´Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren`

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´Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren`

Beitrag von Service » 31.01.2009, 07:48

„Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“
Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow startet landesweite Tour in Duisburg
Düsseldorf, 30.01.2009

Bild

Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Weg mit den vielen Stolperfallen, Stufen, Treppen und sonstigen baulichen Hindernissen! Mit meiner landesweiten Tour „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ will ich anhand guter Beispiele zeigen, wie man bauliche Hürden vermeiden und mehr Komfort und Sicherheit für alle schaffen kann. Ich will, dass das Bewusstsein für die gesellschaftliche Bedeutung des Abbaus von Schwellen, Stufen und Treppen in unserer Gesellschaft endlich gestärkt wird. Ich verlange, dass die bestehenden Gesetze, Vorschriften und Normen zum barrierenfreien Bauen konsequent umgesetzt werden. Barrierefreiheit ist keine Sondermaßnahme für Menschen mit Behinderung. Vom Fahrstuhl im Mietshaus oder vom stufenlosen Zugang zu einer Arztpraxis profitieren neben älteren Menschen auch Mütter mit Kinderwagen. Auch der Aufzug zum Bahnsteig, eine kontrastreiche Beschilderung oder gut verständliche Ansagen kommen allen Reisenden zugute. Ich möchte, dass genau wie beim Klimaschutz beim gezielten Abbau von baulichen Barrieren und Hindernissen alle an einem Strang ziehen.“ Das erklärte die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute (30. Januar 2009) bei der Auftaktveranstaltung ihrer Tour „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ im barrierefreien Konferenz- und Beratungszentrum „Der kleine Prinz“ in Duisburg, an der auch Oberbürgermeister Adolf Sauerland teilnahm.

Sauerland erklärte, dass er sich eine barrierefreie Stadt für ALLE Bürgerinnen und Bürger wünscht, in der alle Menschen gemäß ihren Bedürfnissen ein gleichberechtigtes und selbst bestimmtes Leben führen können. Es sei gemeinsame Aufgabe der Kommunen, öffentlichen Institutionen und Unternehmen, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Was möglich sei, wenn diese Akteure partnerschaftlich zusammenwirkten, belege das Beispiel des barrierefreien Gastronomie- und Tagungsraumangebots „Der Kleine Prinz“. An die Menschen mit Behinderungen gerichtet, warb er auch um deren weitere konstruktive Mitarbeit.

Die Landesbehindertenbeauftragte wies darauf hin, dass allein 78% der Wohnungen Barrieren im Eingangsbereich, im Haus, im Bad, auf dem Balkon haben. Angelika Gemkow: „Der Abbau von Barrieren muss zum „guten Ton“ gehören und darf nicht als „Seniorenthema“ abgetan werden. Barrierefreiheit ist ein Gewinn für uns alle. Wir müssen uns jetzt auf den Weg machen, um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 30.1.2009
http://www.lbb.nrw.de/3/presse/pressemi ... index.html

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Kein Geld ohne Abbau von Barrieren

Beitrag von Presse » 01.04.2009, 15:56

Kein Geld ohne Abbau von Barrieren
Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow fordert: Landtag muss "Barrierefreiheit" im Investitionsfördergesetz NRW festschreiben


Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW und die Förderpolitik der Landesregierung haben in Nordrhein-Westfalen schon viele wichtige Impulse für Barrierefreiheit gesetzt. Um diesen Weg konsequent weiter zu gehen, habe ich den Landtag aufgefordert „Barrierefreiheit“ als wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel in § 1 des Investitionsfördergesetzes NRW (InvföG) verbindlich festzuschreiben. Mit Steuermitteln finanzierte Investitionen müssen nachhaltig sein. Nur dann erfüllen die Investitionen aus dem Konjunkturpaket in unsere soziale Infrastruktur die bundesrechtlichen Voraussetzungen. Diese Nachhaltigkeit ist nur zu erreichen, wenn Krankenhäuser, öffentliche Gebäude, Sportstätten, Schulen und Verkehrsmittel zukünftig von behinderten und älteren Menschen nutzbar sind.“ Dies erklärt die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute (17. März 2009) in Düsseldorf aus Anlass der im Landtag Nordrhein-Westfalen stattfindenden Anhörung zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes („Konjunkturpaket II“).

Das Investitionsfördergesetzes regelt die praktische Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. § 4 Abs. 3 des Zukunftsinvestitionsgesetzes gibt bundesrechtlich vor, dass Investitionen nur zulässig sind, wenn die geförderten Infrastrukturmaßnahmen auch unter Berücksichtigung der absehbaren demographischen Veränderung nachhaltig sind.

Angelika Gemkow: „Wir haben in Deutschland in 25 Jahren eine der ältesten Bevölkerungen der Welt. Trotzdem werden die Vorschriften zur Barrierefreiheit nach meiner Erfahrung nicht konsequent genug umgesetzt. Deshalb muss jetzt sichergestellt werden, dass Geld aus dem Konjunkturprogramm nur dort fließt, wo Barrierefreiheit geplant und auch überprüfbar umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung vom 18.3.2009
http://www.lbb.nrw.de/3/presse/pressemi ... index.html

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