Urlaub von der Pflege
Wie überlastete, pflegende Angehörige ihre Auszeit bekommen
Bonn, 21.05.08 Die Zahl der Hilfs- und Pflegebedürftigen nimmt weiter zu. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zurzeit zuhause gepflegt und betreut. Dabei übernehmen oftmals Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende wie Nachbarn oder Freunde die Verantwortung der pflegerischen Versorgung. Erfahrungsberichte bestätigen, dass die Pflegenden selbst häufig durch die über Jahre hinweg andauernde Pflege körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und teilweise durch die zeitliche Belastung sozial isoliert sind. Urlaub machen, einfach mal ausspannen und sich erholen – das ist auch für pflegende Menschen und ihre Angehörigen deshalb eine wesentliche Voraussetzung, sich von der schweren, verantwortungsvollen und zeitintensiven Tätigkeit zu erholen. Die Deutsche Seniorenliga zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, einmal eine Auszeit zu nehmen.
Angehörige, die zuhause einen Pflegebedürftigen versorgen, haben im Jahr 28 Tage Anrecht auf eine bezahlte Urlaubsvertretung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung: Die Pflege dauert mindestens schon ein Jahr. "Verhinderungspflege" heißt diese Regelung, mit der ein Pflegedienst oder auch eine Person aus dem häuslichen Umfeld betraut werden kann. Bis zu 1432 Euro erstattet die Kasse dafür. Die Gesamtzeit von 28 Tagen darf auch auf mehrere kürzere Urlaube aufgeteilt werden. Der Gepflegte kann auch in eine stationäre Kurzzeit-Pflege gehen, wobei die Kasse auch hier nicht mehr als 1432 Euro pro Monat bezahlt. Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist.
Urlaub von der Pflege in drei Schritten
Der erste Schritt ist der schriftliche Antrag bei der Pflegekasse. Hierin sollte formuliert sein, welche Art der Betreuung der Gepflegte während des Urlaubes haben möchte, also ob die Vertretung zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder durch jemanden aus der Familie erfolgen soll. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, wobei der Antrag in Krisensituationen, zum Beispiel bei einer plötzlichen gesundheitlichen Verschlechterung, auch nachgereicht werden kann. Die Leistungen der Verhinderungspflege müssen nicht in aufeinander folgenden Wochen genommen werden, sondern können sich auf mehrere kürzere Zeiten im Jahr verteilen. Grundsätzlich ist die Kurzzeitpflege vor ihrem Antritt bei der Kasse zu beantragen. In einem Kalenderjahr kann sowohl die Kostenübernahme für vier Wochen Verhinderungspflege als auch für vier Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Fällt die ständige Pflegekraft aus, zahlt die Kasse somit maximal acht Wochen die Kosten für eine Betreuung durch externe Pflegekräfte.
Ersatzpflege durch Verwandte
Der zweite Schritt ist die Möglichkeit der Ersatzpflege durch Verwandte. Übernimmt ein anderer Angehöriger die Pflege, dann bekommt dieser für die Zeit, in der er die Pflege übernimmt, das übliche Pflegegeld der Pflegekasse und außerdem Fahrtkosten sowie Verdienstausfall ersetzt. 1432 Euro sind inklusive des üblichen Pflegegeldes immer die Höchstgrenze! Wenn die Höchstsumme der Kasse nicht für vier Wochen Hilfe durch einen Pflegedienst ausreicht, muss der Gepflegte aus seinen privaten Mitteln etwas zuschießen, oder der Urlaub des pflegenden Angehörigen muss verkürzt werden. Genau dasselbe gilt für einen Aufenthalt im Heim.
Der professionelle Pflegedienst
Dritter Schritt: Soll ein professioneller Pflegedienst engagiert werden, sollte der Antragsteller aus einem detaillierten Pflegekatalog die passenden Leistungen zusammenstellen. Mit dem Geld aus der Pflegekasse muss der Gepflegte die Leistungen des Pflegedienstes zahlen. Maximal zahlt die Kasse auch hier 1432 Euro inklusive des üblichen Pflegegeldes, egal in welcher Pflegestufe der Gepflegte ist. Nach Meinung von Experten reicht diese Summe für Pflegebedürftige der Stufe I und II für vier Wochen Ersatzpflege aus, bei Pflegestufe III zumeist nicht. Achtung: Bezahlt werden damit aber nur Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung dagegen müssen die Gäste selbst tragen.
In der Broschüre „Vorsorgen für den Pflegefall“ beantwortet die Deutsche Seniorenliga (DSL) die zehn dringendsten Fragen zum Thema Pflegeversicherung in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise. Die Broschüre kann kostenlos bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter http://www.dsl-pflege.de abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.5.2008
http://www.deutsche-seniorenliga.de/presse.php
Urlaub von der Pflege
Moderator: WernerSchell