Kein Rechtsschutz für Enkelkinder
Wenn in Versicherungsbedingungen von Kindern als mitversicherten Personen die Rede ist, sind Enkelkinder nicht gemeint.
.... Das hat das Kammergericht Berlin entschieden ( Beschluss vom 9.12.2008, 6 U 175/08 ).
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http://www.haufe.de/finanzdienstleister ... d=00511551
Versicherung - Kein Rechtsschutz für Enkelkinder
Moderator: WernerSchell