Ambulante Betreuung Todkranker in Hamburg

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Ambulante Betreuung Todkranker in Hamburg

Beitrag von Presse » 31.05.2010, 07:15

Vorbildlich: Hamburger Krankenkassen und Palliativ Care Teams schliessen Vertrag zur ambulanten Betreuung Todkranker

Hamburg (ALfA). In Hamburg haben Krankenkassen und so genannte Palliativ Care Teams (PCTs) einen Vertrag geschlossen, der die qualifizierte Betreuung unheilbar kranke Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung in den eigenen vier Waenden sicherstellt. Bislang stand eine solche ambulante Versorgung durch PCTs aufgrund schwieriger Abrechnungsmodalitaeten nicht allen Betroffenen zur Verfuegung. Hamburg ist damit das erste Bundesland, in dem ein solcher Abschluss gelungen ist, teilte die Hamburger Behoerde fuer Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) am 27. Mai in einer Presseaussendung mit. Realisiert werden sollen fuer Hamburg mittelfristig acht Palliativ Care Teams sowie ein Team speziell fuer die Versorgung von Kindern. Fuenf Teams fuer Erwachsene haben bereits die Arbeit aufgenommen.

Gesundheitssenator Dietrich Wersich begruesst den Aufbau ambulanter Palliativ Care Teams in Hamburg. "Es freut mich sehr, dass mit den heute vorgestellten Vertragsabschluessen in Hamburg flaechendeckend die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung eingefuehrt werden kann", sagte Wersich. "Nachdem wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hatten, ist damit der fehlende Baustein zur Realisierung ergaenzt. Die Palliativ Care Teams koennen nun ihre Arbeit zum Wohle der schwerstkranken Menschen in unserer Stadt unter verbindlichen Bedingungen fortfuehren und ausbauen und so dem Wunsch der Betroffenen nach einer Versorgung und Betreuung in den eigenen vier Waenden nachkommen", so Wersich.

Seit April 2007 haben gesetzlich Versicherte gemaess § 37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Bisher konnten Leistungen der SAPV jedoch nur in Einzelfaellen mit den Kostentraegern abgerechnet werden. Bundesweit hat es eine verzoegerte Einfuehrung bei der Umsetzung dieser neuen Versorgungsform gegeben. Um die Umsetzung in Hamburg voranzutreiben, hatte die Behoerde fuer Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der kuenftigen PCTs pruefen und einen Mustervertrag entwerfen lassen. Das Hamburger Gutachten ist laut BSG das erste, das sich der Pruefung der moeglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen fuer die kuenftigen Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung annimmt. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass sich in Hamburg Pflegedienste, Aerztinnen und Aerzte zu PCTs zusammenschlossen. Diese ermoeglichen eine intensive und umfassende Versorgung Schwerstkranker in der vertrauten Umgebung. Die PCTs koordinieren den Versorgungs- und Betreuungsbedarf des Einzelnen, erbringen Leistungen und ziehen bei Bedarf weitere Kraefte, wie zum Beispiel Ehrenamtliche und Physiotherapeuten, hinzu.

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung werde das in Hamburg bereits sehr gute Versorgungsangebot mit Palliativeinheiten in Krankenhaeusern, stationaeren Hospizen fuer Kinder und Jugendliche sowie fuer Erwachsene, ambulanten Palliativ- und Hospizdiensten, spezialisierten Pflegediensten, Beratungsstellen, der seit 2007 bestehenden Koordinierungsstelle Hospiz und Palliativarbeit und der engagierten Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nachhaltig ergaenzen, so die BSG.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.05.2010
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