Herztransplantation - Karlsruhe stärkt Patientenrechte

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Herztransplantation - Karlsruhe stärkt Patientenrechte

Beitrag von Presse » 28.02.2013, 07:37

Ärzte Zeitung, 27.02.2013
Herztransplantation - Karlsruhe stärkt Patientenrechte
Streit um die Richtlinien zur Herztransplantation: Das Bundesverfassungsgericht gewährt einem Patienten Prozesskostenhilfe, um gegen die BÄK-Richtlinien zu klagen.
KARLSRUHE. Unter welchen Voraussetzungen ein Patient auf die Warteliste für eine Herztransplantation kommt, regeln Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK). Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nun den Weg zur gerichtlichen Prüfung dieser Vorschriften freigemacht.
Im Streit steht hier vor allem die Möglichkeit, Patienten mit mangelnden Sprachkenntnissen nicht auf die Warteliste für eine Herztransplantation zu setzen und die Frage, ob dies eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... nde&n=2557

Antworten