Vorgetäuschte Pflegebedürftigkeit rechtfertigt Kündigung der Krankenversicherung
Wer eine Pflegebedürftigkeit vortäuscht und sich dadurch Leistungen der privaten Pflegeversicherung erschleicht, riskiert nicht nur die Kündigung der Pflegeversicherung, sondern auch die Kündigung der Krankenversicherung durch den Versicherer.
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OLG Koblenz, Urteil v. 14.11.2008, 10 U 592/07
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Vorgetäuschte Pflegebedürftigkeit mit Folgen
Moderator: WernerSchell