Hilfreiche Tipps zur Patientenverfügung

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Hilfreiche Tipps zur Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 07.09.2011, 06:42

Thieme Compliance Aufklärungsbogen informiert Ärzte und Patienten
Hilfreiche Tipps zur Patientenverfügung


Stuttgart/Erlangen, September 2011 – Eine Patientenverfügung formuliert persönliche Wünsche eines volljährigen Menschen zur medizinischen Behandlung. Sie greift, wenn der Verfasser sich dazu nicht mehr äußern kann. Bei der Ausgestaltung einer Patientenverfügung gibt es jedoch einiges zu beachten, damit der Wille von einem Arzt oder Angehörigen später auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Thieme Compliance bietet unter der Marke Diomed dazu ein neues Formular an. Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt und seit vielen Jahren juristischer Herausgeber bei Thieme Compliance, hat ein Muster entworfen, in dem Maßnahmen klar umschrieben werden.

Die meisten Menschen wünschen sich ein Leben und Sterben in Würde. Aber die Vorstellungen davon, was das konkret bedeutet, gehen weit auseinander. Manche Patienten wollen, dass in einer Grenzsituation sämtliche medizinischen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Andere haben Sorge vor lang andauernden intensivmedizinischen Maßnahmen. Das Formular fasst verständlich zusammen, was die Patientenverfügung beinhalten sollte

„Patienten sind häufig unsicher, wie sie ihre Wünsche in der Verfügung eindeutig zum Ausdruck bringen können. Das Gesetz verlangt aber, dass der Verfasser Behandlungen, Untersuchungen oder Eingriffe konkret formuliert “, sagt Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance. Allgemeine Aussagen in Bezug auf die künftige Behandlung, wie zum Beispiel „wenn ich einmal sehr krank bin und kein umweltbezogenes Leben mehr führen kann, möchte ich würdevoll sterben dürfen“ wären nicht hinreichend handlungsanleitend.

Daher empfiehlt das Formular, in der Verfügung schwammige Begriffe – wie „würdevoll“ – zu vermeiden. Eine Auswahl von Maßnahmen, beispielsweise künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Schmerzbehandlung geben dem Patienten Orientierung, auf was verzichtet werden könnte oder ausdrücklich gewünscht sein kann. Auch etwaige Krisenfälle wie Herzstillstand, Wachkoma oder Demenz sollten möglichst eindeutig genannt werden. Zur Sicherheit sollte der Verfasser zusätzlich eine Vertrauensperson auswählen, die die eigenen Belange in einer Grenzsituation vertritt.

Die Patientenaufklärungsbögen von Thieme Compliance werden von Experten verfasst. Sie entsprechen den aktuellen rechtlichen Vorgaben und bieten damit auch dem beratenden Arzt juristisch und medizinisch fundierte Informationen.

Thieme Compliance
Diomed und proCompliance erstellen unter dem gemeinsamen Firmendach Thieme Compliance Patientenaufklärungsbögen und Videos für über 1000 unterschiedliche diagnostische und therapeutische Eingriffe in bis zu 13 Sprachen. Damit gehören sie zu den großen Anbietern für juristisch fundierte Patientenaufklärung. Jährlich nutzen Ärzte millionenfach diese Bögen in gedruckter oder digitaler Form.

Terminhinweise:

Auf den folgenden Tagungen können Interessierte die Produkte von Thieme Compliance zur modernen Patientenaufklärung kennenlernen:

HAI – Hauptstadtkongress der DGAI
12.9. bis 13.9.2011, Berlin
ICC Berlin: CCH Brückenfoyer, Stand B/16

Viszeralmedizin 2011
15.9. bis 17.9.2011, Leipzig
CCL Leipzig: Halle 2, Stand 50

63. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.
14.9. bis 16.9.2011, Hamburg
Congress Center Hamburg: Halle H, Stand P03

Deutscher Schmerzkongress
5.10. bis 8.10.2011, Mannheim
Congress Center Rosengarten

Medica 2011
16.11. bis 19.11.2011, Düsseldorf
Messe Düsseldorf GmbH
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E-Mail: christine.schoner@thieme.de

Quelle: Mitteilung vom 06.09.2011

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