Die Qualität macht den Unterschied!
Kinderkliniken wollen Mindeststandards für Ausstattung und Personaleinsatz, um kindgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung kranker Kinder auch künftig zu gewährleisten
Mindestanforderungen an Organisation und Ausstattung einer Kinderklinik hat die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK) und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) in einem Strukturpapier formuliert. Mit den darin vorgeschlagenen „Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ wollen die Kinderkliniken in Deutschland auch künftig eine kindgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten können. Auf der 19. Fachtagung der GKinD in Darmstadt standen unter anderem die Regelungen des Strukturpapiers im Mittelpunkt der Diskussion.
„Woran erkennt man ein gutes Kinderkrankenhaus? Zum Beispiel daran, dass im Treppenhaus zwei Geländer angebracht sind: eines für kleine Leute und eines für große Leute“, sagt Jochen Scheel, Vorstandsvorsitzender der GKinD: „Es gibt viele sichtbare Details wie zum Beispiel altersgerechte Spielzimmer, Weglaufsperren, für Kinder unerreichbare Fenstergriffe oder Vorkehrungen gegen den Zutritt Unbefugter.“ Allein daran könnten Eltern schon einiges zur Qualität einer Kinderklinik bzw. Kinderabteilung ablesen.
„Und es gibt Details, die nicht sofort auffallen, die aber ebenfalls sehr wichtig für die Qualität der stationären medizinischen Versorgung kranker Kinder und Jugendliche sind“, macht Jochen Scheel deutlich: „Kinder bekommen nicht nur andere Krankheiten als Erwachsene, sie haben auch eine andere Physiologie. Dafür ist spezielles Wissen, also auch eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Ein Radiologe etwa, der sich noch nie mit einer Fehlbildung am kindlichen Schädel befasst hat, kann diese daher möglicherweise gar nicht erkennen.“ Die Pädiatrie verlange zahlreiche besondere Kenntnisse und Kompetenzen, wie zum Beispiel die Fähigkeit, spielerisch mit ganz kleinen Patienten umzugehen. Scheel: „Ein dreijähriges Kind lässt sich nicht einfach so Blut abnehmen.“ Auch der Umgang mit den Eltern, die sich in der Regel in einer Ausnahmesituation befinden, erfordere speziell ausgebildetes und erfahrenes Personal. Daher enthalte das Strukturpapier auch die generelle Verpflichtung, dass Kinder und Jugendliche zukünftig ausschließlich in den qualifizierten Kinderkliniken bzw. -abteilungen zu versorgen sind.
Die im Strukturpapier formulierten Mindestkriterien treffen Festlegungen zur Qualifikation des Chefarztes, des Personals sowie der Behandlungsteams, aber auch die Anforderungen an Präsenzdienste auf den Stationen ebenso wie an eine Notfallambulanz und an die Funktionsbereiche. Die vorgeschlagenen Regelungen betreffen weiterhin die Einstufung einer Kinderklinik im jeweiligen Landes-Krankenhausplan. Definiert werden zudem Kriterien für Kooperationsmodelle mit den verschiedenen pädiatrischen Schwerpunktbereichen (Kinderintensivmedizin, Kinderkardiologie, Neuropädiatrie etc) ebenso wie für die räumlichen Voraussetzungen und die Qualität der Ergebnisse. Die Pflege kranker Kinder soll, so die Vorgaben des Strukturpapiers, ausschließlich in den Händen spezialisierter Kinderkrankenschwestern liegen. Mit großer Sorge sehen die Kinderkliniken daher die erneuten Bestrebungen der Gesundheitspolitik, die spezialisierte Ausbildung zur Kinderkrankenschwester abzuschaffen. Scheel: „Das werden wir nicht hinnehmen. Wir brauchen für eine hochwertige pädiatrische Versorgung mehr denn je speziell ausgebildetes Personal.“
GKinD-Stellungnahme:
Gesundheitsversorgung von Kindern: Defiziten entgegenwirken, um Qualität zu entwickeln
Die Versorgung in der Fläche muss definiert werden
Die GKinD setzt sich für die Sicherstellung einer qualitativ guten flächendeckenden stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Wir kämpfen aber auch für den Erhalt der ambulanten kinderfachärztlichen Versorgung durch Spezialisten in so genannten Spezialambulanzen in Ergänzung zu den hausärztlich tätigen Kinder- und Jugendärzten.
Alle Kinder und Jugendliche haben das Recht, innerhalb einer angemessenen Zeit in einer Kinderklinik oder Kinderabteilung medizinisch versorgt zu werden, wenn die Möglichkeiten der ambulanten Betreuung durch den niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt nicht mehr ausreicht. Krankenhäuser, die überwiegend Erwachsene betreuen, sind dazu nicht geeignet, denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die GKinD fordert deshalb:
Es müssen Kriterien für eine flächendeckende Versorgung (z.B. Erreichbarkeit in 40 km oder 40 Minuten) verbindlich vereinbart und ggf. notwendige Versorgungsstrukturen in dünn besiedelten Regionen z.B. durch Zuschläge finanziert werden. Kinder und Jugendliche sollten immer in Kinderkliniken oder –abteilungen versorgt werden.
Die Qualität muss stimmen
Wir verstehen es darüber hinaus als eine unserer zentralen Aufgaben, allen Kindern und Jugendlichen auch eine gute und verlässliche Qualität zu bieten. Sie haben ein Recht darauf, qualitativ gut betreut zu werden durch entsprechend spezialisiertes Personal und in einer altersgerechten Umgebung. Aus diesem Grunde hat die GKinD gemeinsam mit allen kinder- und jugendmedizinischen Verbänden die Mindestqualität definiert, die eine Kinderklinik oder Kinderabteilung bieten muss.
Die Versorgung in der Fläche durch niedergelassene Kinder- und Jugendärzte und Kinderkliniken und –abteilungen, die diese Mindestkriterien erfüllen, muss um so genannte kinder- und jugendmedizinische Zentren ergänzt werden, die in der Lage sind, spezialisierte und seltene Leistungen für Kinder und Jugendliche in der notwendigen Qualität zu bieten. Die Forderung lautet daher:
Die Einhaltung von Mindestqualitätskriterien bei der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen muss für alle Krankenhausträger verbindlich werden.
Die Ausbildung von Fachpersonal bedarf der Förderung
Nicht zuletzt haben wir die Aufgabe, das für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen notwendige Personal (Kinder- und Jugendärzte einschließlich diverser Spezialisierungen, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Kinderpsychologen, Pädagogen etc.) auszubilden. Wir brauchen Menschen, die sich um unsere Patienten kümmern, Menschen, die dazu ausgebildet sind. Wenn Kinderkliniken und Kinderabteilungen wegen des hohen wirtschaftlichen Druckes keine Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung stellen können, findet keine Ausbildung mehr statt.“ Die GKinD fordert daher:
Das Vorhalten ausreichender Ausbildungskapazitäten muss finanziell unterstützt werden (wie z.B. bei der Hausarztausbildung).
Kontakt:
GKinD-Pressereferat
Ellen König, Mainz
Telefon + Telefax: 06131 / 61 25 19
EMail: ellen.koenig@gkind.de
Kurzporträt GKinD
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderkliniken in Deutschland (GKinD) ist ein moderner Trägerverband, in dem leitende Pädiater, Kinderchirurgen und Kinder- und Jugendpsychiater sowie Pflegeleitungen und Verwaltungsleitungen aktiv zusammenarbeiten, um eine fachgerechte flächendeckende stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen.
Am 21. März 1995 gründete sich GKinD als Nachfolgeorganisation der Arbeitsgemeinschaft der selbständigen Kinderkliniken in Deutschland. Gründungsmitglieder waren zwölf Träger von Kinderkrankenhäusern. Bereits innerhalb von zwei Monaten verdreifachte sich die Zahl der Mitglieder auf 38 Klinik-Träger mit 4.328 Kinderbetten. Am 31.12.2008 waren 169 Träger von 171 Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen Mitglied der GKinD. Sie verfügten über 12.328 Kinderbetten.
Ziel der GKinD ist es seit ihrer Gründung, die Interessen von Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen in Bezug auf die Versorgung von kranken Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen zu vertreten. Sie will die Koordination und Abstimmung von Aktivitäten der einzelnen Kinderkrankenhäuser und - abteilungen fördern, die Auswirkungen auf Bund- und Landesebene haben und arbeitet eng mit Verbänden, Körperschaften, Fachgesellschaften, Bundes- und Landesbehörden zusammen.
Seit 1998 organisiert GKinD anlässlich des UNICEF-Weltkindertages den „Tag des Kinderkrankenhauses“, bei dem die Kinderkliniken sich der Öffentlichkeit mit ihren Leistungen präsentieren, aber die Auswirkungen von gesundheitspolitischen Entwicklungen auf die flächendeckende Versorgung aufzeigen. Am Sonntag, 20. September 2009, findet er zum 12. Mal statt.
Internet: http://www.gkind.de
Quelle: Pressemitteilung vom 8.5.2009
Kinderkliniken wollen Mindeststandards ...
Moderator: WernerSchell