BtM-Verordnung für Heimbewohner - Wer erhält BtM?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Kunigunde N.

BtM-Verordnung für Heimbewohner - Wer erhält BtM?

Beitrag von Kunigunde N. » 14.12.2005, 08:06

BtM-Verordnung für Heimbewohner - Wer erhält BtM?

Für Heimbewohner werden öfter Betäubungsmittel (BtM) verordnet. An wen muss das BtM ausgehändigt werden?
Über diese Frage haben wird jetzt kontrovers diskutiert.

Danke für Rückmeldungen!
Kunigunde

Herbert Kunst
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BTM-Abgabe an Arzt oder Pflegekräfte!

Beitrag von Herbert Kunst » 14.12.2005, 09:16

Hallo Kunnigunde N.,

verordnete BtM (Arzneimittel) erhält grundsätzlich der Patient selbst. Der verschreibende Arzt kann aber - nach den Einzelumständen - bestimmen, dass jemand anders, z.B. er selbst oder das Pflegepersonal, das BtM erhält und abgibt. In solchen Fällen wird das BtM im Heim gelagert. Dazu gibt es Vorschriften, die die Lagerung und Überwachung sichern helfen.

Gruß
Herbert Kunst

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