Schlafen während der Dienstzeit - Abmahnerfordernis
Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht - 12. Kammer - vom
05.06.2012 - Aktenzeichen: 12 Sa 652/11
Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... romHL=true
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit der o.a. Entscheidung eine fristlose Kündigung eines Heimträgers gegenüber einer Pflegehelferin aufgehoben. Grund für die Kündigung war ursprünglich, dass die Mitarbeiterin während des Nachtdienstes geschlafen hat. Das LAG hat mehrere Gründe ausgeführt, die fristlose Kündigung abzulehnen.
U.a. wird in der Urteilsschrift ausgeführt:
.... "Zwar ist die Verletzung der Dienstpflicht auch durch Schlafen an der Arbeitsstelle grundsätzlich als wichtiger Grund für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung geeignet. Das der Klägerin vorwerfbare Verhalten am 28./29.3.2010 hat jedoch nicht das Gewicht, schon als einmaliger Vorfall das Arbeitsverhältnis der Klägerin wirksam beenden zu können."...
Revision wurde nicht zugelassen. Damit hat die Entscheidung Rechtskraft erlangt.
Schlafen während der Dienstzeit - Abmahnerfordernis
Moderator: WernerSchell