Alkoholisiert nach der Weihnachtsfeier - kein Schutz

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Alkoholisiert nach der Weihnachtsfeier - kein Schutz

Beitrag von Presse » 07.12.2010, 09:55

Alkoholisiert nach der Weihnachtsfeier: Kein Versicherungsschutz auf dem Heimweg!

Die Weihnachtsfeier der Firma steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer dort jedoch zu viel Alkohol trinkt, verliert seinen Versicherungsschutz, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)...
Weiter lesen unter: http://www.bgw-online.de/internet/gener ... ?id=172226

Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2010
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - Bereich Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
E-Mail: presse@bgw-online.de und Telefon: 040/20207-2714

Antworten