Gutachten zu Einzelpflegekräften
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Im Fokus stand die Frage, welche Anforderungen hinsichtlich Qualität und Eignung zum Schutze der Pflegebedürftigen vorliegen müssen und wann Einzelpflegekräfte mit welchem Status tätig werden dürfen.
Das Gutachten stellt klar, dass die Qualitätsanforderungen der Pflegeversicherung auch für Einzelpflegekräfte gelten müssen. „Deren jährliche Qualitätsüberprüfung obliegt folglich ab 2011 in jedem Einzelfall den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.
http://www.bpa.de/upload/public/doc/Zus ... assung.pdf
http://www.pflegen-online.de/nachrichte ... aendig.htm
Quelle: Mitteilung vom 19.12.2008
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Gutachten zu Einzelpflegekräften
Moderator: WernerSchell