Vor Gericht könnten Leitlinien immer wichtiger werden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärzte Zeitung

Vor Gericht könnten Leitlinien immer wichtiger werden

Beitrag von Ärzte Zeitung » 29.06.2006, 06:10

Vor Gericht könnten Leitlinien immer wichtiger werden
Studie der Universität Bremen / Wer sich an Vorgaben hält, vermeidet haftungsrechtliche Risiken / Ärzten bleibt viel Handlungsspielraum


BREMEN (cben). Welche Rolle spielen Leitlinien für die Urteilsfindung, wenn es vor Gericht um Behandlungsfehler geht? Drei Wissenschaftler des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen haben in einer Studie drei Jahre lang untersucht, ob, wie und welche Leitlinien von Richtern herangezogen werden.

"Rolle von ärztlichen Leitlinien im Medizinrecht" ist der Name der Studie. Das Ergebnis: Ärzte, die Leitlinien befolgen, gehen kein haftungsrechtliches Risiko ein. Ärzte, die in der Behandlung ohne Begründung von einer Leitlinie abweichen, können dagegen einen Behandlungsfehler begehen.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht

Ärztliches Zentrum für Qualität informiert über Leitlinien

Beitrag von » 29.06.2006, 06:33

Ärztliches Zentrum für Qualität informiert über Leitlinien
Mittwoch, 28. Juni 2006

Berlin - Einen neuen Informationsdienst „Effekte von Leitlinien“ für die Entwickler und Anwender medizinischer Leitlinien hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) eingerichtet. Dazu wählen Mitarbeiter des ÄZQ monatlich Publikationen zum Thema „Effekte oder Effektivität oder Evaluation von Leitlinien“ aus einem Pool von rund 100 in der Literaturdatenbank Medline neu erschienenen Arbeiten aus. Sie werden sowohl inhaltlich als auch methodisch kommentiert und veröffentlicht.

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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24727

WernerSchell
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Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2008, 07:19

Verbindlichkeit von Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen

Die Qualität der ärztlichen Berufsausübung orientiert sich an Maßstäben, die von Experten, insbesondere der Medizin, aber auch der Rechtswissenschaften, der Philosophie, der Ethik und der Theologie, erarbeitet werden. Im deutschen Sprachgebrauch haben sich Begriffe etabliert, deren Verbindlichkeit in der unten genannten Reihenfolge abnimmt:

Richtlinien
Richtlinien sind meist von Institutionen veröffentlichte Regeln des Handelns und Unterlassens, die dem einzelnen Arzt einen geringen Ermessensspielraum einräumen. Ihre Nichtbeachtung kann Sanktionen nach sich ziehen. Eine ähnliche Verbindlichkeit wie Richtlinien haben Standards, die als normative Vorgaben bezüglich der Erfüllung von Qualitätsanforderungen verstanden werden und durch ihre in der Regel exakte Beschreibung einen mehr technisch-imperativen Charakter haben.

Leitlinien
Demgegenüber sind Leitlinien systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen bei speziellen diagnostischen und therapeutischen Problemstellungen. Sie lassen dem Arzt einen Entscheidungsspielraum und "Handlungskorridore", von denen in begründeten Einzelfällen auch abgewichen werden kann.

Empfehlungen und Stellungnahmen
wollen die Aufmerksamkeit der Ärzteschaft und der Öffentlichkeit auf änderungsbedürftige und beachtenswerte Sachverhalte lenken. Ein Memorandum dient mit seinem Inhalt der umfassenden Information und Aufklärung. Seine Inhalte sollen für die Urteilsbildung des Arztes über den aktuellen Stand des Wissens ggf. auch über veraltetes Wissen von Nutzen sein.

Quelle: Mitteilung der Bundesärztekammer - Stand: 01.06.1998, weiterhin aktuell
Fundstelle:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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