Bei der Zahlung freiwilliger Sonderleistungen dürfen einzelne Arbeitnehmer nicht ohne
sachlichen Grund ausgenommen werden. Ob ein solcher Grund vorliegt, ist vom Zweck der
Sonderleistung abhängig. Was müssen Arbeitgeber beachten, damit nicht dennoch weitere
Mitarbeiter Anspruch auf die Sonderleistung erheben?
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Quelle: Pressemitteilung vom 2.7.2009
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Zahlung freiwilliger Sonderleistungen ???
Moderator: WernerSchell