Kostenübernahme für eine Nachtwache - statt Fixierung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Kostenübernahme für eine Nachtwache - statt Fixierung

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2015, 08:06

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Bedarf ein Pflegebedürftiger aufgrund psychischer Erkrankungen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten einer nächtlichen 1:1-Betreuung um Selbst- bzw. Fremdgefährdungen zu verhindern, kann dies eine vom Sozialhilfeträger neben den sonstigen Kosten der Pflege zusätzlich zu tragende "Hilfe für andere Verrichtungen" gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 dritte Alternative SGB XII darstellen (Leitsatz).

Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 08.07.2015 - Az. L 2 SO 1431/13 -

Die Urteilsschrift liegt hier vor.
Siehe auch die Bewertung unter > http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/ Dort wird u.a. ausgeführt, dass dem Urteil eine weitreichende menschenrechtliche Bedeutung zukommt. U.a. heißt es: " Im Kern geht es in diesem Verfahren damit um die Frage, ob Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen einen schweren Eingriff (wie das allnächtliche zwölfstündige Festbinden am Bett) erdulden müssen, oder ob sie einen Rechtsanspruch auf die Hilfen haben, die einen solchen Eingriff entbehrlich machen. Aus menschenrechtlicher Perspektive kann diese Frage nur so beantwortet werden, wie das LSG Stuttgart das nun getan hat."

Vgl. aber das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. September 2014 • Az. B 8 SO 8/13 R - in einer anderen Streitsache:
Quelle: https://openjur.de/u/749056.html

+++
Die Entscheidung wird auch in der "Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen", Nov. - Dez. 2015, vorgestellt.
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Mehr Freiheit wagen ...

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2016, 07:18

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Am 27.05.2016 bei Facebook gepostet:
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der Pflege. "Eure Sorge fesselt mich", Film des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (rd. 20 Min.) sensibilisiert pflegende Angehörige und Personal in Pflegeeinrichtungen und stellt bewährte Alternativen zu FEM vor: > https://www.youtube.com/watch?v=0APRzj1HsNY - Eine weitere Filmdokumentation von Prof. Dr. Volker Großkopf (rd. 32 Min.) informiert ebenfalls zum Thema FEM, und zwar bei demenziell erkrankten Menschen: > https://www.youtube.com/watch?v=WJp6F24 ... ture=share
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert seit Jahren umfänglich zum Thema FEM. Siehe u.a. die Beiträge
:
viewtopic.php?f=2&t=21046
viewtopic.php?f=2&t=20662
viewtopic.php?f=2&t=21136
viewtopic.php?f=2&t=17643
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Fixierungen zurückführen

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2016, 06:36

Am 23.06.2016 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM – z.B. Fixierungen)
- Zurückführung in den stationären Pflegeeinrichtungen dringend geboten!
> viewtopic.php?f=2&t=20662
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Fixierungen zurückführen
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Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) - Zurückführung ...

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2016, 07:35

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Rheinische Post vom 11. Juli 2016:
Leverkusen
Freiheitsentzug: Piraten empören Pflegeheime
Leverkusen. Die Piratenpartei will alle Maßnahmen, die die Bewegungsfreiheit einschränken, prüfen. Heime fürchten Populismus.
Von Peter Clement
Die Piratenpartei NRW will politischen Druck aufbauen, um die nach ihrer Auffassung überholte Praxis des Fixierens bestimmter Patienten "aus den Pflegeheimen zu verbannen". Auf dem Landesparteitag nahmen die Mitglieder einen entsprechenden Antrag jetzt nahezu ohne Gegenstimmen ins Wahlprogramm für die Landtagswahl 2017 auf.
In seiner Begründung argumentierte der Redner Oliver Ding mit Beispielen aus Leverkusen - und hat damit jetzt bei den Trägern der Pflegheime in der Stadt für Empörung gesorgt.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/lev ... -1.6110724
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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:55

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden,
verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff
und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.


Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Alternativen zu feM in stationärer Pflege

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2017, 13:52

Am 04.02.2017 bei Facebook gepostet:
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in stationärer Pflege - "Eure Sorge fesselt mich" ist eine Kampagne des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sie sensibilisiert pflegende Angehörige und Personal in Pflegeeinrichtungen und stellt bewährte Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen vor. - Film anschaubar unter >>> https://www.youtube.com/watch?v=U9nisZSOhqc&t=81s
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=21638&p=96458#p96458
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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