Hallo,
erstmal danke für eure Antworten. ich bin auch der Meinung, das es eigentlich als rechtwidrig anzushen ist. Das ganze rührt eigentlich daher, das die Aufbewahrungspflicht für die Dokumente recht lang ist und gemeint wird, das es nicht mehr nachvollziehbar ist, wenn sehr viele vrschiedene Leute abhaken würden, da ja Zivis, FSJler oder auch Zeitarbeiter im Allgemeinen nicht länger als 1 Jahr im Betrieb sind und dann neue kommen. Außerdem sollen die Festangestellten, bzw. die Examinierten theoretisch die Kontrolle der Betreffenden übernehmen und daher dürften sie dann auch abzeichnen, so das Argument. Auch wenn ich das nicht nachvollziehen kann :-\
Zu Berti: Wenn nun die Examinierte direkt neben dem Zivis oder so im Zimmer steht und die Pflege, bzw. Tätigkeiten "live" mitbekommt, dann würde ich es auch nochgerade so als rechtens einstufen, aber eher nicht, wenn die Ex. am ganz anderen Ende ist und nur theoretisch die Pflege der anderen nachkontrolliert.
Gibt es da irgendwelche Gesetze oder MDK-Vorgaben zu? ich bräuchte was handfestes damit ich die Betreffende überzeugt bekomme

Ich hatte mal Unterlagen darüber, aber die sind mittlerweile leider in der Versenkung gelandet :-\
Gruß
Jule