Mobbing? Wie zur Wehr setzen?
Wenn eine Altenpflegefachkraft den Verdacht hat, dass sie gemobbt wird. Sie möchte sich von ihrer Gewerkschaft beraten lassen und hätte gute Lust, ihre PDL wegen übler Nachrede anzuzeigen.
Wir würden hier im Vorfeld gerne wissen, ob man ihr das raten könnte, wobei dann die Geschichte mit zerstörtem Vertrauensverhältnis zum Tragen kommt.
Sie ist grundsätzlich bereit, um ihr Recht zu kämpfen, was also kann sie tun, ohne dass sie sich selbst auf die Schaufel stellt?
Ganz kurz zum Sachverhalt:
Ein Bewohner sollte laut PDL zu bestimmten Uhrzeiten während der Nacht ein Schmerzmedikament erhalten. Die erste Dosis erhielt er zeitgemäss, sagte dabei, dass er für die Dosis in der Nacht (1:00h) nicht geweckt werden wollte. Die Nachtwache hat noch drei Mal in der Nacht nach ihm gesehen, er schlief jeweils fest. Die Nachtwache hat alles so dokumentiert.
Nun geschah am Tag darauf folgendes:
Der Bewohner wurde von der Frühdienst Kollegin angezogen angetroffen, von dieser in die Beschäftigungstherapie gebracht. Dort entdeckte man am Arm des Mannes eine blutige Verletzung, er habe sich selbst verbunden. Die PDL machte daraus einen Suizidversuch des Bewohners, die Nachtwache und noch eine andere Kollegin wurden von der PDL beschuldigt, den Mann in einen Suizidversuch getrieben zu haben, weil er in der Nacht nicht die von der PDL (!) verordnete Schmerzmedikation erhalten hat.
Die Nachtwache fühlt sich zu Unrecht verdächtigt und möchte sich dagegen wehren.
Was kann sie tun?
Danke und Gruss
Hasi
Mobbing? Wie zur Wehr setzen?
Moderator: WernerSchell
Mobbing? Wie zur Wehr setzen?
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Medikament nicht verabreicht - korrektes Verhalten ?
Hallo Hasi,
zunächst einmal halte ich für gut und hilfreich, mit der Gewerkschaft die Einzelheiten zu erörtern und über eventuelle Folgerungen nachzudenken.
Wenn der Bewohner einwilligungsfähig ist, konnte er rechtlich wirksam die nächtliche Medikamentenverabreichung abbestellen. Konnte er allerdings in diesem Sinne nicht wirksam entscheiden, hätte sicherlich auch entgegen der ablehnenden Äußerung die Medikamentengabe erfolgen müssen. Je nach Bedeutung der Medikamentengabe hätte möglicherweise Rat eingeholt werden müssen, ggf. mit Hilfe des ärztlichen Notdienstes. Vielleicht war es auch möglich, in der Nacht die PDL oder deren Vertretung einzuschalten?
Soweit das nächtliche Verhalten der Dienstkraft gerechtfertigt war, kann man natürlich gegen die ausgesprochenen Vorwürfe vorgehen. Dabei ist allerdings anzuraten, zunächst innerbetrieblich alle Möglichkeiten auszuschöpfen: Gespräch mit der PDL bzw. Heimleitung, ggf. unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung. Dann Herantreten an den Arbeitgeber (Träger der Einrichtung).
Erst wenn diese Wege erfolglos bestritten sind, sollte man über eine Weiterung - vielleicht in Richtung Strafanzeige - nachdenken. Vorsichtiges Agieren ist dringend angesagt. Daher ist auch eine Abstimmung mit der Gewerkschaft mehr als sinnvoll.
Gruß
Herbert Kunst
zunächst einmal halte ich für gut und hilfreich, mit der Gewerkschaft die Einzelheiten zu erörtern und über eventuelle Folgerungen nachzudenken.
Wenn der Bewohner einwilligungsfähig ist, konnte er rechtlich wirksam die nächtliche Medikamentenverabreichung abbestellen. Konnte er allerdings in diesem Sinne nicht wirksam entscheiden, hätte sicherlich auch entgegen der ablehnenden Äußerung die Medikamentengabe erfolgen müssen. Je nach Bedeutung der Medikamentengabe hätte möglicherweise Rat eingeholt werden müssen, ggf. mit Hilfe des ärztlichen Notdienstes. Vielleicht war es auch möglich, in der Nacht die PDL oder deren Vertretung einzuschalten?
Soweit das nächtliche Verhalten der Dienstkraft gerechtfertigt war, kann man natürlich gegen die ausgesprochenen Vorwürfe vorgehen. Dabei ist allerdings anzuraten, zunächst innerbetrieblich alle Möglichkeiten auszuschöpfen: Gespräch mit der PDL bzw. Heimleitung, ggf. unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretung. Dann Herantreten an den Arbeitgeber (Träger der Einrichtung).
Erst wenn diese Wege erfolglos bestritten sind, sollte man über eine Weiterung - vielleicht in Richtung Strafanzeige - nachdenken. Vorsichtiges Agieren ist dringend angesagt. Daher ist auch eine Abstimmung mit der Gewerkschaft mehr als sinnvoll.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Danke, Herbert.
Diese Antwort ist genau das, was die Kollegin an Infos braucht.
Vielen Dank, damit kann ich sie sicher etwas "runterholen".
Der Bewohner ist adäquat und die Kollegin hat sich verhaltenstechnisch nichts vorzuwerfen.
Das ist ein klassischer Mobbingfall mit dem Ziel, die Kollegin zu diskreditieren.
Vielen Dank!
Hasi
Diese Antwort ist genau das, was die Kollegin an Infos braucht.
Vielen Dank, damit kann ich sie sicher etwas "runterholen".
Der Bewohner ist adäquat und die Kollegin hat sich verhaltenstechnisch nichts vorzuwerfen.
Das ist ein klassischer Mobbingfall mit dem Ziel, die Kollegin zu diskreditieren.
Vielen Dank!
Hasi
Leben und leben lassen!