Hallo zusammen,
ich bin seit längerer Zeit in einem Altenpflegeheim tätig und habe eine Frage bezüglich der Dokumentation von Lagerungen: In der Pflegeeinrichtung in der ich tätig bin geschieht die Dokumentation doppelt.
Beispiel:
Frau X muss 3-stündlich umgelagert werden. Bei Frau X ist dies zunächst im Rechner, also in der Plegedokumentationssoftware erfasst, und wird dort auch abgezeichnet. Hierbei wird aber der genaue Zeitpunkt nicht festgehalten.
Gleichzeitig wird aber noch handschriftlich jede Umlagerung dokumentiert. Dies geschieht nun aber mit exakter Zeitangabe und Richtung (also links, rechts, Rücken).
Hier schließt sich meine Frage an: Ist diese handschriftliche Dokumentation notwendig? Muss jede Lagerung exakt mit Richtung und Uhrzeit festgehalten werden, oder genügt die EDV-gestützte "ungenaue" Dokumentation, ohne exakte Uhrzeit bzw. Richtung?
Mich interessiert dabei wies juristisch aussieht: Muss die Dokumentation mit Richtung und Uhrzeit wirklich sein? Und vor allem, wo kann ich sowas nachlesen?
Vielen Dank wenn sich wer die Mühe macht und am besten Fakten auch belegen kann!
Beste Grüße
Andreas
Pflegeheim - Dokumentation von Lagerungen
Moderator: WernerSchell
Pflege hat nach dem Stand der Künste zu erfolgen und selbstverständlich ist es pflegefachlich unbestritten, dass Lagerungen mit Uhrzeit und Lagerungsart dokumentiert werden müssen.
Juristisch wäre es schlichtweg dämlich, das nicht zu tun, weil man sonst keinen aussagekräftigen Nachweis z.B. für die Dekubitusprophylaxe hätte.Völlig unnötig ist eine weiter Dokumentation am PC.
Lagerungszeiten sollen sich nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen richten und nicht einfach nach vorgegebenen Intervallen.
Juristisch wäre es schlichtweg dämlich, das nicht zu tun, weil man sonst keinen aussagekräftigen Nachweis z.B. für die Dekubitusprophylaxe hätte.Völlig unnötig ist eine weiter Dokumentation am PC.
Lagerungszeiten sollen sich nach den Bedürfnissen der Bewohnerinnen richten und nicht einfach nach vorgegebenen Intervallen.
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- Registriert: 23.09.2007, 09:47
Dokumentation muss alle wichtigen Informationen enthalten
Hallo und guten Morgen,
ob die beschriebene Dokumentation an mehreren Stellen erfolgen sollte, darf hinterfragt werden. Eine Dokumentation reicht eigentlich - und diese muss alle wichtigen Angaben enthalten, auch Angaben hinsichtlich der Uhrzeit. Die Dokumentation ist ja nicht Selbstzzweck, sondern soll die exakte Dienstleistung, auch bei nachträglichen Erörterungen (Haftungsfall nicht ausgeschlossen), aufzeigen.
MfG Pflege Cologne
ob die beschriebene Dokumentation an mehreren Stellen erfolgen sollte, darf hinterfragt werden. Eine Dokumentation reicht eigentlich - und diese muss alle wichtigen Angaben enthalten, auch Angaben hinsichtlich der Uhrzeit. Die Dokumentation ist ja nicht Selbstzzweck, sondern soll die exakte Dienstleistung, auch bei nachträglichen Erörterungen (Haftungsfall nicht ausgeschlossen), aufzeigen.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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