Bischof fordert Korrekturen bei Patientenverfügung
Dienstag, 15. Juni 2010, Bild.de
Rottenburg (dpa/lsw) - Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat die Politik aufgefordert, die Gültigkeit von Patientenverfügungen zu begrenzen. Es dürfe nicht sein, dass zum Beispiel bei Demenzkranken die lebensnotwendige künstliche Ernährung beendet werde - selbst wenn dies der Erkrankte zuvor so festgelegt habe. .... (mehr)
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Bischof fordert Korrekturen bei Patientenverfügung
Moderator: WernerSchell
Kein Zurück bei Patientenverfügungen
KAUCH:
Kein Zurück bei Patientenverfügungen
BERLIN. Zur Forderung des Vorsitzenden der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Gebhard Fürst, die Reichweite von Patientenverfügungen wieder zu begrenzen, erklärt der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:
Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Wahlperiode nach mehrjähriger Diskussion eine sehr verantwortliche Entscheidung in freier Abstimmung getroffen. Dabei hat sich das Parlament ganz klar für eine Patientenverfügung ohne Beschränkung der Reichweite entschieden. Patientenverfügungen sind nun für jede Krankheit wirksam möglich. Das entspricht dem Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen.
Durch die Entscheidung des Bundestages haben viele Menschen Gewissheit bekommen, dass ihr Wille in medizinischen Grenzentscheidungen geachtet wird. Diese Sicherheit sollte man gerade älteren Menschen nicht wieder nehmen. Wir Liberale stehen dafür, dass es bei der beschlossenen Regelung für Patientenverfügungen bleibt.
Marc Jungnickel
Pressesprecher und
Leiter der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
eMail: jungnickel@fdp-bundestag.de
Kein Zurück bei Patientenverfügungen
BERLIN. Zur Forderung des Vorsitzenden der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Gebhard Fürst, die Reichweite von Patientenverfügungen wieder zu begrenzen, erklärt der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:
Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Wahlperiode nach mehrjähriger Diskussion eine sehr verantwortliche Entscheidung in freier Abstimmung getroffen. Dabei hat sich das Parlament ganz klar für eine Patientenverfügung ohne Beschränkung der Reichweite entschieden. Patientenverfügungen sind nun für jede Krankheit wirksam möglich. Das entspricht dem Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen.
Durch die Entscheidung des Bundestages haben viele Menschen Gewissheit bekommen, dass ihr Wille in medizinischen Grenzentscheidungen geachtet wird. Diese Sicherheit sollte man gerade älteren Menschen nicht wieder nehmen. Wir Liberale stehen dafür, dass es bei der beschlossenen Regelung für Patientenverfügungen bleibt.
Marc Jungnickel
Pressesprecher und
Leiter der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
eMail: jungnickel@fdp-bundestag.de
Reichenweitenbeschränkung verfassungswidrig
Die Regelungen zur Patientenverfügung, die jetzt im BGB eingestellt sind, haben lediglich die gegebene Rechtslage verdeutlicht. Ein Zurück zu früheren Erörterungen darf es nicht geben. Reichenweitenbeschränkungen greifen in die Patientenselbstbestimmung ein und wären ein Verfassungsverstoß.
Es darf nicht weniger, sondern eher mehr Patientenselbstbestimmung geben.
Cicero
Es darf nicht weniger, sondern eher mehr Patientenselbstbestimmung geben.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!