Wollen Sie, dass Ihr Vater verhungert?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wollen Sie, dass Ihr Vater verhungert?

Beitrag von Presse » 14.01.2008, 07:20

Der Autor des folgenden lebensnahen Wissenschaftsbeitrags ist Dr. Michael de Ridder, Leiter der Rettungstelle des Berliner Urban-Klinikums. Er unterstützt und berät - auf freiwilliger Basis - die Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands:

"Wollen Sie, dass Ihr Vater verhungert?
Viele sterbenskranke Patienten werden am Lebensende künstlich ernährt – eine fragwürdige Maßnahme


Seit einem ausgedehnten, 14 Monate zurückliegenden Schlaganfall lebt der 84-jährige Franz K. in einem Pflegeheim im Südwesten Berlins. Alle Versuche, nach einem langen Klinikaufenthalt durch Rehabilitationsmaßnahmen Mobilität, Sprachvermögen und ein wenig Lebensfreude zurückzugewinnen, waren gescheitert: Schwerstpflegebedürftigkeit stand am Ende aller ärztlichen und pflegerischen Bemühungen. Vor drei Monaten hatte Herr K. erneut einer Lungenentzündung wegen 16 Tage im Krankenhaus verbracht. „Seitdem hat er rapide abgebaut, sein Lebensmut ist hin“, sagt seine Tochter, die ihn fast täglich für mehrere Stunden besucht, „er spricht kaum noch, isst zusehends weniger, 56 Kilo wiegt er noch.“ Schon damals hatte die Heimleitung von der Notwendigkeit einer PEG-Sonde gesprochen, doch Frau K. hatte abgelehnt, das entspreche nicht dem Willen ihres Vaters. Geduldig und liebevoll fütterte sie ihn während ihrer Besuche mit eigenhändig zubereiteten Speisen. Doch er lehnte immer häufiger ab, selbst der Pepsinwein blieb ohne Wirkung. ..."

Der vollständige Artikel ist zu lesen unter:
http://www.tagesspiegel.de/magazin/wiss ... 04,2452433

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 13.1.2008
http://www.patientenverfuegung.de

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