Amtsgericht Ansbach:
Patient eines Heilpraktikers mit erkennbarem Leidensdruck
muss selbst Arzt einschalten
Ein Heilpraktiker muss einen Patienten nach erfolgloser Behandlung nicht zur Weiterbehandlung an einen Schulmediziner zurückverweisen,
wenn der Patient aufgrund offensichtlicher Leiden selbst erkennen kann, dass ein Arztbesuch erforderlich ist.
Dies hat das Amtsgericht Ansbach mit am 15.09.2015 veröffentlichtem Urteil rechtskräftig entschieden (Az.: 2 C 1377/14).
... (weiter lesen unter) ...
http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ag-a ... inschalten
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=895 ... ung&n=4509
Heilpraktiker - Patient befindet über Wechsel zum Arzt
Moderator: WernerSchell
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