Sicherungsmaßnahmen bei Suizidgefährdung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Sicherungsmaßnahmen bei Suizidgefährdung

Beitrag von Service » 13.03.2009, 13:01

Psychiatrische Fachklinik ist bei suizidgefährdeten Patienten zu besonderen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet

Eine damals 56 Jahre alte Patientin hatte bis zu ihrer stationären Aufnahme in einer psychiatrischen Fachklinik bereits zahlreiche Suizidversuche unternommen. Während ihres Klinikaufenthaltes versuchte sie, sich zunächst mit Tabletten und später mit einem Bademantelgürtel das Leben zu nehmen. .... Danach war das Krankenhauspersonal aufgrund der Vorgeschichte der Patientin dazu verpflichtet, alle Gefahren abzuwenden und für die Überwachung und Sicherung der Patientin Sorge zu tragen. Es wäre sicherzustellen gewesen, dass die unüberwachte Patientin keinen Zugriff auf Feuerzeuge oder sonstige für eine Selbstgefährdung geeignete Gegenstände hat.

Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 03.03.2008
Aktenzeichen: 5 U 1343/07

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