Garantenpflicht

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
norbert1507
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 23.06.2012, 08:48

Garantenpflicht

Beitrag von norbert1507 » 25.06.2012, 20:27

Ich habe folgende Definition für die "pflegerische Garantenpflicht".
Ist die so ok?

Garantenpflicht
Alles tun, um die Gesundheit des Patienten zu erhalten oder seine Schmerzen zu lindern.
Das Krankenpflegepersonal hat die Garantenpflicht aufgrund des Arbeitsvertrages.
Zur Garantenpflicht gehört auch die Dokumentationspflicht.
Diese Pflicht bedeutet, dass die tätige Person für eine eventuelle Verletzung der übertragenen Pflichten rechtlich besonders zur Verantwortung gezogen werden kann.

MfG
Norbert1507

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Garantenstellung nach § 13 StGB

Beitrag von Herbert Kunst » 26.06.2012, 06:51

.... Diese Pflicht bedeutet, dass die tätige Person für eine eventuelle Verletzung der übertragenen Pflichten rechtlich besonders zur Verantwortung gezogen werden kann. ...

Guten Morgen Norbert,

die sog. Garantenstellung ergibt sich vorrangig aus § 13 Strafgesetzbuch (StGB). Dort heißt es:

§ 13 StGB Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Dies ist eine strengere Fassung der Hilfeleistungspflicht - durch Tun oder Unterlassen - für diejenigen, die sich in einem Rechtsverhältnis befinden, z.B. Angehörige der Gesundheitsberufe.

Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Garantenstellung

Beitrag von Rob Hüser » 27.06.2012, 07:25

Siehe auch die Erklärungen unter
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... enstellung

Garantenstellung
im Strafrecht die aus Gesetz, aus freiwilliger Übernahme von Betreuungspflichten, aus enger Familien-, Lebens- oder Gefahrengemeinschaft oder aus gefahrbegründendem Vorverhalten erwachsene Pflicht, dafür einzustehen, dass ein strafrechtlich relevanter Erfolg (z. B. der vermeidbare Tod eines Menschen) nicht eintritt. Von Bedeutung ist die G. bei den (unechten) Unterlassungsdelikten. - Eine G. aus Gesetz hat z. B. ein Ehegatte gegenüber dem anderen (§ 1353 BGB); er macht sich daher ggf. wegen Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen strafbar, wenn er diesem in einer Leibes- oder Lebensgefahr nicht hilft.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
+++
Siehe auch einige Beiträge, die die Garantenstellung / Garantenpflicht ansprechen:
viewtopic.php?t=5370&highlight=sturz
http://www.wernerschell.de/Patientensch ... atient.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... person.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... esuche.php
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... istlos.php
viewtopic.php?t=4198&highlight=erste+hilfe
viewtopic.php?p=36900
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... istent.php
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... Komp01.pdf
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

norbert1507
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 23.06.2012, 08:48

Beitrag von norbert1507 » 27.06.2012, 10:59

Ich danke für die hilfreichen Antworten.
Prinzipiell kann ich es m.E. bei der von mir angewandten Erläuterung belassen, auch wenn nicht "juristisch umfassend" ausgedrückt.
MfG
Norbert

Antworten