Pflegebedürftige – Rechte einfordern – Betreuer gefordert!
In einer Mailingliste wurde am 25.2.2006 verbreitet:
„…. eine Betreute von mir ist mit einem Beckenbruch im Krankenhaus behandelt worden, eine Reha wurde abgelehnt mit der Begründung, für Heimbewohner zahle das die Kasse nicht mehr, dafür sei das Heimpersonal ja da. Dies wurde einer Bekannten der Betreuten gesagt, als ich nachhakte, hieß es, ach nein, so sei das nicht, aber es sei eben nicht nötig. Die im Heim behandelnde Ärztin meinte dann. "wieso, sie läuft doch!" jetzt liegt sie nach einem Oberschenkelhalsbruch und Endoprothese wieder im Heim (mit einem Dekubitus, der aus dem Krankenhaus stammt!), der behandelnde Arzt meinte, Physiotherapie sei anschließend nötig. Also ein zweiter Versuch.
Außerdem habe ich gehört, dass bettlägerige Menschen, vor allem Heimbewohner, bei einer Leukämie keine Chemo mehr bekommen!!!
Diese Quelle ist absolut zuverlässig, es handelt sich um eine Altenpflegerin in einem Blindenheim, die dies mit ihrem 84 jährigen Vater erlebt hat.
Habt Ihr solche Erfahrung auch? Wie steht es mit der ärztlichen Versorgung der Alten, wird die sang- und klanglos eingeschränkt? Meine Nachfrage bei der Kasse im ersten Fall ergab : natürlich nicht. Wollen die Ärzte aus Budgetgründen nicht mehr? Ich möchte dem auf jeden Fall nachgehen, ich finde es unglaublich. …“
Diese Zuschrift verdeutlicht beispielhaft, wie mit Patienten / Pflegebedürftigen tatsächlich umgegangen wird. Dazu habe ich der Schreiberin bzw. den Mitleserinnen / Mitlesern in der Liste am 26.2.2006 folgende Nachricht übermittelt:
„….hilfs- und pflegebedürftige Menschen haben genau so Anspruch auf die im Einzelfall notwendige medizinische Versorgung, wie sie auch bei sonst erkrankten Versicherten in Betracht kommen muss. Dazu gehören selbstverständlich auch die notwendigen rehabilitativen Maßnahmen! Im Sozialgesetzbuch XI ist sogar der Grundsatz herausgestellt: Rehabilitation vor Pflege!
Ich kann daher nur dazu raten, alle medizinischen / pflegerischen Maßnahmen, die in der jeweiligen Einzelsituation erforderlich erscheinen, bei Ärzten, Pflegepersonal und Kostenträgern mit Nachdruck einzufordern, möglichst schriftlich. Gegen ablehnende Bescheide müsste dann folgerichtig mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden; in kritischen Fällen, bei denen Eile geboten ist, müsste auch an die Beantragung einer einstweiligen Anordnung gedacht werden. In diesem Sinne waren wir schon mit anwaltlicher Beteiligung erfolgreich tätig.
Es liegt eine aktuelle Studie vor, wonach die ärztliche Versorgung in den Heimen als mangelhaft beschrieben wird (in einem Cottbuser Heim hatten u.a. 16 angefragte Ärzte die Behandlung einer Wachkomapatientin abgelehnt). Lesen Sie dazu in meinem Forum einige informative Beiträge (Fundstelle vollständig übernehmen):
viewtopic.php?t=3387
Ich habe als 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V. mittlerweile durchgesetzt, dass das hiesige Kreisgesundheitsamt für Anfang März 2006 zu einer Erörterung betreffend die ärztliche Versorgung der Heimbewohner eingeladen hat. Man hält das Thema für dringend erörterungsbedürftig. Ich kann also nur empfehlen, gezielt nachzuhaken. Unterversorgungen dürfen nicht hingenommen werden. Soweit Rechtliche Betreuer Vertretungsmacht haben, sind sie kraft Amtes verpflichtet, die notwendige ärztliche Versorgung einzufordern, ggf. mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung.
Generell bitte ich darum, konkrete Missstände in der Versorgung von Heimbewohnern dem Pflege-Selbsthilfeverband e.V. ( http://www.pflege-shv.de ) mitzuteilen ( pflege@pflege-shv.de oder Team@wernerschell.de ); wir werden uns kümmern! Allerdings müssen wir „Ross und Reiter“ kennen, anonyme Beschreibungen helfen wenig.
Dazu gab es folgende Rückmeldung:
„… danke für die ausführliche und informative Antwort. Aber was mache ich, wenn der Arzt sagt, es ist nicht nötig??? Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer medizinischen Maßnahme? Ich habe übrigens in meinem Fall nach den Beckenbrüchen erst mal den Arzt gewechselt, die Ärztin wollte aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch eine Magenspiegelung machen!!!....“
Meine Antwort hierauf am 26.2.2006:
„…. Patienten und ihre Rechtsvertreter sollten sich klar machen, dass Ärzte auch nur mit "Wasser kochen". Diagnostische und therapeutische Maßnahmen können nicht selten in verschiedener Art und Weise angegangen werden. Damit der Patient bzw. der Vertreter "auf Augenhöhe" sachkundig wird, hat die Rechtsprechung die Aufklärungspflicht immer wieder als notwendige Dienstpflichtleistung herausgestellt. Da, wo Ärzte diese Pflicht nicht erfüllen, müssen sie zur Ablieferung der notwendigen Informationen aufgefordert werden. Aufklärungsmängel machen eine abgelieferte Patienteneinwilligung u.U. unwirksam!
Ggf. muss auch an die Einholung einer Zweitmeinung gedacht werden. Gibt es anhaltend Streit über eine für notwendig befundene Maßnahme, kann die Krankenkasse befragt werden (Auskunfts- und Beratungspflicht nach SGB I) oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung eingeschaltet werden. Über medizinische Maßnahmen geben auch für Laien verständliche Buchveröffentlichungen und die Informationsangebote im Internet Auskunft. So gesehen, kann auch jeder, das ist meine feste Meinung, selbst "Manager seiner eigenen Krankheit" werden (Selbsthilfegruppen und -organisationen sind die entsprechenden Gemeinschaftsangebote).
Wer die Durchführung einer Magenspiegelung vorschlägt, muss dies hinsichtlich der Notwendigkeit genau erläutern und ggf. Fragen beantworten. Eine Magenspiegelung ist zwar rein medizin-technisch nicht problematisch, ist aber immerhin ein Eingriff, der auch gewisse Risiken mit sich bringt - und letztlich auch Kosten verursacht. Eine kritische Sicht ist daher auch insoweit geboten.
Wenn es in der Vergangenheit ärztliche Maßnahmen oder Unterlassungen gegeben hat, die zu Verletzungen / Schäden geführt haben, kann daran gedacht werden, die jeweilige Krankenkasse entsprechend zu informieren. Die Krankenkassen können bei vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern ein Gutachten des MDK veranlassen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ich würde mir wünschen, dass Rechtliche Betreuer im Sinne der Wahrnehmung von Patientenrechten "munterer" auftreten. Wenn ich alles das in eine Bewertung einbeziehe, was ich so in Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen über Behandlungs- und Pflegesituation (wegen Schweigepflicht anonymisiert) erfahre, gibt es m.E. großen Handlungsbedarf - auch seitens der Rechtlichen Betreuer…. „
Rückmeldung am 26.2.2006:
„… Danke schön, das hilft mir weiter. …“
Forum zum Pflegerecht:
viewforum.php?f=3
Pflegebedürftige – Rechte einfordern – Betreuer gefordert!
Moderator: WernerSchell
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Pflegebedürftige – Rechte einfordern – Betreuer gefordert!
Zuletzt geändert von WernerSchell am 13.03.2006, 08:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Rechte einfordern - nicht locker lassen
Zu meinen o.a. Hinweisen "Rechte einfordern"… vom 26.2.2006 gab es per Mailingliste folgende Rückmeldung eines Juristen:
"... das sind keine Neuigkeiten. Das ist kalter Kaffee. Es steht schon eine ganze Weile im SGB V, dass der Arzt auf Kosten der Kasse nur Behandlungen anbieten darf, die medizinisch UND WIRTSCHAFTLICH sinnvoll sind. Nachzulesen ist das in § 12 SGB V. Natürlich lügt einen deswegen jeder Politiker an, wenn er gefragt wird, aber es ist so. (Wäre es anders, wäre die Krankenkasse übrigens auch längst pleite.) - Nicht dass mir das gefällt! Ich sehe freilich auch aktuell keinen raschen Ausweg aus der Misere. ...“
Ich fand die Antwort z.T. nicht angemessen. Meine Antwort vom 27.2.2006 dazu:
„….Ihre Ausdrucksweise ist doch sonst gewählter. Wieso kontern Sie meine Hinweise, die im SGB V beschriebenen Rechte gegenüber den Leistungserbringern deutlich anzusprechen und ggf. auch Wege zu beschreiten, sie durchzusetzen? Kann es sein, dass Sie privat versichert und zusätzlich beihilfeberechtigt sind? Dann kennen Sie u.U. die Situation so mancher Kassenpatienten nicht, die hilflos den ärztlichen Hinweisen, a n g e b l i c h wirtschaftlich handeln zu müssen, gegenüber stehen. Manche Situationen sind nur deshalb so, weil sich die Kassenpatienten bzw. ihre Rechtsvertreter nur unzureichend zur Wehr setzen und es insoweit keine wirkliche Lobby gibt.
Hinweise zur ärztlichen Aufklärungspflicht sind bitter nötig - immer wieder. Auch das Ansprechen der Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ist "kein kalter Kaffee", sondern sehr, sehr nötig. Nach seriösen Berichten (MDK usw.) sind 10% der pflegebedürftigen Menschen mangelhaft versorgt. Das sind schlicht rd. 200.000 Menschen. Manche sagen: Alles nur Einzelfälle - nicht so schlimm. Es geht dabei aber um Menschenrechtsverletzungen! Auch nur eine Verletzungshandlung sollte reichen, um korrektes Handeln in Gang zu bringen.
Der Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" steht weitgehend nur auf dem Papier. Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, Pflegebedürftige nur deshalb nicht zu aktivieren, nur um aus finanziellen Gründen keine Rückstufung erfahren zu müssen?
Ich sehe übrigens Auswege aus der Misere: Werden wir eine Bürgerbewegung und machen uns stark für die Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. Setzen wir uns ein, jeder an seinem Platz und mit seinen Fähigkeiten. Ich glaube, Sie könnten mit Ihrem großen juristischen Sachverstand gut mithelfen. Übrigens: "Wer nicht kämpft, hat schon verloren" (auch ein alter Hut - steht aber immer noch gut zu Gesicht)! …“
Daraufhin erhielt ich am 27.2.2006 folgende weitere Rückmeldung:
„… Sie haben recht, ich bin zu 70% beihilfeberechtigt und zu 30% privat versichert, was bedeutet, dass ich zunächst einmal einfach eine Rechnung bekomme, die ich bezahlen muss. Dann darf ich die Diskussion mit dem Leistungsträger führen, die der "Normalbürger" auf seinen Arzt abwälzt. Übrigens hat jeder Kassenpatient das Recht, sich in meine Lage zu versetzen und statt der direkten Kostenübernahme die Kostenerstattung zu wählen. Er muss dann halt ebenso in Vorlage gehen und trägt das Risiko, nicht alles übernommen zu bekommen anstelle des Arztes.
Es ist sicher nicht fair, Menschen schlechter zu behandeln, nur weil sie sich nicht wehren können. Ein Arzt, der nach diesem Prinzip handelt, gehört aus dem Verkehr gezogen. Es ist aber auch nicht fair, es den Ärzten vorzuwerfen, wenn sie so handeln, wie es der Gesetzgeber beschlossen hat, nur weil die dafür verantwortlichen Politiker zu feige waren, es auch öffentlich bekanntzugeben, dass das so im Gesetz steht.
Das von Ihnen ins Spiel gebrachte Beispiel des 84jährigen Leukämie-Patienten halte ich - wie gesagt - für ein zweifelhaftes. Da müsste man den Einzelfall kennen.
Missstände in der Pflege sind wieder ein anderes Thema. Auch da haben wir es mit einem Bereich zu tun, der immer mehr Geld kostet, für das immer weniger Menschen aufkommen sollen. Das ist in meinen Augen die Ursache für alle weiteren Folgen. Ich habe keine Ahnung, wie sie sich beseitigen lässt….“
Die weitere Rückmeldung beantwortete ich wie folgt:
„… ich bin selbst auch Privatpatient und beihilfeberechtigt. Daher kenne ich die Rechtssituation bei Privatpatienten, aber auch die der Kassenpatienten - durch jahrelanges Befassen mit dieser Thematik: Privatpatienten haben i.d.R. keine Probleme mit der Abrechnung, es wird meist der Mittelsatz der GOÄ zugrunde gelegt. Dies akzeptiert die private Versicherung. Die Beihilfestelle folgt dem meist und füllt die Erstattung auf 100% auf.
Die Kostenerstattung nach dem SGV V ist mit der vorgenannten „Beamtenversorgung“ nur teilweise vergleichbar. Wer als gesetzlich Versicherter Kostenerstattung wählt, muss gehörig aufpassen. Er ist zwar beim Arzt Selbstzahler (damit hochwillkommen) und bekommt eine Rechnung nach der GOÄ, also meist Mittelwertansatz. Von seiner gesetzlichen Krankenkasse bekommt er aber nur den Betrag erstattet, der auch bei vertragsärztlicher Versorgung angefallen wäre (Leistungen über den Leistungsrahmen der GKV hinaus werden überhaupt nicht von Erstattungen erfasst – also z.B. sog. individuelle Gesundheitsleistungen). Das ist deutlich weniger als der 1fache Satz; darüber hinaus wird noch eine Verwaltungsgebühr fällig. Beihilfeansprüche gibt es nicht – auch dann nicht, wenn ein Familienmitglied grundsätzlich einen Beihilfeantrag stellen könnte. Die Beihilfevorschriften schließen ausdrücklich Beihilfeleistungen für eine frei gewählte Kostenerstattung der gesetzlich Versicherten aus. Dies bedeut im Ergebnis eine erhebliche Zuzahlung, die sich kaum jemand leisten kann.
Dass die Vorschriften des SGB V und die darauf gründenden Regelungen zum Teil mehr als reformbedürftig sind, will ich gerne anerkennen. Die bisherigen Reformen waren schlechte „Bastelarbeiten“, die auch nicht annähernd in die Strukturen eingegriffen haben. Insofern ist die Politik in der Verantwortung. Ärzte, die sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen, handeln korrekt.
Um solche Fälle geht es aber bei der jetzigen Diskussion gerade nicht. Grundsätzlich gilt der Sicherstellungsauftrag der Ärzteschaft, dem ist jeder einzelne Vertragsarzt verpflichtet. Wenn trotz Sicherstellungsauftrag den Patienten gebotene Leistungen vorenthalten werden, ist das nicht zu tolerieren. Um solche Verweigerungen zu vertreten, wird Patienten nicht selten vorgegaukelt, die Leistungen seien entweder medizinisch nicht nötig oder wirtschaftliche Erwägungen stünden dem entgegen. Dies ist aber nicht immer korrekt und muss dann hinterfragt werden. Insoweit aufzumuntern, war Sinn meiner Hinweise.
Der angesprochene Fall eines 84jährigen Leukämiepatienten wurde nicht von mir in die Diskussion eingeführt (siehe Anfragetext vom 25.2.2006). Ich habe dazu auch nicht konkret Stellung genommen. Die konkrete Einschätzung muss natürlich anhand der Einzelumstände erfolgen.
Die medizinische Versorgung von Patienten lässt sich nicht immer einfach trennen nach Krankenversorgung und Pflege, auch wenn wir zwei getrennte Versicherungssysteme haben. Viele Bemühungen der Versorgung gehen ineinander über. Das Pflegesystem ist besonders notleidend (Minus 2005: rd. 500 Mio. Euro); die Kosten steigen, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird deutlich zunehmen (im Jahr 2020 werden es voraussichtlich rd. 3 Mio. sein). Eine Reform der Pflegeversicherung ist mehr als überfällig: ambulant vor stationär muss endlich umgesetzt werden, die Geldflüsse müssen verändert werden, die Leistungen müssen an den ganzheitlichen Bedürfnissen und nicht allein auf körperliche Defizite ausgerichtet werden, soziale Betreuung muss gewährleistet werden usw.
Auch solange eine Reform nicht vollzogen ist, muss die menschenwürdige Versorgung eines jeden hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gewährleistet werden. Wenn wir die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 1 und 2 GG) und die darauf aufbauenden Sozialgesetze ernst nehmen, ist das zwangsläufig. Entschuldigungen, dass wir menschenwürdige Bedingungen leider nicht schaffen und einhalten können, sind unter Berücksichtigung der Vorgaben nicht vertretbar. Wir alle sind in der Pflicht, uns zu kümmern! …“
"... das sind keine Neuigkeiten. Das ist kalter Kaffee. Es steht schon eine ganze Weile im SGB V, dass der Arzt auf Kosten der Kasse nur Behandlungen anbieten darf, die medizinisch UND WIRTSCHAFTLICH sinnvoll sind. Nachzulesen ist das in § 12 SGB V. Natürlich lügt einen deswegen jeder Politiker an, wenn er gefragt wird, aber es ist so. (Wäre es anders, wäre die Krankenkasse übrigens auch längst pleite.) - Nicht dass mir das gefällt! Ich sehe freilich auch aktuell keinen raschen Ausweg aus der Misere. ...“
Ich fand die Antwort z.T. nicht angemessen. Meine Antwort vom 27.2.2006 dazu:
„….Ihre Ausdrucksweise ist doch sonst gewählter. Wieso kontern Sie meine Hinweise, die im SGB V beschriebenen Rechte gegenüber den Leistungserbringern deutlich anzusprechen und ggf. auch Wege zu beschreiten, sie durchzusetzen? Kann es sein, dass Sie privat versichert und zusätzlich beihilfeberechtigt sind? Dann kennen Sie u.U. die Situation so mancher Kassenpatienten nicht, die hilflos den ärztlichen Hinweisen, a n g e b l i c h wirtschaftlich handeln zu müssen, gegenüber stehen. Manche Situationen sind nur deshalb so, weil sich die Kassenpatienten bzw. ihre Rechtsvertreter nur unzureichend zur Wehr setzen und es insoweit keine wirkliche Lobby gibt.
Hinweise zur ärztlichen Aufklärungspflicht sind bitter nötig - immer wieder. Auch das Ansprechen der Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ist "kein kalter Kaffee", sondern sehr, sehr nötig. Nach seriösen Berichten (MDK usw.) sind 10% der pflegebedürftigen Menschen mangelhaft versorgt. Das sind schlicht rd. 200.000 Menschen. Manche sagen: Alles nur Einzelfälle - nicht so schlimm. Es geht dabei aber um Menschenrechtsverletzungen! Auch nur eine Verletzungshandlung sollte reichen, um korrektes Handeln in Gang zu bringen.
Der Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" steht weitgehend nur auf dem Papier. Können Sie sich vorstellen, was es bedeutet, Pflegebedürftige nur deshalb nicht zu aktivieren, nur um aus finanziellen Gründen keine Rückstufung erfahren zu müssen?
Ich sehe übrigens Auswege aus der Misere: Werden wir eine Bürgerbewegung und machen uns stark für die Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. Setzen wir uns ein, jeder an seinem Platz und mit seinen Fähigkeiten. Ich glaube, Sie könnten mit Ihrem großen juristischen Sachverstand gut mithelfen. Übrigens: "Wer nicht kämpft, hat schon verloren" (auch ein alter Hut - steht aber immer noch gut zu Gesicht)! …“
Daraufhin erhielt ich am 27.2.2006 folgende weitere Rückmeldung:
„… Sie haben recht, ich bin zu 70% beihilfeberechtigt und zu 30% privat versichert, was bedeutet, dass ich zunächst einmal einfach eine Rechnung bekomme, die ich bezahlen muss. Dann darf ich die Diskussion mit dem Leistungsträger führen, die der "Normalbürger" auf seinen Arzt abwälzt. Übrigens hat jeder Kassenpatient das Recht, sich in meine Lage zu versetzen und statt der direkten Kostenübernahme die Kostenerstattung zu wählen. Er muss dann halt ebenso in Vorlage gehen und trägt das Risiko, nicht alles übernommen zu bekommen anstelle des Arztes.
Es ist sicher nicht fair, Menschen schlechter zu behandeln, nur weil sie sich nicht wehren können. Ein Arzt, der nach diesem Prinzip handelt, gehört aus dem Verkehr gezogen. Es ist aber auch nicht fair, es den Ärzten vorzuwerfen, wenn sie so handeln, wie es der Gesetzgeber beschlossen hat, nur weil die dafür verantwortlichen Politiker zu feige waren, es auch öffentlich bekanntzugeben, dass das so im Gesetz steht.
Das von Ihnen ins Spiel gebrachte Beispiel des 84jährigen Leukämie-Patienten halte ich - wie gesagt - für ein zweifelhaftes. Da müsste man den Einzelfall kennen.
Missstände in der Pflege sind wieder ein anderes Thema. Auch da haben wir es mit einem Bereich zu tun, der immer mehr Geld kostet, für das immer weniger Menschen aufkommen sollen. Das ist in meinen Augen die Ursache für alle weiteren Folgen. Ich habe keine Ahnung, wie sie sich beseitigen lässt….“
Die weitere Rückmeldung beantwortete ich wie folgt:
„… ich bin selbst auch Privatpatient und beihilfeberechtigt. Daher kenne ich die Rechtssituation bei Privatpatienten, aber auch die der Kassenpatienten - durch jahrelanges Befassen mit dieser Thematik: Privatpatienten haben i.d.R. keine Probleme mit der Abrechnung, es wird meist der Mittelsatz der GOÄ zugrunde gelegt. Dies akzeptiert die private Versicherung. Die Beihilfestelle folgt dem meist und füllt die Erstattung auf 100% auf.
Die Kostenerstattung nach dem SGV V ist mit der vorgenannten „Beamtenversorgung“ nur teilweise vergleichbar. Wer als gesetzlich Versicherter Kostenerstattung wählt, muss gehörig aufpassen. Er ist zwar beim Arzt Selbstzahler (damit hochwillkommen) und bekommt eine Rechnung nach der GOÄ, also meist Mittelwertansatz. Von seiner gesetzlichen Krankenkasse bekommt er aber nur den Betrag erstattet, der auch bei vertragsärztlicher Versorgung angefallen wäre (Leistungen über den Leistungsrahmen der GKV hinaus werden überhaupt nicht von Erstattungen erfasst – also z.B. sog. individuelle Gesundheitsleistungen). Das ist deutlich weniger als der 1fache Satz; darüber hinaus wird noch eine Verwaltungsgebühr fällig. Beihilfeansprüche gibt es nicht – auch dann nicht, wenn ein Familienmitglied grundsätzlich einen Beihilfeantrag stellen könnte. Die Beihilfevorschriften schließen ausdrücklich Beihilfeleistungen für eine frei gewählte Kostenerstattung der gesetzlich Versicherten aus. Dies bedeut im Ergebnis eine erhebliche Zuzahlung, die sich kaum jemand leisten kann.
Dass die Vorschriften des SGB V und die darauf gründenden Regelungen zum Teil mehr als reformbedürftig sind, will ich gerne anerkennen. Die bisherigen Reformen waren schlechte „Bastelarbeiten“, die auch nicht annähernd in die Strukturen eingegriffen haben. Insofern ist die Politik in der Verantwortung. Ärzte, die sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen, handeln korrekt.
Um solche Fälle geht es aber bei der jetzigen Diskussion gerade nicht. Grundsätzlich gilt der Sicherstellungsauftrag der Ärzteschaft, dem ist jeder einzelne Vertragsarzt verpflichtet. Wenn trotz Sicherstellungsauftrag den Patienten gebotene Leistungen vorenthalten werden, ist das nicht zu tolerieren. Um solche Verweigerungen zu vertreten, wird Patienten nicht selten vorgegaukelt, die Leistungen seien entweder medizinisch nicht nötig oder wirtschaftliche Erwägungen stünden dem entgegen. Dies ist aber nicht immer korrekt und muss dann hinterfragt werden. Insoweit aufzumuntern, war Sinn meiner Hinweise.
Der angesprochene Fall eines 84jährigen Leukämiepatienten wurde nicht von mir in die Diskussion eingeführt (siehe Anfragetext vom 25.2.2006). Ich habe dazu auch nicht konkret Stellung genommen. Die konkrete Einschätzung muss natürlich anhand der Einzelumstände erfolgen.
Die medizinische Versorgung von Patienten lässt sich nicht immer einfach trennen nach Krankenversorgung und Pflege, auch wenn wir zwei getrennte Versicherungssysteme haben. Viele Bemühungen der Versorgung gehen ineinander über. Das Pflegesystem ist besonders notleidend (Minus 2005: rd. 500 Mio. Euro); die Kosten steigen, die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird deutlich zunehmen (im Jahr 2020 werden es voraussichtlich rd. 3 Mio. sein). Eine Reform der Pflegeversicherung ist mehr als überfällig: ambulant vor stationär muss endlich umgesetzt werden, die Geldflüsse müssen verändert werden, die Leistungen müssen an den ganzheitlichen Bedürfnissen und nicht allein auf körperliche Defizite ausgerichtet werden, soziale Betreuung muss gewährleistet werden usw.
Auch solange eine Reform nicht vollzogen ist, muss die menschenwürdige Versorgung eines jeden hilfe- und pflegebedürftigen Menschen gewährleistet werden. Wenn wir die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 1 und 2 GG) und die darauf aufbauenden Sozialgesetze ernst nehmen, ist das zwangsläufig. Entschuldigungen, dass wir menschenwürdige Bedingungen leider nicht schaffen und einhalten können, sind unter Berücksichtigung der Vorgaben nicht vertretbar. Wir alle sind in der Pflicht, uns zu kümmern! …“
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Rechte einfordern - nicht locker lassen
Die Verfasserin der 1. Zuschrift (vom 25.2.2006) zu den Anmerkungen des Juristen (vom 26.2.2006):
„… die Beispiele stammen von mir und nicht von Herrn Schell. --- Der 84 jährige Leukämie Patient hatte KEINE Wahl, ob eine Chemo sinnvoll ist, mag in vielen Fällen bezweifelt werden. ---- Ich habe wieder einen neuen Fall, wo eine bettlägerige Heimpatientin ein notwendiges Schmerzpflaster (vermutlich Durogesic?) nicht bekommen soll, obwohl die bisherigen Schmerzmittel anerkannt vom Arzt nicht mehr ausreichen - " weil sie nicht die Mittel dafür hat". ich versuche gerade erst mal mit dem Arzt zu sprechen, die Tochter (glaubwürdig) hat mir das erzählt. -Soweit zu Wirtschaftlichkeit.“
Meine Antwort vom 28.2.2006:
„…das von Ihnen angesprochene weitere Beispiel einer möglichen Leistungsverweigerung (Schmerzpflaster) ist typisch für die Situation mancher Patienten / Pflegebedürftigen. Ich könnte zahlreiche weitere Fallgestaltungen ähnlicher Art anfügen.
Wenn sich die Patienten / Pflegebedürftigen (bzw. ihre Rechtsvertreter) nicht wehren, kommen sie „unter die Räder“. Möglicherweise kommt es aber noch schlimmer. Ich zitiere einen Beitrag aus meinem Forum:
>Erpressen Ärzte ihre Patienten??
Der Landesverband Westfalen-Lippe des NAV-Virchow-Bundes hat laut Pressemitteilungen vom Wochenende seinen Mitgliedsärzten empfohlen, aus Protest gegen das Arzneimittel-Spargesetz ab 1. April 2006 nur noch Privatrezepte auszustellen. Damit müssten Versicherte verschriebene Medikamente zunächst komplett selbst zahlen und anschließend versuchen, das Geld von ihrer Krankenkasse zurückzubekommen. Dieser Vorschlag wird vom Gesundheitsexperten der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, heftig kritisiert. „Das ist der blanke Horror», sagte der SPD-Abgeordnete der >Passauer Neuen Presse< (Montagausgabe, 27.2.2006) laut Vorabbericht.
„Ein Arzt, der seine eigenen Patienten erpresst, kann kein guter Arzt sein“, sagte Lauterbach, selbst studierter Mediziner. Bei dem kritisierten Gesetzesvorhaben handle es sich gar nicht um ein Arzneimittelsparpaket, sondern um ein „Anti-Verschwendungspaket“. Derzeit würden, so Lauterbach, häufig besonders teure Präparate verschrieben. „Das ist ein krankes System“, führte Lauterbach weiter aus. Die Ärzte ließen sich von Pharmafirmen missbrauchen. Durch das neue Gesetz werde der einzelne Arzt dazu angehalten, die Verschreibung von Medikamenten teurer Firmen zu unterlassen – nicht mehr und nicht weniger.
Es kann in der Tat nicht angehen, dass die Pharmaindustrie mit ihren überteuerten Produkten allzu viel Geld aus dem Gesundheitssystem absaugt, das dann für andere, vorrangige Zwecke, nicht mehr zur Verfügung steht. Der Aufforderung der Ärzte, Privatrezepte auszustellen, muss daher mit Entschiedenheit entgegen getreten werden. Das ist eine neue Form eines nicht mehr akzeptablen Vorgehens einiger Ärzte – Ärztestreiks zu Lasten der Patienten ist nicht hinnehmbar und ein klarer Verstoß gegen berufsrechtlichen Regeln des ärztlichen Berufsstandes!! <
Adresse im Forum: (Fundstelle vollständig übernehmen)
viewtopic.php?t=2222&postdays=0&postorder=asc&start=45 „
„… die Beispiele stammen von mir und nicht von Herrn Schell. --- Der 84 jährige Leukämie Patient hatte KEINE Wahl, ob eine Chemo sinnvoll ist, mag in vielen Fällen bezweifelt werden. ---- Ich habe wieder einen neuen Fall, wo eine bettlägerige Heimpatientin ein notwendiges Schmerzpflaster (vermutlich Durogesic?) nicht bekommen soll, obwohl die bisherigen Schmerzmittel anerkannt vom Arzt nicht mehr ausreichen - " weil sie nicht die Mittel dafür hat". ich versuche gerade erst mal mit dem Arzt zu sprechen, die Tochter (glaubwürdig) hat mir das erzählt. -Soweit zu Wirtschaftlichkeit.“
Meine Antwort vom 28.2.2006:
„…das von Ihnen angesprochene weitere Beispiel einer möglichen Leistungsverweigerung (Schmerzpflaster) ist typisch für die Situation mancher Patienten / Pflegebedürftigen. Ich könnte zahlreiche weitere Fallgestaltungen ähnlicher Art anfügen.
Wenn sich die Patienten / Pflegebedürftigen (bzw. ihre Rechtsvertreter) nicht wehren, kommen sie „unter die Räder“. Möglicherweise kommt es aber noch schlimmer. Ich zitiere einen Beitrag aus meinem Forum:
>Erpressen Ärzte ihre Patienten??
Der Landesverband Westfalen-Lippe des NAV-Virchow-Bundes hat laut Pressemitteilungen vom Wochenende seinen Mitgliedsärzten empfohlen, aus Protest gegen das Arzneimittel-Spargesetz ab 1. April 2006 nur noch Privatrezepte auszustellen. Damit müssten Versicherte verschriebene Medikamente zunächst komplett selbst zahlen und anschließend versuchen, das Geld von ihrer Krankenkasse zurückzubekommen. Dieser Vorschlag wird vom Gesundheitsexperten der SPD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, heftig kritisiert. „Das ist der blanke Horror», sagte der SPD-Abgeordnete der >Passauer Neuen Presse< (Montagausgabe, 27.2.2006) laut Vorabbericht.
„Ein Arzt, der seine eigenen Patienten erpresst, kann kein guter Arzt sein“, sagte Lauterbach, selbst studierter Mediziner. Bei dem kritisierten Gesetzesvorhaben handle es sich gar nicht um ein Arzneimittelsparpaket, sondern um ein „Anti-Verschwendungspaket“. Derzeit würden, so Lauterbach, häufig besonders teure Präparate verschrieben. „Das ist ein krankes System“, führte Lauterbach weiter aus. Die Ärzte ließen sich von Pharmafirmen missbrauchen. Durch das neue Gesetz werde der einzelne Arzt dazu angehalten, die Verschreibung von Medikamenten teurer Firmen zu unterlassen – nicht mehr und nicht weniger.
Es kann in der Tat nicht angehen, dass die Pharmaindustrie mit ihren überteuerten Produkten allzu viel Geld aus dem Gesundheitssystem absaugt, das dann für andere, vorrangige Zwecke, nicht mehr zur Verfügung steht. Der Aufforderung der Ärzte, Privatrezepte auszustellen, muss daher mit Entschiedenheit entgegen getreten werden. Das ist eine neue Form eines nicht mehr akzeptablen Vorgehens einiger Ärzte – Ärztestreiks zu Lasten der Patienten ist nicht hinnehmbar und ein klarer Verstoß gegen berufsrechtlichen Regeln des ärztlichen Berufsstandes!! <
Adresse im Forum: (Fundstelle vollständig übernehmen)
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Weniger Medikamente und mehr Zuwendung!!
Die Einsenderin (siehe Text vom 25.2.2006) schrieb am 28.2.2006:
„.. das Gespräch mit dem behandelnde Arzt ergab, dass er NATÜRLICH, wenn nötig, das Schmerzpflaster verordnen würde - verbunden mit einem langen Vortrag über Budgetierung und die Macht der Politik sowie die übliche Argumentation, dass das Gesundheitswesen bald nicht mehr bezahlbar ist usw. Widerspruch habe keine Wirkung, er könne sehr wohl alles verordnen. Die Kassen sagen, sie bezahlen alles - was auch stimmt, nur wird es dann den Ärzten abgezogen... also wie üblich, jede Menge Begründungen und Schuld hat die Politik bzw. der Geldmangel. Und nun? Hoffnungslos? …“
Hierauf habe ich am 1.3.2006 geantwortet:
„… ich denke, Sie können mit Ihrem Erfolg, Arzt verordnet das erforderliche Schmerzpflaster, zufrieden sein. Dass der Arzt über die Budgetierung usw. klagte, sollten sie nicht überbewerten. Das ist so üblich.
Es ist so, dass sich die Ärzteschaft über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen nicht über vernünftige Regeln des Miteinanders und der Finanzierungsströme verständigen kann und so Probleme hat, mit dem an sich auskömmlichen Honorar der Krankenkassen zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages zurecht zu kommen.
Richtig ist aber auch, dass die Verordnung von Medikamenten ein Ausmaß angenommen hat, dass so nicht mehr vertretbar ist. Die Ausgaben für Medikamente laufen völlig aus dem Ruder – trotz Ausgliederung zahlreicher Ansprüche und Erhöhung der Zuzahlungspflichten. Dem muss, u.a. auch durch Verordnung wirkungsgleicher Nachahmerprodukte entgegen gewirkt werden.
Im Übrigen sollten die Ärzte einmal intensiver darüber nachdenken, ob es auch noch etwas anderes gibt, als immer wieder direkt nach dem Rezeptblock zu greifen. In einer Hallo-Ü-Wagen-Sendung von Carmen Thomas, Mitte der 70er Jahre, habe ich bereits als Patientenvertreter gefordert, die ganzheitliche Betrachtung des Menschen und die Gesprächstherapie stärker in den Vordergrund zu rücken. Geschehen ist nichts – die Technisierung in der Medizin schreitet ungebremst voran. Es ist wohl genug Geld im System, es muss nur effektiver dahin gelenkt werden, wo es zu einer menschenzugewandten Medizin wirklich gebraucht wird. ….“
---- http://www.pflege-shve.de
„.. das Gespräch mit dem behandelnde Arzt ergab, dass er NATÜRLICH, wenn nötig, das Schmerzpflaster verordnen würde - verbunden mit einem langen Vortrag über Budgetierung und die Macht der Politik sowie die übliche Argumentation, dass das Gesundheitswesen bald nicht mehr bezahlbar ist usw. Widerspruch habe keine Wirkung, er könne sehr wohl alles verordnen. Die Kassen sagen, sie bezahlen alles - was auch stimmt, nur wird es dann den Ärzten abgezogen... also wie üblich, jede Menge Begründungen und Schuld hat die Politik bzw. der Geldmangel. Und nun? Hoffnungslos? …“
Hierauf habe ich am 1.3.2006 geantwortet:
„… ich denke, Sie können mit Ihrem Erfolg, Arzt verordnet das erforderliche Schmerzpflaster, zufrieden sein. Dass der Arzt über die Budgetierung usw. klagte, sollten sie nicht überbewerten. Das ist so üblich.
Es ist so, dass sich die Ärzteschaft über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen nicht über vernünftige Regeln des Miteinanders und der Finanzierungsströme verständigen kann und so Probleme hat, mit dem an sich auskömmlichen Honorar der Krankenkassen zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages zurecht zu kommen.
Richtig ist aber auch, dass die Verordnung von Medikamenten ein Ausmaß angenommen hat, dass so nicht mehr vertretbar ist. Die Ausgaben für Medikamente laufen völlig aus dem Ruder – trotz Ausgliederung zahlreicher Ansprüche und Erhöhung der Zuzahlungspflichten. Dem muss, u.a. auch durch Verordnung wirkungsgleicher Nachahmerprodukte entgegen gewirkt werden.
Im Übrigen sollten die Ärzte einmal intensiver darüber nachdenken, ob es auch noch etwas anderes gibt, als immer wieder direkt nach dem Rezeptblock zu greifen. In einer Hallo-Ü-Wagen-Sendung von Carmen Thomas, Mitte der 70er Jahre, habe ich bereits als Patientenvertreter gefordert, die ganzheitliche Betrachtung des Menschen und die Gesprächstherapie stärker in den Vordergrund zu rücken. Geschehen ist nichts – die Technisierung in der Medizin schreitet ungebremst voran. Es ist wohl genug Geld im System, es muss nur effektiver dahin gelenkt werden, wo es zu einer menschenzugewandten Medizin wirklich gebraucht wird. ….“
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Medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Menschen
Medizinische Versorgung der pflegebedürftigen Menschen
Aktuell wird hier über die unzureichende medizinische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen geschrieben:
viewtopic.php?t=8367
viewtopic.php?t=3387&highlight=%E4rztliche
Dazu fand ich jetzt passend die o.a. Beiträge. Sie hätten auch vor wenigen Tagen geschrieben sein können.
Karl
Aktuell wird hier über die unzureichende medizinische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen geschrieben:
viewtopic.php?t=8367
viewtopic.php?t=3387&highlight=%E4rztliche
Dazu fand ich jetzt passend die o.a. Beiträge. Sie hätten auch vor wenigen Tagen geschrieben sein können.
Karl
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de