Krankenkassen müssen nicht für Hüftprotektoren zahlen
Kassel – Krankenkassen müssen nicht für gepolsterte Unterhosen zahlen, mit denen bei älteren Menschen die Gefahr eines lebensbedrohlichen Oberschenkelhalsbruchs verringert werden kann. Nach mehr als zehnjährigem Rechtsstreit lehnte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch die Anerkennung sogenannter Hüftprotektoren als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung letztinstanzlich ab ( Az.: B 3 KR 11/07 R ).
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... zahlen.htm
Krankenkassen müssen nicht für Hüftprotektoren zahlen
Moderator: WernerSchell
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Streit um die Hüftprotektoren
Streit um die Hüftprotektoren
Hüftprotektoren können nach der augenblicklichen Rechtslage nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Sie können nämlich nicht in das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetragen werden, weil sie weder der Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung dienen noch einer drohenden Behinderung vorbeugen; es handele sich vielmehr um eine reine Sturzfolgenprophylaxe, die in die Eigenverantwortung des einzelnen Versicherten falle. Es liege jedoch, so das BSG weiter, die Annahme nahe, dass eine Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung in Betracht komme, falls die Hüftprotektoren der Erleichterung der Pflege dienen und/oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R –
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 9&nr=10902
Nähere Informationen zu Hüftprotektoren unter
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%BCftprotektor
Hüftprotektoren können nach der augenblicklichen Rechtslage nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Sie können nämlich nicht in das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingetragen werden, weil sie weder der Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung dienen noch einer drohenden Behinderung vorbeugen; es handele sich vielmehr um eine reine Sturzfolgenprophylaxe, die in die Eigenverantwortung des einzelnen Versicherten falle. Es liege jedoch, so das BSG weiter, die Annahme nahe, dass eine Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung in Betracht komme, falls die Hüftprotektoren der Erleichterung der Pflege dienen und/oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R –
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 9&nr=10902
Nähere Informationen zu Hüftprotektoren unter
http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%BCftprotektor