Wie viel Recht verträgt die Medizin?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wie viel Recht verträgt die Medizin?

Beitrag von Presse » 08.04.2009, 17:40

Wie viel Recht verträgt die Medizin?

Das Recht erlangt in der Begegnung von Arzt und Patient allmählich eine Bedeutung, bei der es nicht mehr Frieden stiftet, Freiheit sichert und Vertrauen als konstitutives Element stabilisiert, sondern vielmehr negative Rückwirkungen zu befürchten sind. Das wurde bei den 3. Bensberger Rechtsgesprächen deutlich (siehe auch Forum), zu der das NRW-Justizministerium, die Ärztekammern und die Thomas Morus Akademie im März nach Bensberg eingeladen hatten. .... (mehr)
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=101

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