Rechtens an anderen Arbeitsort versetzt
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - 11 SA 213/10 - ( Revision nicht zugelassen)
Ein Arbeitgeber darf bei einem Arbeitskräfteüberhang einen Beschäftigten an einen anderen Dienstort versetzen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Diese Befugnis folge aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Deshalb müsse er auch keine Änderungskündigung vornehmen. Mit diesem Urteil wies das Gericht die Klage eines Arbeitnehmers ab. Aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen versetzte der Arbeitgeber den Kläger in eine andere Stadt. Dieser verwies darauf, in seinem Arbeitsvertrag sei der Arbeitsort ausdrücklich festgelegt. Dem folgte das LAG nicht. Vielmehr verwiesen die Richter darauf, dass der Arbeitgeber ein erhebliches betriebliches Interesse daran habe, Mitarbeiter versetzen zu dürfen. Dies unterliege, anders als bei Kündigungen, auch nicht den strengen Kriterien einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl. Der Arbeitgeber dürfe seine Entscheidung nach „billigem Ermessen“ treffen.
Urteil unter
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Disp ... 78AB73F%7D
Versetzung an anderen Arbeitsort rechtens
Moderator: WernerSchell