Testamentsregister für Deutschland kommt

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Testamentsregister für Deutschland kommt

Beitrag von Presse » 15.11.2011, 13:36

Das Testamentsregister für Deutschland kommt

Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt. Wer ein Testament errichtet hat, möchte sich aber auch darauf verlassen können, dass sein Testament im Fall seines Todes gefunden wird. Nur so kann der letzte Wille berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck betreibt die Bundesnotarkammer ab 1. Januar 2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland.

Im Testamentsregister wird vermerkt, wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert. Für den Erblasser bedeutet dies die Gewissheit, dass sein letzter Wille aufgefunden und berücksichtigt wird.

Im Register werden Angaben zur Person Erblasser, zum Verwahrort und zur Urkunde erfasst. Der Inhalt der Verfügung von Todes wegen wird jedoch nicht in das Register mitaufgenommen. Diese Datensparsamkeit und die Nutzung besonders gesicherter Systeme gewährleisten die nötige Vertraulichkeit und den Schutz der Daten. Abgefragt werden kann das Register im Übrigen nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion.

Die Einführung des Testamentsregisters dient der Modernisierung des momentan zeit- und fehleranfälligen Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen. Auch bisher wurden Informationen über erbfolgerelevante Urkunden vermerkt, allerdings papiergebunden auf sogenannten „gelben Karteikarten“ bei ca. 5.000 Geburtsstandesämtern im gesamten Bundesgebiet und der Hauptkartei für Testamente des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin. Der Informationsaustausch zwischen den Standesämtern, der Verwahrstelle und dem Nachlassgericht erfolgt derzeit postalisch. Durch elektronische Kommunikationswege werden die Nachlassverfahren mit dem Testamentsregister schneller, effizienter und sicherer durchgeführt. Gleichzeitig erreicht Deutschland damit den europäischen Standard.

Zudem können Notare bei der Testamentsgestaltung und -errichtung künftig noch umfassender beraten, weil ihnen mehr Informationen zur Verfügung stehen: Vorurkunden, die beispielsweise die Testierfreiheit einschränken, werden durch das Register erkannt. So kann vermieden werden, dass ein früheres gemeinschaftliches Testament, das längst in Vergessenheit geraten ist, übersehen wird.

Trotz der umfassenden Modernisierung sind die Kosten für den Einzelnen – auch im europäischen Vergleich – äußerst moderat. Die Registrierungsgebühr beträgt einmalig je nach Art der Abrechnung 15 Euro bzw. 18 Euro. Erfasst sind davon sämtliche Kosten der Registrierung, also auch eventuelle Berichtigungen, Folgeregistrierungen sowie alle Benachrichtigungen im Sterbefall.

Weitere Informationen zum Testamentsregister erhalten Sie unter http://www.testamentsregister.de.

Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de

Quelle: Pressemitteilung vom 15.11.2011
RA Jan Rüger
Bundesnotarkammer
Mohrenstr. 34
10117 Berlin
Tel.: 030 - 38 38 660
http://www.bnotk.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Zentrales Testamentsregister

Beitrag von Presse » 07.01.2012, 07:51

Zentrales Testamentsregister / Wie der letzte Wille auf jeden Fall gefunden werden kann

Baierbrunn (ots) - Wer sein Testament beim Notar oder Amtsgericht hinterlegt, kann dies im "zentralen Testamentsregister" (ZTR) bei geringen Kosten registrieren lassen. Das Testament wird dadurch sicherer gefunden. "Gespeichert werden nur die Angaben, wo die Testamente und Erbverträge aufbewahrt sind, nicht deren Inhalte", sagt Rechtsanwalt Jan Krüger von der Bundesnotarkammer im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Ein zu Hause hinterlegtes Testament kann nicht erfasst werden. Der Notar nimmt die Registrierung kostenlos vor, nur das ZTR selbst berechnet einmalig maximal 18 Euro.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters der verlinkten Seite.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 1/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.01.2012
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25258
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Zentraless Testamentsregister

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2012, 07:27

14.01.2012, 17.03 - 17.30 Uhr, ARD Das Erste (SWR), Ratgeber Recht

Themen u.a.

Behindertentestament
Zentrales Testamentsregister


Quelle und weitere Informationen:
http://programm.daserste.de/pages/progr ... B13627A249
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Das neue Testamentsregister

Beitrag von Service » 13.02.2012, 16:24

WISO-TIPP in der heutigen Sendung am 13.02.2012, 19.25 Uhr, ZDF:

Das neue Testamentsregister

Am 1. Januar hat das Zentrale Testamentsregister (ZTR) seinen Betrieb aufgenommen. Im Testamentsregister der Bundesnotarkammer werden erbfolgerelevante Urkunden künftig in einem elektronischen System registriert. Das führt zum schnellen Auffinden der Dokumente. Keine Urkunde soll mehr verloren gehen. Zudem können Notare bei der Testamentsgestaltung und -errichtung künftig noch besser beraten. Denn sie können das Zentrale Testamentsregister wie Gerichte abfragen, um etwaige Vorurkunden, die beispielsweise die Testierfreiheit einschränken, zu ermitteln. Gleichzeitig hat auch derjenige, der beispielsweise durch ein notarielles Testament seine Nachfolge geregelt hat, die Gewissheit, dass sein Testament tatsächlich gefunden und sein letzter Wille auch verwirklicht wird. Auf was es beim Testament noch so ankommt, sehen Sie beim WISO-Tipp.

Quelle: Mitteilung vom 13.02.2012
ZDFonline / WISO
Postfach 4040
55100 Mainz
E-Mail: wiso-online@zdf.de
http://www.wiso.de

Antworten