Ein glückendes Leben mit Behinderung ist möglich

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Ein glückendes Leben mit Behinderung ist möglich

Beitrag von Presse » 13.03.2009, 10:33

Ein glückendes Leben mit Behinderung ist möglich
Lebenshilfe wendet sich gegen Abtreibungsautomatismus nach Pränataldiagnostik - Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz am 16. März 2009

Marburg (ots) - "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit Behinderung möglich ist." Das sagt Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Am kommenden Montag, 16. März, nimmt die Medizinerin und Mutter einer behinderten Tochter an einer Anhörung des Bundesfamilienministeriums teil, bei der es um Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen geht. Dem Bundestag liegen mehrere Gesetzesinitiativen vor, die den Umgang mit Spätabtreibungen von behinderten Kindern ändern wollen, um Frauen und Paaren eine umfassende Beratung zu sichern.

Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der Schwangerschaft aufmerksam: Diese ziehen häufig einen unsäglichen Abtreibungsautomatismus nach sich, wenn durch vorgeburtliche Untersuchungen eine Behinderung des Babys festgestellt wird. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren. "Dann", so Jeanne Nicklas-Faust, "können die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen."

Die Lebenshilfe begrüßt deshalb alle Gesetzesinitiativen, die das psychosoziale Beratungsangebot vor und nach Pränataldiagnostik stärken wollen und eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen verlangen, bevor die Schwangerschaft abgebrochen werden darf. Als Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527 örtlichen Vereinigungen schon heute allen Paaren zur Verfügung, die sich in einer solchen Konfliktlage über das Leben mit einem behinderten Kind beraten lassen möchten.

Eine Stellungnahme zum Thema finden Sie im Internet unter http://www.lebenshilfe.de (Rubrik "Aus fachlicher Sicht / Ethik").

Quelle: Pressemitteilung vom 13.3.2009
Pressekontakt: Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel.: 06421/491-129, E-Mail: presse@lebenshilfe.de

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Vermeidung von späten Schwangerschaftsabbrüchen

Beitrag von Presse » 13.03.2009, 12:53

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

„Diese Chance darf nicht vertan werden“ - BÄK und DGGG fordern umfassende Beratungsregelung zur Vermeidung von späten Schwangerschaftsabbrüchen

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) begrüßen, dass der Deutsche Bundestag nunmehr intensiv darüber diskutiert, wie die Vorschriften zum Schwanger­schaftskonfliktgesetz geändert werden können. „Es stimmt uns zuversichtlich, dass in den vorliegenden fraktions­übergreifenden Gesetzesanträgen die Regelungsdefizite erkannt worden sind. Das Parlament muss jetzt gemeinsam an Lösungen arbeiten, die Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung in den schwierigen Belastungs- oder Konfliktsituationen geben. Die Chance für eine einvernehmliche Lösung darf nicht vertan werden“, appellierte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, durch Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Regelungs­defizite zu beseitigen.

Für die DGGG äußerte deren Präsident Prof. Dr. Rolf Kreienberg die Hoffnung, dass eine über die Parteigrenzen hinweg tragfähige Lösung zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischer Indikation gefunden werde. „Abbrüche im späten Stadium der Schwanger­schaft sind nicht nur für die betroffenen Frauen häufig eine traumatische Erfahrung, auch für uns Ärzte sind sie eine große Belastung. Wir fordern deshalb schon lange ein schlüssiges Beratungskonzept zum Schutz kranken und behinderten Lebens. Wir wollen die medizinische Beratung intensivieren und zusätzlich eine psychosoziale Beratung anbieten. Denn der Beratungsbedarf steigt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer, gerade bei komplizierten Schwanger­schaften.“

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 16. März 2009 betonen BÄK und DGGG die Notwendigkeit einer obligatorischen ärztlichen Beratung vor und nach der Durchführung pränataldiagnostischer Maßnahmen. Besonders hervorzuheben sei die enge Verbindung von ärztlicher und ergänzender psychosozialer Beratung, die durch weitere Beratungsangebote, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheit­liche Aufklärung, flankiert wird. BÄK und DGGG begrüßen, dass in fast allen Entwürfen eine mindestens dreitägige Bedenkzeit bis zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs vorgesehen sei. Auch die von der Ärzteschaft geforderte Verbesserung der statistischen Erhebung werde in einigen der Gesetzentwürfe wenigstens ansatzweise umgesetzt. Sofern die Regelungen zur Dokumentationspflicht über die geltende Rechtslage hinaus­gingen, sollte eine zusätzliche Vorlage der Dokumentation bei einer lokalen Behörde nicht verlangt werden, fordern BÄK und DGGG. Für die Sanktionierung einer nicht ordnungsgemäßen Dokumentation stünden schon jetzt ausreichende Maßnahmen zur Verfügung.

Stellungnahme der Bundesärztekammer und der DGGG zur gesetzlichen Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
ttp://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Aen ... K-DGGG.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 13.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7031

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