Patientenrechtegesetz - Dokumentationspflichten für Ärzte

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechtegesetz - Dokumentationspflichten für Ärzte

Beitrag von Presse » 09.03.2013, 07:31

Patientenrechtegesetz in Kraft getreten:
Höhere Dokumentationspflichten für Ärzte


Erlangen/Stuttgart – Das neue Patientenrechtegesetz bedeutet für Ärzte in aller Regel höheren Dokumentationsaufwand bei der Patientenaufklärung. Der Arzt – das Gesetz spricht jeweils von dem „Behandelnden“, sodass auch weitere Berufsgruppen betroffen sind – muss dem Patienten künftig Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung und Einwilligung unterzeichnet hat, aushändigen. Mit der Aufklärungssoftware von Thieme Compliance können diese Pflichten – insbesondere im Hinblick auf papierlose Prozesse innerhalb der Klinik oder Praxis – gut umgesetzt werden.

Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. „Für Praxen und Krankenhäuser dürfte der bürokratische Aufwand mit dem Patientenrechtegesetz zunächst deutlich zunehmen“, sagt Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance. Vor jedem Eingriff oder jeder Therapie müssen Ärzte ihre Patienten wie bisher mündlich, für den Patienten verständlich und rechtzeitig aufklären. Dazu gehören insbesondere Diagnosen, Folgen und Risiken der Behandlung, Notwendigkeit, Erfolgsaussichten oder Alternativen. Neu ist, dass dem Patienten Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet, auszuhändigen sind.
Der Zeitaufwand in Kliniken und Praxen für die Anfertigung der Kopien wird sich in vielen Fällen erhöhen. Eine Hilfe bietet dabei die Aufklärungssoftware von Thieme Compliance: „In E-ConsentPro können Patient und Arzt künftig elektronisch unterschreiben. In der kommenden Version von E-ConsentPro, die für mobile Geräte entwickelt wird, kann der Aufklärungsbogen zudem direkt am Bildschirm bearbeitet werden. Diese Datei kann dann digital archiviert werden. „Es gibt keinen Medienbruch, was Zeit spart und die Organisationsabläufe rund um die Aufklärung einfacher und gleichzeitig sicherer gestaltet. Papierunterlagen sind dann nur noch für den Patienten erforderlich“, so Tokar.

Nachträgliche Einträge in der Patientenakte sind zu kennzeichnen. Denn das Patientenrechtegesetz regelt, dass Änderungen in der Patientenakte nur zulässig sind, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen wurden.

Nutzer von gedruckten Aufklärungsbögen von Thieme Compliance dürfen diese in jedem Fall weiter verwenden. Der Anbieter von rechtlich fundierten Aufklärungsbögen, Filmen und Software empfiehlt jedoch, die Aushändigung einer Kopie an den Patienten zu dokumentieren. In den Aufklärungsbogen sollten Ärzte daher zum Beispiel handschriftlich, mit Stempel oder Aufkleber den Satz „Der Patient hat eine Kopie des Aufklärungsbogens erhalten.“ eintragen.

Thieme Compliance
Thieme Compliance erstellt die Diomed und proCompliance Patientenaufklärungsbögen und Videos für über 1000 unterschiedliche diagnostische und therapeutische Eingriffe in bis zu 17 Sprachen. Damit gehört Thieme Compliance zu den großen Anbietern für juristisch fundierte Patientenaufklärung. Jährlich nutzen Ärzte millionenfach diese Bögen in gedruckter oder digitaler Form. Mit der elektronischen Software E-ConsentPro ermöglicht Thieme Compliance außerdem den papierlosen, komplett digitalen Prozess der Patientenaufklärung.

Terminhinweis:
Besuchen Sie uns auf der conhIT:
Thieme Compliance stellt seine Aufklärungssoftware mit ihrer mobilen Anwendung auf dem Tablet-Computer und der elektronischen Signatur erstmals auf der conhIT vor:
9. bis 11. April 2013, Messegelände Berlin
Halle 1.2., Stand E-106a
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Quelle: Mitteilung vom 07.03.2013

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