Patientenrechtegesetz - in der Kritik

Zum Thema gibt es in diesem Forum bereits zahlreiche Beiträge, u.a.:
Patientenrechtegesetz verabschiedet
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Aufklärungsgespräch - Angaben des Arztes bedeutsam
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Aufklärungspflicht & Einwilligung
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Das neue Patientenrechtegesetz - Buchtipp
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Ihr gutes Recht als Patient - Buchtipp
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Behandlungsfehler - Trend zu mehr Vorwürfen hält an
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Umfrage: Ärzte zweifeln am Patientenrechtegesetz >> *)
Berlin - Aus Ärztesicht erreicht das Patientenrechtegesetz seine Ziele nicht. 51 Prozent der Mediziner glauben, dass das seit dem Jahr 2013 geltende Gesetz für sie nicht zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führe. Es helfe nicht, Patientenrechte besser durchzusetzen. Stattdessen sehen sich 71 Prozent der Ärzte durch das Gesetz stärker belastet, vor allem durch mehr Dokumentationspflichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung, für die rund 800 Ärzte in Klinik und Praxis repräsentativ befragt wurden. „Das Patientenrechtegesetz ist gut, gerade weil es mehr Transparenz schaffen kann. Aber wir müssen mehr dafür werben, Patientenrechte aktiv wahrzunehmen“, sagte BARMER GEK Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Straub.
Die Befragung zeigt, dass Patientenrechte zwischen Arzt und Patient wenig thematisiert werden. Nur etwa jeder zehnte Arzt ist mehrfach von Patienten auf deren Rechte angesprochen worden. Wenn die Patienten darauf zu sprechen kommen, geht es ihnen vor allem um die Einsicht in ihre Krankenunterlagen. Das gaben 77 Prozent der Ärzte an. Zudem wollen 40 Prozent der Patienten über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. 62 Prozent der Ärzte sind allerdings noch nie von Patienten auf Patientenrechte angesprochen worden. „Das könne ein Hinweis darauf sein, dass Patienten entweder ihre Rechte nur sehr zurückhaltend einfordern oder sie gar nicht kennen. Deshalb ist die jetzt geplante Überprüfung des Gesetzes und seiner Wirkung durch den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gut“, schlussfolgerte Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.
Drei Viertel der Ärzte sind trotz aller Zweifel überzeugt, die Rechte der Patienten seien durch das Patientenrechtegesetz gestärkt worden. Die durch das Gesetz erreichte Rechtssicherheit wird für Patienten als hoch, für Ärzte dagegen als niedrig eingeschätzt. „Da das Gesetz lediglich den Status quo der Rechtsprechung festhält und keine Neuerungen zugunsten von Patienten enthält, ist diese Bewertung kaum plausibel“, so Prof. Dr. Dieter Hart von der Universität Bremen, einer der Autoren der Studie.
Mehr zur Befragung: http://www.barmer-gek.de/545785, http://www.gesundheitsmonitor.de
Rückfragen an:
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Quelle: Pressemitteilung der BARMER GEK vom 17.06.2015
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*) Die Ärzte sind mit dem Patientenrechtegesetz mehr als gut weggekommen. Es wurden doch im Wesentlichen nur die relevanten Gerichtsentscheidungen in Gesetzesform festgeschrieben. Viele aus Patientensicht notwendige Regelungen fehlen.