Cannabis zu therapeutischen Zwecken ... "Gras" auf Rezept

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Cannabis zu therapeutischen Zwecken ... "Gras" auf Rezept

Beitrag von Presse » 22.07.2014, 16:47

Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden

Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 8. Juli 2014 in fünf Verfahren, in denen die Kläger gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten möchten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken selbst anzubauen, die Urteile verkündet. In drei der fünf Verfahren hat das Gericht das BfArM verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden; in den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen.

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.

Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend Erfolg. Zur Begründung wies das Gericht nochmals darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden. In einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den Zugriff Unbefugter gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In einem weiteren Verfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese beiden Klagen ab.

Im Verfahren 7 K 5203/10 kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

In den übrigen Verfahren hat das Verwaltungsgericht die Berufung gegen die Urteile wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12
Abweisendes Urteil (Wohnsituation): 7 K 4020/12
Abweisendes Urteil (Behandlungsalternativen): 7 K 5203/10

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.07.2014
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/press ... /index.php

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Kassen sollen Cannabis als Medizin bezahlen

Beitrag von Presse » 14.08.2014, 14:45

Online-Petition: Kassen sollen Cannabis als Medizin bezahlen
Mit einer Online-Petition kämpfen Mediziner und chronisch Kranke darum, dass Krankenkassen die
Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis künftig bezahlen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... _co&n=3663

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Cannabis als Medizin

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2015, 07:35

Cannabis als Medizin
Endlich Worten Taten folgen lassen!


Anfang Februar hatte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler angekündigt, dass in Hinblick auf den Einsatz von Cannabis als Medizin eine Änderung des Betäubungsmittelrechts vorgenommen werden wird. Die konkrete Gesetzesinitiative hierzu liegt allerdings immer noch nicht vor. Der drogenpolitische Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Blienert fordert daher: „Allmählich muss das Ministerium und auch die Drogenbeauftragte Konkretes liefern! Es geht schließlich nicht um Rausch für alle, sondern um Hilfe für einige! Aktuell warten über 370 Menschen auf den konkreten Gesetzentwurf. Für sie geht es um nichts Geringeres als Versorgungssicherheit!“

Ausnahmegenehmigungen zum Erhalt von Cannabisblüten werden aktuell insbesondere bei chronischen Schmerzen, Multiple Sklerose, Tourette Syndrom, depressiven Störungen und ADHS erteilt.

Blienert drängt auf einen umfassenden Gesetzentwurf: „Im Gesetz müssen neben den konkreten Änderungen des Betäubungsmittelrechts beispielsweise medizinische Anwendungsgebiete, aber auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und konkrete Maßnahmen, die helfen Lieferengpässe zu vermeiden, geregelt werden.“
Seit Wochen arbeiten die Fachabteilungen des Ministeriums nun an dem Gesetzesvorhaben. Blienert dauert dies zu lange: „Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und dem sich abzeichnenden Urteil im Berufungsverfahren wäre es gut, Rechts- und Versorgungssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.2015
Mathias Bauer
(Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
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Fax: (030) 227 764 98
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382 Patienten erhalten Cannabis als Schmerzmittel

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2015, 07:40

Ärzte Zeitung, 05.03.2015:
BfArM meldet: 382 Patienten erhalten Cannabis als Schmerzmittel
In Deutschland können derzeit 382 Patienten Cannabis legal als Schmerzmittel einsetzen, teilt das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit.
An der Spitze liegt Nordrhein-Westfalen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=880 ... erz&n=4079
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Cannabis als Medizin

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2015, 13:01

Cannabis als Medizin
Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Nach möglichen gesetzlichen Erleichterungen für den Einsatz von Cannabis als Medikament erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/4315 http://dip.bundestag.de/btd/18/043/1804315.pdf ) die Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung habe unlängst angekündigt, die Hürden für die Nutzung von Cannabis als Medikament abzusenken. Demnach würden etwa die durch die Behandlung anfallenden Kosten von den Krankenkassen übernommen, schreiben die Abgeordneten, die nun wissen wollen, welche Intention dem Vorhaben zugrunde liegt.
So habe im Juli 2014 das Verwaltungsgericht in Köln drei schwer kranken Patienten erlaubt, Cannabis zum therapeutischen Eigenbedarf unter bestimmten Bedingungen selbst anzubauen. Das Gericht habe erklärt, der Eigenanbau sei zulässig, wenn der Patient keine Behandlungsalternative habe und Cannabis in der Apotheke unerschwinglich sei. Die hohen Kosten für solche Medikamente würden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Die jetzt angekündigte Gesetzesänderung werde auch als „Eigenanbauverhinderungsgesetz“ gewertet, weil dann die Kriterien des Gerichts für den Eigenanbau nicht mehr erfüllt wären. Die Bundesregierung habe 2010 auf die meist nur theoretische Bezugsmöglichkeit der Medikamente Dronabinol und Medizinalhanf verwiesen. Aufgrund der hohen Kosten seien die Mittel für viele Patienten real nicht zu beziehen.
Der Bundestag berät derzeit über ein Cannabiskontrollgesetz (18/4204 http://dip.bundestag.de/btd/18/042/1804204.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Ansicht der Grünen sollte die in Deutschland verbreitete Droge legalisiert werden. Das Ziel müsse ein „strikt kontrollierter, legaler Markt für Cannabis“ sein.

Quelle: Mitteilung vom 24.03.2015
Deutscher Bundestag
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Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten erlaubt

Beitrag von WernerSchell » 07.04.2016, 06:38

Ärzte Zeitung vom 07.40.2016:
Bundesverwaltungsgericht: Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten erlaubt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... cht&n=4904
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Regierung lehnt Cannabis-Freigabe ab

Beitrag von WernerSchell » 22.04.2016, 07:20

Regierung lehnt Cannabis-Freigabe ab
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine allgemeine Freigabe von Cannabis weiter ab. Dies wäre nicht der richtige Weg zum Schutz der Gesundheit und vor den Gefahren, die von psychoaktiven Stoffen ausgehen, heißt es in der Antwort (18/8151 http://dip.bundestag.de/btd/18/081/1808151.pdf ) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/8018 http://dip.bundestag.de/btd/18/080/1808018.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Eine Freigabe von Cannabis zu Genuss- und Rauschzwecken komme nicht in Betracht. Vielmehr wolle die Bundesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten für eine medizinische Anwendung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis erweitern. Hierzu liege bereits ein Referentenentwurf vor.
Die Anfrage bezog sich auf die Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS) vom 19. bis 21. April 2016.

Quelle: Mitteilung vom 22.04.2016
Deutscher Bundestag
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Cannabis als Medizin: Bundestag entscheidet

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2017, 07:37

Ärzte Zeitung vom 17.01.2017:
Cannabis als Medizin: Bundestag entscheidet
Der Bundestag wird Cannabis voraussichtlich an diesem Donnerstag als Medizin freigeben. Ein Schritt zu einer Aufhebung des allgemeinen Cannabisverbots
soll dies laut der Drogenbeauftragten Marlene Mortler aber nicht sein.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=927 ... ten&n=5499
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Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2017, 11:04

Ausschuss billigt Cannabis-Gesetzentwurf
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die in den parlamentarischen Beratungen an einigen Stellen noch veränderte Vorlage (18/8965 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808965.pdf ) wurde am Mittwoch im Ausschuss einstimmig gebilligt. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag (19. Januar) verabschiedet werden.
Schwer kranke Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung als Heilmittel zum Einsatz kam, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.
Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen.
Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen.
Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.

Quelle: Mitteilung vom 18.01.2017
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Weg frei für Cannabis auf Rezept

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2017, 17:04

Ärzte Zeitung vom 20.01.2017:
Einstimmig beschlossen:
Bundestag macht den Weg frei für Cannabis auf Rezept

Ärzte können Hanf als verschreibungspflichtiges Medikament verordnen. Nach jahrelanger Debatte hat das Parlament heute
den Umgang mit Cannabis als Medizin völlig neu geregelt. Krankenkassen müssen die Kosten im Regelfall erstatten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=927 ... tik&n=5508
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Cannabis als Medizin - Kassenleistung statt Kulturkampf

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2017, 07:59

Ärzte Zeitung vom 24.01.2017:
Einigung im Bundestag: Cannabis als Medizin - Kassenleistung statt Kulturkampf
Vor zwei Jahren taten sich im Bundestag noch Gräben im Umgang mit Cannabis auf. Jetzt ist sein Einsatz als Medizin
geregelt worden. Die unwürdige Situation betroffener Patienten war Motor für den Konsens der Fraktionen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=928 ... erz&n=5517
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Cannabis zu therapeutischen Zwecken ...

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2017, 16:56

Kontrollierter Anbau für gesicherte Qualität
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte richtet Cannabisagentur für künftigen Cannabis-Anbau in Deutschland ein

3. März 2017. Um den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland zu steuern und zu kontrollieren wird im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ eine Cannabisagentur eingerichtet.

“ Schwerkranke Patienten können künftig nach ärztlicher Verordnung Cannabis in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet bekommen. Das ist ein guter und wichtiger Schritt, um Schmerzen und Leid zu lindern. Die Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird dafür Sorge tragen, den Cannabis-Anbau in Deutschland zu kontrollieren und zu steuern. " — Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium

Mit dem Ziel, die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten künftig mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen wird das BfArM EU-weit Aufträge ausschreiben, um geeignete Unternehmen für den Anbau zu finden. Derzeit wird Cannabis für medizinische Zwecke vor allem aus den Niederlanden und Kanada importiert. Da der Anbau unter den betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben erst umgesetzt werden muss, wird das erste Cannabis aus deutschem Anbau voraussichtlich im Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird der Bedarf über Importe gedeckt.
Um als Medizin genutzt werden zu können, muss das Cannabis alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen: Es wird nur solches Cannabis verwendet werden, das den Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural And Collection Practice, GACP) entsprechend angebaut wurde und die Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt.
Bisher hatten etwa 1.000 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Neben bisherigen Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten können Ärztinnen und Ärzte künftig auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Dabei müssen sie arznei- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben einhalten. Das bisherige Erlaubnisverfahren nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie wird dann entfallen.
Eine Begleiterhebung soll weitere Erkenntnisse zu Wirksamkeit und Sicherheit bringen. Ärztinnen und Ärzte werden dem BfArM dazu anonymisierte Daten zur Therapie mit Cannabisarzneimitteln melden, die über fünf Jahre gesammelt und dann ausgewertet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BfArM. > http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemi ... -2017.html

+++
Die Rheinische Post berichtete am 4. März 2017:

"Gras" auf Rezept
Wie die Cannabis-Abgabe in Deutschland funktionieren soll


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Hintergrund: Das sollten Sie über Cannabis wissen FOTO: dpa, ABIR SULTAN

Berlin/Düsseldorf. Das Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur medizinischen Anwendung von Cannabis tritt in Kürze in Kraft. Eine staatliche Agentur soll verhindern, dass die Mittel auf den Drogenmarkt geraten. Wir beantworten die wichtigesten Fragen dazu.
Von Jan Drebes und Emanuel Schierl
Der deutsche Staat wird zum Cannabis-Händler: Um tausenden Patienten eine Therapie mit dem Pflanzenwirkstoff THC zu ermöglichen, soll künftig Cannabis in Deutschland angebaut und von einer staatlichen Agentur vertrieben werden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.
Wer soll künftig Cannabis auf Rezept erhalten können?
Für eine Therapie mit Cannabis kommen Patienten infrage, die von einer Standardtherapie nicht profitieren können. So sieht es der Gesetzgeber vor. Eine klare Begrenzung auf einzelne Krankheiten gibt es jedoch nicht, und Ärzte können künftig Cannabis auch als erste Wahl verschreiben.
... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.6653293
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Cannabis auf Rezept - Ärzte begrüßen Auftakt

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 07:24

Ärzte Zeitung vom 06.03.2017:
Cannabis-Agentur: Cannabis auf Rezept - Ärzte begrüßen Auftakt
In Deutschland wird Cannabis als Medizin nach einem neuen Gesetz künftig unter staatlicher Aufsicht vertrieben.
Dazu steht eine Cannabisagentur vor dem Start. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=930 ... ose&n=5604
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Ärzte dürfen Cannabis auf Rezept verschreiben

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2017, 14:12

Ärzte Zeitung vom 10.03.2017:
Ab heute: Ärzte dürfen Cannabis auf Rezept verschreiben
Kassen zahlen Cannabis: Am heutigen Freitag (10. März) ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten.
Pharmavertreter sprechen von einer "soliden Rechtslage".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=931 ... tik&n=5618
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