehlung: dort nachlesen. Es gibt weitere Fundstellenhinweise. - Wir können hier später weiter diskutieren.

Bei i.v. Injektionen ist eher die ärztliche Kompetenz gefragt, vor allem, wenn es um Kontrastmittel geht. Wenn es insoweit eine Dienstanweisung für das Pflegepersonal gibt, hat diese keine Rechtswirkung für andere Personengruppen.

Es muss also letztlich darüber diskutiert werden, ob MTRA-S vor Ort ähnliche Befähigungen haben (sollen), vielleicht nach gezielter Fortbildung / Schulung. Dann müsste die Dienstanweisung angepasst werden.

M.E. erscheint es sinnvoll, den Arbeitgeber auf die rechtlichen und tatsächlichen Probleme aufmerksam zu machen und auf eine umfassende Abklärung unter Einbeziehung aller Beteiligten zu drängen. Arbeitnehmervertretung einbinden!

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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