Bundessozialgericht rügt Neugier von Krankenkassen
Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat kritisiert, dass Krankenkassen immer öfter Einblick in Patientendaten nehmen wollen. „Wir wissen, dass das teilweise überhand nimmt“, sagte Senatsvorsitzender Ulrich Hambüchen am Mittwoch bei einer Verhandlung des Kasseler Gerichts. Vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) würden mitunter „vorschnell“ Behandlungsberichte bei Ärzten oder Krankenhäusern angefordert. „Ärzte werden durch die Bürokratie immer mehr belastet“, sagte der Bundesrichter. Die Kassen schalten den MDK ein, wenn sie an der Notwendigkeit einer Behandlung zweifeln und deshalb nicht ohne genauere Rechtfertigung zahlen wollen.
Im verhandelten Fall entschieden Deutschlands oberste Sozialrichter dennoch gegen einen Arzt, der die Weitergabe von Patientendaten verweigert hatte ( Az.: B 3 KR 24/07 R ).
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... kassen.htm
Neugier von Krankenkassen gerügt
Moderator: WernerSchell
Bundessozialgericht untersagt Weitergabe von Patientendaten
Deutsche Ärzteblatt:
Berner, Barbara
Bundessozialgericht untersagt Weitergabe von Patientendaten
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=64576
Urteil des Bundessozialgerichtes
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=0&anz=3
Berner, Barbara
Bundessozialgericht untersagt Weitergabe von Patientendaten
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=64576
Urteil des Bundessozialgerichtes
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=0&anz=3