4. MDS-Pflege-Qualitätsbericht - Verbesserungen aufgezeigt
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4. MDS-Pflege-Qualitätsbericht - Verbesserungen aufgezeigt
Pflegequalität in Heimen und durch Pflegedienste hat sich verbessert
Essen/Berlin (14.01.2015). Die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ist besser geworden. Das zeigt der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 23.211 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2013 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 146.000 Menschen. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland.
„Der Bericht zeigt, dass sich die Pflegequalität in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat. Er zeigt aber auch, dass noch viel zu tun ist. Mit einem modernen Schmerzmanagement könnte pflegebedürftigen Menschen viel Leid erspart werden, doch hier wird in vielen Pflegeeinrichtungen noch nicht genug getan. Bei der Vermeidung von Druckgeschwüren hat es hingegen deutliche Fortschritte gegeben. Ich bin besonders froh, dass die Häufigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen fast halbiert wurde. Da müssen die Pflegeeinrichtungen dran bleiben, denn solche Maßnahmen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein, um einen Pflegebedürftigen vor Schaden zu bewahren“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
„Seit Beginn der MDK-Prüfungen hat sich die Versorgungsqualität in den Heimen und ambulanten Diensten Schritt für Schritt verbessert“, erläuterte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Verbesserungen sind insbesondere bei der Vermeidung von Druckgeschwüren, der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und den freiheitsentziehenden Maßnahmen festzustellen. Hierfür verdienen die Pflegeeinrichtungen Anerkennung. Aber auch die Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz haben dazu beigetragen. Auf der anderen Seite besteht noch Verbesserungsbedarf beim Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Inkontinenzversorgung. Die Einrichtungen sollten stärker darauf achten, die Selbstständigkeit beim Toilettengang zu fördern. Zu oft werden pflegebedürftige Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt obwohl es nicht nötig wäre.“
Jürgen Brüggemann, der den vierten MDS-Pflegequalitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, fügte hinzu: „Wir stellen insgesamt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Pflegeprozess und den Ergebnissen fest. Dort wo qualifizierte Pflege erbracht wird, stimmt auch die Ergebnisqualität.“
Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege
63,8 Prozent der Pflegeheimbewohner waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 76,8 Prozent erhielten eine Inkontinenzversorgung. 35 Prozent der Bewohner hatten chronische Schmerzen und 3,8 Prozent ein Druckgeschwür (Dekubitus). Bei 7,6 Prozent der Betroffenen lag ein erheblicher Gewichtsverlust vor.
Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von zehn Prozent der Pflegebedürftigen jeder Einrichtung den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Im Vergleich zum dritten Pflege-Qualitätsbericht 2012 gab es deutliche Verbesserungen bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Beispiel Dekubitusprophylaxe:
43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht. In 2012 wurde die Prophylaxe in 59,3 Prozent der Fälle umgesetzt; bei 40,7 Prozent der Betroffenen erfolgte sie nicht.
Beispiel: Freiheitseinschränkende Maßnahmen:
Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor. 2012 war dies bei nur 88,8 Prozent der Fall. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen.
Beispiel Schmerzmanagement und -erfassung:
Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor. Im Vergleich zu 2012 ist eine deutliche Verbesserung eingetreten, seinerzeit erfolgte die Schmerzerfassung bei 54,6 Prozent. Gleichwohl bleibt festzustellen: Auch aktuell fand bei 19,7 Prozent der Betroffenen keine Schmerzeinschätzung statt, sodass wichtige Informationen für eine Anpassung der Schmerzmedikation fehlten.
Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung
29,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 3,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung litten an einem Dekubitus.
Qualität in der ambulanten Pflege
Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend.
Beispiel Beratung bei Sturzrisiko:
Bei 81,7 Prozent der in ihrer Wohnung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die Prüfer einen Beratungsbedarf zum Sturzrisiko gesehen. Bei 83,6 Prozent dieser Pflegebedürftigen war eine Beratung nachvollziehbar durchgeführt worden. In 16,4 Prozent der Fälle war die Beratung nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zum letzten Bericht ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen – damals erhielten nur 49,9 Prozent eine Beratung.
Beispiel Wundversorgung und Druckgeschwüre:
Bei 5,5 % der in die Prüfung einbezogenen Personen lag eine ärztliche Verordnung für eine Wundversorgung einer chronischen Wunde oder eines Dekubitus vor. Bei 85,7 % der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte diese Wundversorgung nach dem aktuellen Stand des Wissens, bei 14,3 Prozent war dies nicht der Fall ─ so wurden hygienische Grundsätze nicht beachtet. 2012 waren die Maßnahmen bei 78,7 Prozent der Betroffenen sachgerecht. Somit konnte die Versorgungsqualität gesteigert werden – auch wenn weiterhin Verbesserungsbedarf besteht.
Beispiel Schmerzerfassung und -Management
Bei 15,3 Prozent der Pflegebedürftigen fand eine Schmerztherapie statt und es war daher eine Schmerzerfassung durch den Pflegedienst erforderlich. Die Schmerzerfassung erfolgte in 67,9 Prozent dieser Fälle, bei 32,1 Prozent fand dies nicht statt. 2012 fand bei 61,8 Prozent der Betroffenen eine Schmerzerfassung statt. Es ist also eine leichte Verbesserung festzustellen.
Grundlagen des vierten MDS-Pflege-Qualitätsberichts Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet. Darüber hinaus kann der MDK auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen durchführen. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in 12.190 Pflegeheimen und in 11.021 ambulanten Pflegedienste des Jahres 2013 ausgewertet. Der Fokus der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität beim pflegebedürftigen Menschen. Dazu wird jeder zehnte pflegebedürftige Mensch in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI.
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
MDS UND GKV-SPITZENVERBAND - 14.01.2015
Pressekontakt: MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115, Email: m.gehms@mds-ev.de • GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Florian Lanz, Tel. 030 206288-4200, Email: presse@gkv-spitzenverband.de
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 126 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene.
Michaela Gehms
_______________________________________________________________________________________________
Pressesprecherin | Teamleiterin Öffentlichkeitsarbeit Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Email: m.gehms@mds-ev.de
Internet: http://www.mds-ev.de
Siehe auch unter >
http://www.mds-ev.de/Qualitaetsbericht%20des%20MDS.htm
Essen/Berlin (14.01.2015). Die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ist besser geworden. Das zeigt der vierte MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 23.211 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2013 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 146.000 Menschen. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland.
„Der Bericht zeigt, dass sich die Pflegequalität in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat. Er zeigt aber auch, dass noch viel zu tun ist. Mit einem modernen Schmerzmanagement könnte pflegebedürftigen Menschen viel Leid erspart werden, doch hier wird in vielen Pflegeeinrichtungen noch nicht genug getan. Bei der Vermeidung von Druckgeschwüren hat es hingegen deutliche Fortschritte gegeben. Ich bin besonders froh, dass die Häufigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen fast halbiert wurde. Da müssen die Pflegeeinrichtungen dran bleiben, denn solche Maßnahmen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein, um einen Pflegebedürftigen vor Schaden zu bewahren“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
„Seit Beginn der MDK-Prüfungen hat sich die Versorgungsqualität in den Heimen und ambulanten Diensten Schritt für Schritt verbessert“, erläuterte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Verbesserungen sind insbesondere bei der Vermeidung von Druckgeschwüren, der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und den freiheitsentziehenden Maßnahmen festzustellen. Hierfür verdienen die Pflegeeinrichtungen Anerkennung. Aber auch die Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz haben dazu beigetragen. Auf der anderen Seite besteht noch Verbesserungsbedarf beim Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Inkontinenzversorgung. Die Einrichtungen sollten stärker darauf achten, die Selbstständigkeit beim Toilettengang zu fördern. Zu oft werden pflegebedürftige Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt obwohl es nicht nötig wäre.“
Jürgen Brüggemann, der den vierten MDS-Pflegequalitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, fügte hinzu: „Wir stellen insgesamt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Pflegeprozess und den Ergebnissen fest. Dort wo qualifizierte Pflege erbracht wird, stimmt auch die Ergebnisqualität.“
Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege
63,8 Prozent der Pflegeheimbewohner waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 76,8 Prozent erhielten eine Inkontinenzversorgung. 35 Prozent der Bewohner hatten chronische Schmerzen und 3,8 Prozent ein Druckgeschwür (Dekubitus). Bei 7,6 Prozent der Betroffenen lag ein erheblicher Gewichtsverlust vor.
Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von zehn Prozent der Pflegebedürftigen jeder Einrichtung den Versorgungszustand und die Pflegemaßnahmen. Im Vergleich zum dritten Pflege-Qualitätsbericht 2012 gab es deutliche Verbesserungen bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Beispiel Dekubitusprophylaxe:
43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht. In 2012 wurde die Prophylaxe in 59,3 Prozent der Fälle umgesetzt; bei 40,7 Prozent der Betroffenen erfolgte sie nicht.
Beispiel: Freiheitseinschränkende Maßnahmen:
Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor. 2012 war dies bei nur 88,8 Prozent der Fall. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen.
Beispiel Schmerzmanagement und -erfassung:
Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor. Im Vergleich zu 2012 ist eine deutliche Verbesserung eingetreten, seinerzeit erfolgte die Schmerzerfassung bei 54,6 Prozent. Gleichwohl bleibt festzustellen: Auch aktuell fand bei 19,7 Prozent der Betroffenen keine Schmerzeinschätzung statt, sodass wichtige Informationen für eine Anpassung der Schmerzmedikation fehlten.
Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung
29,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 3,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung litten an einem Dekubitus.
Qualität in der ambulanten Pflege
Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden, für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken und über erforderliche Maßnahmen sind deshalb entscheidend.
Beispiel Beratung bei Sturzrisiko:
Bei 81,7 Prozent der in ihrer Wohnung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die Prüfer einen Beratungsbedarf zum Sturzrisiko gesehen. Bei 83,6 Prozent dieser Pflegebedürftigen war eine Beratung nachvollziehbar durchgeführt worden. In 16,4 Prozent der Fälle war die Beratung nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zum letzten Bericht ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen – damals erhielten nur 49,9 Prozent eine Beratung.
Beispiel Wundversorgung und Druckgeschwüre:
Bei 5,5 % der in die Prüfung einbezogenen Personen lag eine ärztliche Verordnung für eine Wundversorgung einer chronischen Wunde oder eines Dekubitus vor. Bei 85,7 % der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte diese Wundversorgung nach dem aktuellen Stand des Wissens, bei 14,3 Prozent war dies nicht der Fall ─ so wurden hygienische Grundsätze nicht beachtet. 2012 waren die Maßnahmen bei 78,7 Prozent der Betroffenen sachgerecht. Somit konnte die Versorgungsqualität gesteigert werden – auch wenn weiterhin Verbesserungsbedarf besteht.
Beispiel Schmerzerfassung und -Management
Bei 15,3 Prozent der Pflegebedürftigen fand eine Schmerztherapie statt und es war daher eine Schmerzerfassung durch den Pflegedienst erforderlich. Die Schmerzerfassung erfolgte in 67,9 Prozent dieser Fälle, bei 32,1 Prozent fand dies nicht statt. 2012 fand bei 61,8 Prozent der Betroffenen eine Schmerzerfassung statt. Es ist also eine leichte Verbesserung festzustellen.
Grundlagen des vierten MDS-Pflege-Qualitätsberichts Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet. Darüber hinaus kann der MDK auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen durchführen. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in 12.190 Pflegeheimen und in 11.021 ambulanten Pflegedienste des Jahres 2013 ausgewertet. Der Fokus der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität beim pflegebedürftigen Menschen. Dazu wird jeder zehnte pflegebedürftige Mensch in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI.
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Pressekontakt: MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115, Email: m.gehms@mds-ev.de • GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Florian Lanz, Tel. 030 206288-4200, Email: presse@gkv-spitzenverband.de
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 126 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene.
Michaela Gehms
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Gute Versorgung, aber weiterhin Handlungsbedarf
Gute Versorgung, aber weiterhin Handlungsbedarf
Nach Einschätzung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ist der heute in Berlin veröffentlichte 4. MDS-Pflege-Qualitätsbericht erst einmal eine gute Nachricht und ein positives Signal. Die gemessenen Qualitätsmerkmale zeigen durchweg erhebliche Verbesserungen des Status vor drei Jahren an. „Dass dies trotz schwieriger Rahmenbedingungen und erheblichem Personalmangel überhaupt erreicht werden konnte, ist vor allem der Fachkompetenz und dem großen Engagement der beruflich Pflegenden in Pflegediensten und Heimen zu danken. Das verdient unser aller Anerkennung und Respekt“, betont DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass noch viel zu tun bleibt, zumal der Versorgungsbedarf immer komplexer wird. Es muss nach den Gründen gesucht werden, die einen höheren Erfüllungsgrad bei Dekubitusprophylaxe, Wundversorgung, Schmerzmanagement, Medikamentengabe usw. behindern: Ist es der Mangel an Fachpersonal, Zeitdruck und zu enge Minutentaktung oder die zögerliche ärztliche Verordnung von Hilfs- und Heilmitteln? Deutlich geht aus den Prüfergebnissen aber auch hervor, dass zu einer guten Versorgung eine angemessen hohe Anzahl gut qualifizierten Pflegefachpersonals gehört. Denn das Erkennen und Bewerten von Pflegebedarfen und die Umsetzung und Evaluation daraus abzuleitender evidenzbasierter Maßnahmen erfordern Fachwissen und Sachverstand, wie es nur Pflegefachpersonen mitbringen“, so Bienstein.
Artikel 4 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sagt: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.“ Vor diesem Hintergrund bleibt auch bei aller Freude über die jetzt dokumentierten Qualitätsverbesserungen die Frage, ob die erfassten Merkmale überhaupt in ausreichender Weise Qualität abbilden können. Kann der pflegebedürftige Mensch außer den abgeprüften Kriterien nicht auch Zeit zu Erhalt und Aufbau der eigenen Ressourcen erwarten? Das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, die heute auch mal anders aussehen können als morgen? Zeit zur Verlaufsbeobachtung, zum Zuhören, zur gezielten physischen und psychischen Aktivierung, ein Gesprächsangebot und ganz einfach menschliche Zuwendung? All dies darf nicht auf der Strecke bleiben! Hier setzen wir auf die künftigen Pflegekammern, die im Interesse der Bevölkerung maßgeblich zur Sicherstellung guter Pflegequalität beitragen können. Eine aus der Betroffenenperspektive bewertet umfassende qualitativ gute Pflege zu gewährleisten ist und bleibt in jedem Fall gesellschaftliche und politische Verpflichtung!
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Nach Einschätzung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ist der heute in Berlin veröffentlichte 4. MDS-Pflege-Qualitätsbericht erst einmal eine gute Nachricht und ein positives Signal. Die gemessenen Qualitätsmerkmale zeigen durchweg erhebliche Verbesserungen des Status vor drei Jahren an. „Dass dies trotz schwieriger Rahmenbedingungen und erheblichem Personalmangel überhaupt erreicht werden konnte, ist vor allem der Fachkompetenz und dem großen Engagement der beruflich Pflegenden in Pflegediensten und Heimen zu danken. Das verdient unser aller Anerkennung und Respekt“, betont DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass noch viel zu tun bleibt, zumal der Versorgungsbedarf immer komplexer wird. Es muss nach den Gründen gesucht werden, die einen höheren Erfüllungsgrad bei Dekubitusprophylaxe, Wundversorgung, Schmerzmanagement, Medikamentengabe usw. behindern: Ist es der Mangel an Fachpersonal, Zeitdruck und zu enge Minutentaktung oder die zögerliche ärztliche Verordnung von Hilfs- und Heilmitteln? Deutlich geht aus den Prüfergebnissen aber auch hervor, dass zu einer guten Versorgung eine angemessen hohe Anzahl gut qualifizierten Pflegefachpersonals gehört. Denn das Erkennen und Bewerten von Pflegebedarfen und die Umsetzung und Evaluation daraus abzuleitender evidenzbasierter Maßnahmen erfordern Fachwissen und Sachverstand, wie es nur Pflegefachpersonen mitbringen“, so Bienstein.
Artikel 4 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen sagt: „Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.“ Vor diesem Hintergrund bleibt auch bei aller Freude über die jetzt dokumentierten Qualitätsverbesserungen die Frage, ob die erfassten Merkmale überhaupt in ausreichender Weise Qualität abbilden können. Kann der pflegebedürftige Mensch außer den abgeprüften Kriterien nicht auch Zeit zu Erhalt und Aufbau der eigenen Ressourcen erwarten? Das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, die heute auch mal anders aussehen können als morgen? Zeit zur Verlaufsbeobachtung, zum Zuhören, zur gezielten physischen und psychischen Aktivierung, ein Gesprächsangebot und ganz einfach menschliche Zuwendung? All dies darf nicht auf der Strecke bleiben! Hier setzen wir auf die künftigen Pflegekammern, die im Interesse der Bevölkerung maßgeblich zur Sicherstellung guter Pflegequalität beitragen können. Eine aus der Betroffenenperspektive bewertet umfassende qualitativ gute Pflege zu gewährleisten ist und bleibt in jedem Fall gesellschaftliche und politische Verpflichtung!
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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Qualität der pflegerischen Versorgung verbessert
Qualität der pflegerischen Versorgung hat sich erneut verbessert - aktueller Pflege-TüV weiterhin kritisch
Berlin (ots) - Heute wurde in Berlin der 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vorgestellt. Anne Linneweber, Vorsitzende des Fachausschusses Altenhilfe in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußerte sich insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen des Berichtes.
"Obwohl sich die Bedingungen hinsichtlich Personal, zeitraubender Bürokratie und ausufernder Kontrollen seit dem letzten Bericht eher weiter verschlechtert haben, ist es den Pflegeeinrichtungen und Diensten dennoch gelungen, die Versorgungsqualität der pflegebedürftigen Menschen zu verbessern", so Linneweber heute in Berlin.
Der Bericht zeigt, dass die tatsächliche Qualität der pflegerischen Versorgung größtenteils besser ist, als die bloße Ansicht von durchgeführten Maßnahmen im Sinne der Prozessqualität vermuten lässt. So ist z. B. die Anzahl von Druckgeschwüren erneut gesunken und betrifft nur noch 3,8 % der Stichprobe und das, obwohl bei der Durchführung der Vorbeugemaßnahmen noch bei ca. einem Viertel der Betroffenen durch die Qualitätsprüfer Verbesserungspotenzial gesehen wurde.
"Dies macht deutlich, dass ein so genannter Pflege-TüV auf der Basis von Prozessqualität wenig taugt und die Verbraucher eher in die Irre führt. Die Zukunft der Qualitätsberichterstattung kann daher nur in der Veröffentlichung von tatsächlichen Versorgungsergebnissen liegen. Wir müssen die Menschen in den Blick nehmen", so Linneweber weiter.
Nächster Schritt in Auswertung des Berichtes müsse eine Analyse der Ursachen von dargestellten Qualitätsmängeln sein, denn darüber mache der Bericht keine Angaben. Hier müssten alle Beteiligten einbezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2014 BAGFW e.V.
Pressekontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
Katrin Goßens
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 030/240 89-212
presse@bag-wohlfahrt.de
Berlin (ots) - Heute wurde in Berlin der 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vorgestellt. Anne Linneweber, Vorsitzende des Fachausschusses Altenhilfe in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußerte sich insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen des Berichtes.
"Obwohl sich die Bedingungen hinsichtlich Personal, zeitraubender Bürokratie und ausufernder Kontrollen seit dem letzten Bericht eher weiter verschlechtert haben, ist es den Pflegeeinrichtungen und Diensten dennoch gelungen, die Versorgungsqualität der pflegebedürftigen Menschen zu verbessern", so Linneweber heute in Berlin.
Der Bericht zeigt, dass die tatsächliche Qualität der pflegerischen Versorgung größtenteils besser ist, als die bloße Ansicht von durchgeführten Maßnahmen im Sinne der Prozessqualität vermuten lässt. So ist z. B. die Anzahl von Druckgeschwüren erneut gesunken und betrifft nur noch 3,8 % der Stichprobe und das, obwohl bei der Durchführung der Vorbeugemaßnahmen noch bei ca. einem Viertel der Betroffenen durch die Qualitätsprüfer Verbesserungspotenzial gesehen wurde.
"Dies macht deutlich, dass ein so genannter Pflege-TüV auf der Basis von Prozessqualität wenig taugt und die Verbraucher eher in die Irre führt. Die Zukunft der Qualitätsberichterstattung kann daher nur in der Veröffentlichung von tatsächlichen Versorgungsergebnissen liegen. Wir müssen die Menschen in den Blick nehmen", so Linneweber weiter.
Nächster Schritt in Auswertung des Berichtes müsse eine Analyse der Ursachen von dargestellten Qualitätsmängeln sein, denn darüber mache der Bericht keine Angaben. Hier müssten alle Beteiligten einbezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2014 BAGFW e.V.
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Katrin Goßens
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Pauschale Aussetzung der Pflegenoten nicht zielführend
Pauschale Aussetzung der Pflegenoten nicht zielführend
Bonn. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter e.V. (BIVA) begrüßt die Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegenoten. Zugleich lehnt ihr Vorsitzender Dr. Manfred Stegger eine pauschale Aussetzung der Pflegenoten bis zur Umsetzung der Reformen als nicht zielführend ab.
Stegger teilt zwar die Meinung von Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, dass die Notengebung mit ihrer starken Fokussierung auf die Gesamtnote irreführend sei. Dennoch sind die durch die Prüfdienste erhobenen Daten durchaus aufschlussreich, wenn sie transparent aufbereitet und veröffentlicht würden.
Dies ist bisher jedoch nicht der Fall. Stegger macht dafür im Wesentlichen die Anbieter von Pflegeleistungen verantwortlich. Sie hätten bisher eine verbraucherfreundliche Darstellung der Prüfberichte zu verhindern gewusst. Er kritisiert in dem Zusammenhang, dass das bestehende Notensystem ohne stimmberechtigte Beteiligung der Interessenverbände der Betroffenen entwickelt wurde, aber den Anbietern, also denjenigen, die beurteilt werden, maßgeblicher Einfluss gewährt wurde.
Eine wirkliche Reform des „Pflege-TÜVs“ dürfte nach Ansicht von Stegger mehrere Jahre dauern. Mit der Aussetzung der Pflegenoten in diesem Zeitraum gingen wichtige Informationen verloren, die bei genauer Analyse deutliche Rückschlüsse auf die Pflegequalität von Einrichtungen und ambulanten Diensten liefern könnten. Die Aussetzung würde bedeuten, das Kind mit dem Bad auszuschütten.
Als kurzfristige Maßnahme zur Behebung des Missstandes müsste daher der Blick weg von der irreführenden Gesamtnote gelenkt werden. Stattdessen müssten, so Stegger, die bestehenden Daten endlich differenzierter aufbereitet und in verständlicher Form veröffentlicht werden.
Als Beleg dafür, dass die Prüfberichte durchaus aussagekräftig sind, wenn sie genauer analysiert werden, führt Stegger ein Beispiel aus der Beratungspraxis der BIVA an: Erst kürzlich ist eine Einrichtung von Angehörigen eines Pflegebedürftigen wegen verantwortungslosem Umgang mit Medikamenten juristisch belangt worden. Entlassung der Pflegedienstleitung und Zahlung einer Strafe waren die Folge. Eine nachträgliche Betrachtung der Pflegenoten ergab, dass der Prüfdienst die medizinische Versorgung und den Umgang mit Medikamenten in dieser Einrichtung bereits sehr kritisch bewertet hatte. Die Angehörigen hätten also gewarnt werden können, wenn die Prüfergebnisse leichter zugänglich und besser verständlich aufbereitet wären. Eine pauschale Aussetzung der Prüfergebnisse würde, so Stegger, selbst diese schwache Kontrollmöglichkeit unmöglich machen und damit Transparenz gänzlich verhindern.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015
Ansprechpartner David Kröll
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228 - 909048 - 0 | Fax: 0228 - 909048 - 16
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Bonn. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter e.V. (BIVA) begrüßt die Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegenoten. Zugleich lehnt ihr Vorsitzender Dr. Manfred Stegger eine pauschale Aussetzung der Pflegenoten bis zur Umsetzung der Reformen als nicht zielführend ab.
Stegger teilt zwar die Meinung von Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, dass die Notengebung mit ihrer starken Fokussierung auf die Gesamtnote irreführend sei. Dennoch sind die durch die Prüfdienste erhobenen Daten durchaus aufschlussreich, wenn sie transparent aufbereitet und veröffentlicht würden.
Dies ist bisher jedoch nicht der Fall. Stegger macht dafür im Wesentlichen die Anbieter von Pflegeleistungen verantwortlich. Sie hätten bisher eine verbraucherfreundliche Darstellung der Prüfberichte zu verhindern gewusst. Er kritisiert in dem Zusammenhang, dass das bestehende Notensystem ohne stimmberechtigte Beteiligung der Interessenverbände der Betroffenen entwickelt wurde, aber den Anbietern, also denjenigen, die beurteilt werden, maßgeblicher Einfluss gewährt wurde.
Eine wirkliche Reform des „Pflege-TÜVs“ dürfte nach Ansicht von Stegger mehrere Jahre dauern. Mit der Aussetzung der Pflegenoten in diesem Zeitraum gingen wichtige Informationen verloren, die bei genauer Analyse deutliche Rückschlüsse auf die Pflegequalität von Einrichtungen und ambulanten Diensten liefern könnten. Die Aussetzung würde bedeuten, das Kind mit dem Bad auszuschütten.
Als kurzfristige Maßnahme zur Behebung des Missstandes müsste daher der Blick weg von der irreführenden Gesamtnote gelenkt werden. Stattdessen müssten, so Stegger, die bestehenden Daten endlich differenzierter aufbereitet und in verständlicher Form veröffentlicht werden.
Als Beleg dafür, dass die Prüfberichte durchaus aussagekräftig sind, wenn sie genauer analysiert werden, führt Stegger ein Beispiel aus der Beratungspraxis der BIVA an: Erst kürzlich ist eine Einrichtung von Angehörigen eines Pflegebedürftigen wegen verantwortungslosem Umgang mit Medikamenten juristisch belangt worden. Entlassung der Pflegedienstleitung und Zahlung einer Strafe waren die Folge. Eine nachträgliche Betrachtung der Pflegenoten ergab, dass der Prüfdienst die medizinische Versorgung und den Umgang mit Medikamenten in dieser Einrichtung bereits sehr kritisch bewertet hatte. Die Angehörigen hätten also gewarnt werden können, wenn die Prüfergebnisse leichter zugänglich und besser verständlich aufbereitet wären. Eine pauschale Aussetzung der Prüfergebnisse würde, so Stegger, selbst diese schwache Kontrollmöglichkeit unmöglich machen und damit Transparenz gänzlich verhindern.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015
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Pflegebericht: Bessere Noten für Dienste und in Heimen
Ärzte Zeitung, 14.01.2014:
Pflegebericht: Bessere Noten für Dienste und in Heimen
Die Qualität der Versorgung in Pflegeheimen und die von ambulanten Pflegediensten ist besser geworden.
Das ist Ergebnis des vierten Pflege-Qualitätsberichts von GKV-Spitzenverband und dem MDS.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... ege&n=3974
Pflegebericht: Bessere Noten für Dienste und in Heimen
Die Qualität der Versorgung in Pflegeheimen und die von ambulanten Pflegediensten ist besser geworden.
Das ist Ergebnis des vierten Pflege-Qualitätsberichts von GKV-Spitzenverband und dem MDS.
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Bessere Pflegequalität braucht mehr qualifiziertes Personal
0041 / 14. Januar 2015
Pressemitteilung von Pia Zimmermann
Bessere Pflegequalität braucht mehr qualifiziertes Personal
"Wer Pflege wirklich stärken will, muss die Pflegequalität verbessern. Nur mehr und gut ausgebildetes Pflegepersonal ist der Schlüssel für menschenwürdige Pflege", so Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute veröffentlichten Vierten Pflege-Qualitätsbegriff des GKV-Spitzenverbandes. Zimmermann weiter:
"Bundesweit geltende qualitätsbezogene Standards zur Personalbemessung in der Altenpflege wären ein großer Schritt nach vorne. Die im Bericht aufgezeigten Verbesserungen bei sinkendem Anteil von Pflegefachkräften sowohl in Heimen als auch bei ambulanten Pflegediensten sind nur durch höhere Arbeitsverdichtung zu Lasten der Beschäftigten möglich. Es geht bei der Pflegequalität weniger nur um einzelne Verbesserungsbedarfe wie zum Beispiel im Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Sturz- und Dekubitusprophylaxe. Vielmehr ist eine Berichterstattung, die den Pflegeprozess in den Fokus rückt und sich an den individuellen Pflegebedarfen orientiert, nötig. Dazu muss die Bundesregierung endlich den neuen Pflegebegriff gesetzlich verankern und für seine Umsetzung sorgen."
F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Pressemitteilung von Pia Zimmermann
Bessere Pflegequalität braucht mehr qualifiziertes Personal
"Wer Pflege wirklich stärken will, muss die Pflegequalität verbessern. Nur mehr und gut ausgebildetes Pflegepersonal ist der Schlüssel für menschenwürdige Pflege", so Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute veröffentlichten Vierten Pflege-Qualitätsbegriff des GKV-Spitzenverbandes. Zimmermann weiter:
"Bundesweit geltende qualitätsbezogene Standards zur Personalbemessung in der Altenpflege wären ein großer Schritt nach vorne. Die im Bericht aufgezeigten Verbesserungen bei sinkendem Anteil von Pflegefachkräften sowohl in Heimen als auch bei ambulanten Pflegediensten sind nur durch höhere Arbeitsverdichtung zu Lasten der Beschäftigten möglich. Es geht bei der Pflegequalität weniger nur um einzelne Verbesserungsbedarfe wie zum Beispiel im Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der Sturz- und Dekubitusprophylaxe. Vielmehr ist eine Berichterstattung, die den Pflegeprozess in den Fokus rückt und sich an den individuellen Pflegebedarfen orientiert, nötig. Dazu muss die Bundesregierung endlich den neuen Pflegebegriff gesetzlich verankern und für seine Umsetzung sorgen."
F.d.R. Susanne Müller
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VdK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen
VdK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen
„Die Ergebnisse des Berichts dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine Vielzahl der Pflegebedürftigen bestimmte Hilfen gar nicht oder nur eingeschränkt erhält“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die heute vorgestellten Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). „Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente – all das kommt leider hierzulande viel zu häufig vor“, so Mascher.
Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes seien aus Sicht des VdK auch nicht geeignet, gute Qualität in der Pflege zu messen. „Das jetzige Prüfsystem inklusive der Prüfkriterien und dem Pflegebenotungssystem muss schleunigst geändert werden. Es ist nicht an der Lebensrealität der Heimbewohner und Nutzer der ambulanten Pflegedienste orientiert und auch nicht geeignet, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten herzustellen“, so Mascher.
Der VdK hat im November 2014 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Konkret unterstützt der VdK sieben Beschwerdeführer aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. „Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden“. Die Mängel seien im System zu suchen, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. „Schuld sind nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden“, betont Mascher.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2014
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Jurrmann (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de
Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
VdK-Presseinfo vom 14.1.2015 - VdK fordert neues Kontrollsystem in Pflegeheimen
http://www.filrcast.de/data/7t2zq6/365/ ... heimen.pdf
„Die Ergebnisse des Berichts dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch eine Vielzahl der Pflegebedürftigen bestimmte Hilfen gar nicht oder nur eingeschränkt erhält“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die heute vorgestellten Ergebnisse des 4. Pflegequalitätsberichts des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). „Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente – all das kommt leider hierzulande viel zu häufig vor“, so Mascher.
Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes seien aus Sicht des VdK auch nicht geeignet, gute Qualität in der Pflege zu messen. „Das jetzige Prüfsystem inklusive der Prüfkriterien und dem Pflegebenotungssystem muss schleunigst geändert werden. Es ist nicht an der Lebensrealität der Heimbewohner und Nutzer der ambulanten Pflegedienste orientiert und auch nicht geeignet, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten herzustellen“, so Mascher.
Der VdK hat im November 2014 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Konkret unterstützt der VdK sieben Beschwerdeführer aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein. „Sie haben etwa Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden oder mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden“. Die Mängel seien im System zu suchen, das solche Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. „Schuld sind nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen. Deren Pflegealltag ist aufgrund von Personalmangel häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden“, betont Mascher.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2014
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Pflegequalität: Für echte Transparenz sorgen
PRESSEDIENST
» PRESSEMITTEILUNG von Elisabeth Scharfenberg zum 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes
18. WP - 14.01.2015
Pflegequalität: Für echte Transparenz sorgen
Zur heutigen Vorstellung des 4. Pflege-Qualitätsberichts des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:
Die Qualität in der stationären und ambulanten Pflege hat sich laut dem aktuellen Qualitätsbericht des MDS zufolge verbessert. Das ist erfreulich. Der Bericht stellt aber auch fest, dass es weiterhin viel Handlungsbedarf gibt, etwa bei der Schmerzversorgung der Pflegebedürftigen.
Die tendenziell positiven Signale des MDS-Berichts dürfen nicht dazu verleiten, die Diskussion zur Pflegequalität schleifen zu lassen. Es gibt weiterhin ein großes Transparenzproblem. Dies wird besonders am Konflikt um die sogenannten „Pflege-Noten“ deutlich. Diese haben nicht zu mehr Transparenz beigetragen und taugen nicht, um die Qualität einer Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes korrekt und transparent abzubilden. Deshalb fordern wir schon seit langem die Aussetzung der Pflege-Noten.
Der MDS-Bericht mag zwar fachlich etwas differenzierter und aussagekräftiger sein. Insgesamt aber sind die Menschen zunehmend irritiert. Kaum jemand wird den Unterschied zwischen den Pflege-Noten und dem MDS-Bericht verstehen. Es ist absurd. Unter den gut gemeinten Zielen der Transparenz, Information und Aufklärung ist in den letzten Jahren vor allem Verwirrung gestiftet worden.
Sowohl die Pflege-Noten wie auch der MDS-Bericht stellen nur bedingt die wirkliche Pflege-Qualität da. Vor allem bei den Pflege-Noten fußt die Bewertung in großen Teilen auf der Qualität der Pflege-Dokumentation. Auch deshalb fordern wir die Errichtung eines unabhängigen Instituts für Qualität in der Pflege, das künftig die Qualitätsanforderungen in der Pflege erarbeiten soll. Die Darstellung und Bewertung der tatsächlichen Ergebnisqualität muss künftig im Vordergrund stehen.
Pressestelle
Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
Dorotheenstraße 101, 10117 Berlin
http://www.gruene-bundestag.de
T: +49 (30) 227-57214 F: -56962
presse@gruene-bundestag.de
» PRESSEMITTEILUNG von Elisabeth Scharfenberg zum 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes
18. WP - 14.01.2015
Pflegequalität: Für echte Transparenz sorgen
Zur heutigen Vorstellung des 4. Pflege-Qualitätsberichts des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:
Die Qualität in der stationären und ambulanten Pflege hat sich laut dem aktuellen Qualitätsbericht des MDS zufolge verbessert. Das ist erfreulich. Der Bericht stellt aber auch fest, dass es weiterhin viel Handlungsbedarf gibt, etwa bei der Schmerzversorgung der Pflegebedürftigen.
Die tendenziell positiven Signale des MDS-Berichts dürfen nicht dazu verleiten, die Diskussion zur Pflegequalität schleifen zu lassen. Es gibt weiterhin ein großes Transparenzproblem. Dies wird besonders am Konflikt um die sogenannten „Pflege-Noten“ deutlich. Diese haben nicht zu mehr Transparenz beigetragen und taugen nicht, um die Qualität einer Einrichtung oder eines ambulanten Dienstes korrekt und transparent abzubilden. Deshalb fordern wir schon seit langem die Aussetzung der Pflege-Noten.
Der MDS-Bericht mag zwar fachlich etwas differenzierter und aussagekräftiger sein. Insgesamt aber sind die Menschen zunehmend irritiert. Kaum jemand wird den Unterschied zwischen den Pflege-Noten und dem MDS-Bericht verstehen. Es ist absurd. Unter den gut gemeinten Zielen der Transparenz, Information und Aufklärung ist in den letzten Jahren vor allem Verwirrung gestiftet worden.
Sowohl die Pflege-Noten wie auch der MDS-Bericht stellen nur bedingt die wirkliche Pflege-Qualität da. Vor allem bei den Pflege-Noten fußt die Bewertung in großen Teilen auf der Qualität der Pflege-Dokumentation. Auch deshalb fordern wir die Errichtung eines unabhängigen Instituts für Qualität in der Pflege, das künftig die Qualitätsanforderungen in der Pflege erarbeiten soll. Die Darstellung und Bewertung der tatsächlichen Ergebnisqualität muss künftig im Vordergrund stehen.
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Verbesserungen in der Pflege ...
Verbesserungen in der Pflege durch ein besseres Prüfsystem unterstützen!
Freiburg , 14.1.2014 // „Weniger Druckgeschwüre, weniger freiheitsentziehende Maßnahmen sowie eine bessere Ernährung und Flüssigkeitsversorgung in den ambulanten und stationären Einrichtung der Altenhilfe sind ein Erfolg, auf den unseren Mitarbeitenden stolz sein können.“ so der Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), Hanno Heil zur Veröffentlichung des „4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS nach § 114 a Abs. 6 SGB XI“.
Besonders anerkennenswert seien diese Erfolge angesichts des vielerorts spürbaren Fachkräftemangels, hoher bürokratischer Anforderungen und struktureller Finanzierungslücken.
Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen die Qualität der Pflege zu erhöhen sei nur mit fachlich qualifiziertem und hoch motiviertem Personal möglich. Die tarifliche Bezahlung der Mitarbeitenden gehöre auch deshalb zum Selbstverständnis der Caritas. Umso wichtiger sei es, so Heil, dass die tarifliche Bezahlung auch in den Entgeltverhandlungen durchgängig als wirtschaftlich anerkannt werde. Heil erinnert in diesem Zusammenhang an eine Petition mit der fast 60.000 Menschen vor Weihnachten die gesetzliche Absicherung von Tariflöhnen in der ambulanten Pflege gefordert hatten: „Es geht nicht, dass in Entgeltverhandlungen von Kassenvertretern tarifliche Entlohnung als nicht wirtschaftlich bezeichnet wird und ihre Refinanzierung mit Verweis auf die Beitragssatzstabilität abgelehnt wird. Wir brauchen Fachlichkeit und wir müssen sie auch entsprechend vergüten.“
Wenn im 5. Sozialgesetzbuch die Anerkennung tariflicher Entlohnung gesetzlich verankert wird, wie es der VKAD von der Politik noch in dieser Legislaturperiode erwartet, dürfte sich die wirtschaftliche Situation der ambulanten Pflege etwas entspannen.
Trotz der aufgezeigten Verbesserungen stellt der VKAD das der Prüfung zugrunde liegende Messinstrument in Frage. Derzeit wird deren Schwerpunkt darauf gelegt, ob eine bestimmte Maßnahme ergriffen und dokumentiert wurde. Zu welchem Ergebnis diese geführt hat, wird jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus werden im heutigen System nur Stichproben genommen.
Demgegenüber arbeiten bereits zahlreiche Einrichtungen des VKAD mit einem auf wissenschaftlich anerkannten Indikatoren beruhenden Prüfsystem, das alle Pflegebedürftigen erfasst und welches mit dem internen Qualitätsmanagements gekoppelt ist. Dieses System schafft mehr Transparenz und Sicherheit und ist auch mit externen Prüfungen verknüpfbar. Es ermöglicht den pflegebedürftige Menschen und ihren Angehörigen eine bessere Möglichkeit, die Einrichtungen miteinander vergleichen.
Entwickelt wurde dieses Instrument im Rahmen des Projektes „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW). In der Caritas fand die Erprobung und Weiterentwicklung in den Diözesanverbänden Münster und Köln statt. Der VKAD fordert, dieses Instrument zügig bundesweit einzuführen.
Kontakt:
Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD
Telefon: 0173/ 3155289, Mail: heil.vkad@googlemail.com
Der Verband:
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbands mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015
Barbara Lath
Referentin
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Karlstr. 40
79104 Freiburg
Tel. 0761/ 200-787
Fax 0761/ 200-710
mailto: Barbara.Lath@caritas.de
mailto: vkad@caritas.de
http://www.verband-katholischer-altenhilfe.de
Freiburg , 14.1.2014 // „Weniger Druckgeschwüre, weniger freiheitsentziehende Maßnahmen sowie eine bessere Ernährung und Flüssigkeitsversorgung in den ambulanten und stationären Einrichtung der Altenhilfe sind ein Erfolg, auf den unseren Mitarbeitenden stolz sein können.“ so der Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), Hanno Heil zur Veröffentlichung des „4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS nach § 114 a Abs. 6 SGB XI“.
Besonders anerkennenswert seien diese Erfolge angesichts des vielerorts spürbaren Fachkräftemangels, hoher bürokratischer Anforderungen und struktureller Finanzierungslücken.
Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen die Qualität der Pflege zu erhöhen sei nur mit fachlich qualifiziertem und hoch motiviertem Personal möglich. Die tarifliche Bezahlung der Mitarbeitenden gehöre auch deshalb zum Selbstverständnis der Caritas. Umso wichtiger sei es, so Heil, dass die tarifliche Bezahlung auch in den Entgeltverhandlungen durchgängig als wirtschaftlich anerkannt werde. Heil erinnert in diesem Zusammenhang an eine Petition mit der fast 60.000 Menschen vor Weihnachten die gesetzliche Absicherung von Tariflöhnen in der ambulanten Pflege gefordert hatten: „Es geht nicht, dass in Entgeltverhandlungen von Kassenvertretern tarifliche Entlohnung als nicht wirtschaftlich bezeichnet wird und ihre Refinanzierung mit Verweis auf die Beitragssatzstabilität abgelehnt wird. Wir brauchen Fachlichkeit und wir müssen sie auch entsprechend vergüten.“
Wenn im 5. Sozialgesetzbuch die Anerkennung tariflicher Entlohnung gesetzlich verankert wird, wie es der VKAD von der Politik noch in dieser Legislaturperiode erwartet, dürfte sich die wirtschaftliche Situation der ambulanten Pflege etwas entspannen.
Trotz der aufgezeigten Verbesserungen stellt der VKAD das der Prüfung zugrunde liegende Messinstrument in Frage. Derzeit wird deren Schwerpunkt darauf gelegt, ob eine bestimmte Maßnahme ergriffen und dokumentiert wurde. Zu welchem Ergebnis diese geführt hat, wird jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus werden im heutigen System nur Stichproben genommen.
Demgegenüber arbeiten bereits zahlreiche Einrichtungen des VKAD mit einem auf wissenschaftlich anerkannten Indikatoren beruhenden Prüfsystem, das alle Pflegebedürftigen erfasst und welches mit dem internen Qualitätsmanagements gekoppelt ist. Dieses System schafft mehr Transparenz und Sicherheit und ist auch mit externen Prüfungen verknüpfbar. Es ermöglicht den pflegebedürftige Menschen und ihren Angehörigen eine bessere Möglichkeit, die Einrichtungen miteinander vergleichen.
Entwickelt wurde dieses Instrument im Rahmen des Projektes „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW). In der Caritas fand die Erprobung und Weiterentwicklung in den Diözesanverbänden Münster und Köln statt. Der VKAD fordert, dieses Instrument zügig bundesweit einzuführen.
Kontakt:
Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD
Telefon: 0173/ 3155289, Mail: heil.vkad@googlemail.com
Der Verband:
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbands mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner über 1.200 Mitgliedseinrichtungen durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015
Barbara Lath
Referentin
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
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79104 Freiburg
Tel. 0761/ 200-787
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MDS-Bericht: Pflegequalität wird immer besser
MDS-Bericht: Pflegequalität wird immer besser / Anstrengungen der Dienste und Einrichtungen tragen Früchte
Berlin (ots) - Nach der Auswertung von Prüfungen in mehr als 23.000 Pflegediensten und -einrichtungen ist es nun schwarz auf weiß im 4. Pflege-Qualitätsbericht zu lesen: Die Qualität der Pflege hat sich in den letzten drei Jahren weiterhin deutlich verbessert.
"Der vorliegende Bericht bescheinigt den Pflegeeinrichtungen, -diensten und Pflegekräften erneut eine gute Arbeit. Diese verdient ebenso wie die weiteren Verbesserungsmaßnahmen Anerkennung, Wertschätzung und lobende mediale Aufmerksamkeit. Unsere Mitglieder haben die Messlatte für die Qualität ihrer Arbeit sehr hoch gehängt, und sie haben ihren an sich selbst gestellten Anspruch erfüllt", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), das Ergebnis. "Es ist offensichtlich, dass sich alle gemeinsam um gute Noten bemühen, und von diesem Einsatz profitieren die über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland", fügt Meurer hinzu.
Der Pflege-Qualitätsbericht wird alle drei Jahre vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands (MDS) in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) in den Ländern und dem PKV-Prüfdienst erarbeitet.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe http://www.youngpropflege.de oder auch http://www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.01.2015 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel:. 030-30878860, http://www.bpa.de
Berlin (ots) - Nach der Auswertung von Prüfungen in mehr als 23.000 Pflegediensten und -einrichtungen ist es nun schwarz auf weiß im 4. Pflege-Qualitätsbericht zu lesen: Die Qualität der Pflege hat sich in den letzten drei Jahren weiterhin deutlich verbessert.
"Der vorliegende Bericht bescheinigt den Pflegeeinrichtungen, -diensten und Pflegekräften erneut eine gute Arbeit. Diese verdient ebenso wie die weiteren Verbesserungsmaßnahmen Anerkennung, Wertschätzung und lobende mediale Aufmerksamkeit. Unsere Mitglieder haben die Messlatte für die Qualität ihrer Arbeit sehr hoch gehängt, und sie haben ihren an sich selbst gestellten Anspruch erfüllt", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), das Ergebnis. "Es ist offensichtlich, dass sich alle gemeinsam um gute Noten bemühen, und von diesem Einsatz profitieren die über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland", fügt Meurer hinzu.
Der Pflege-Qualitätsbericht wird alle drei Jahre vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands (MDS) in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) in den Ländern und dem PKV-Prüfdienst erarbeitet.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe http://www.youngpropflege.de oder auch http://www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.01.2015 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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Keine Entwarnung bei der Pflegequalität
Keine Entwarnung bei der Pflegequalität
Bonn. Der soeben veröffentlichte 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen weist auf einige Verbesserungen auf dem Gebiet der Pflege zwischen 2010 und 2013 hin. Doch er zeigt auch, dass nach wie vor Tausende von Menschen unter schlechter Pflegequalität leiden müssen. „Es gibt keinen Grund zur Entwarnung“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA).
So sind nach den veröffentlichten Daten 12,5% aller Pflegeheimbewohner von freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Anbinden im Bett oder Bettgittern betroffen. Das ist weniger als vor drei Jahren (20%), betrifft aber damit an die 100.000 Menschen, die hier in ihren grundlegenden Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Häufig unnötig, denn Pflegeexperten gehen davon aus, dass im Pflegealltag weitgehend auf solche Eingriffe in fundamentale Persönlichkeitsrechte verzichtet werden kann. In 8% der Fälle fehlt sogar die zwingend erforderliche richterliche Genehmigung für derartige Maßnahmen.
Gravierende Mängel finden sich auch bei der medizinischen Versorgung. Die Prüfer stellen fest, dass bei 10% der betroffenen Bewohner die Medikamentenversorgung nicht den ärztlichen Anordnungen entspricht. Dies sind rund 80.000 Menschen, die medikamentös falsch versorgt werden.
Ein weiteres Beispiel betrifft Druckgeschwüre, die durch langes Liegen entstehen können. Etwa 43% der Bewohner haben wegen Bettlägerigkeit ein erhöhtes Risiko. Bei etwa einem Viertel davon wurden die hier gebotenen erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung nicht durchgeführt. Das sind hochgerechnet etwa 90.000 Menschen, die nicht die vereinbarte und notwendige Versorgung erhalten und damit Gefahr laufen an quälenden Geschwüren zu erkranken.
„Die seit 2009 durchgeführten Prüfungen haben zwar ganz generell zu mehr Qualitätsbewusstsein in der Pflege geführt. Die aktuellen Zahlen zeigen aber, dass weiterhin massive Anstrengungen von allen Beteiligten dringend notwendig sind“, sagt Stegger. „Wir werden weiterhin Fehler und Missstände anprangern und auf Veränderungen drängen.“
Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2015
Ansprechpartner: David Kröll
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228 - 909048 - 0 | Fax: 0228 - 909048 - 16
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Die BIVA ist seit 1974 die einzige bundesweite Interessenvertretung für Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die BIVA ist gemeinnützig und politisch und konfessionell unabhängig. .
Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von
Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.
Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939
Bonn. Der soeben veröffentlichte 4. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen weist auf einige Verbesserungen auf dem Gebiet der Pflege zwischen 2010 und 2013 hin. Doch er zeigt auch, dass nach wie vor Tausende von Menschen unter schlechter Pflegequalität leiden müssen. „Es gibt keinen Grund zur Entwarnung“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. (BIVA).
So sind nach den veröffentlichten Daten 12,5% aller Pflegeheimbewohner von freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Anbinden im Bett oder Bettgittern betroffen. Das ist weniger als vor drei Jahren (20%), betrifft aber damit an die 100.000 Menschen, die hier in ihren grundlegenden Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Häufig unnötig, denn Pflegeexperten gehen davon aus, dass im Pflegealltag weitgehend auf solche Eingriffe in fundamentale Persönlichkeitsrechte verzichtet werden kann. In 8% der Fälle fehlt sogar die zwingend erforderliche richterliche Genehmigung für derartige Maßnahmen.
Gravierende Mängel finden sich auch bei der medizinischen Versorgung. Die Prüfer stellen fest, dass bei 10% der betroffenen Bewohner die Medikamentenversorgung nicht den ärztlichen Anordnungen entspricht. Dies sind rund 80.000 Menschen, die medikamentös falsch versorgt werden.
Ein weiteres Beispiel betrifft Druckgeschwüre, die durch langes Liegen entstehen können. Etwa 43% der Bewohner haben wegen Bettlägerigkeit ein erhöhtes Risiko. Bei etwa einem Viertel davon wurden die hier gebotenen erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung nicht durchgeführt. Das sind hochgerechnet etwa 90.000 Menschen, die nicht die vereinbarte und notwendige Versorgung erhalten und damit Gefahr laufen an quälenden Geschwüren zu erkranken.
„Die seit 2009 durchgeführten Prüfungen haben zwar ganz generell zu mehr Qualitätsbewusstsein in der Pflege geführt. Die aktuellen Zahlen zeigen aber, dass weiterhin massive Anstrengungen von allen Beteiligten dringend notwendig sind“, sagt Stegger. „Wir werden weiterhin Fehler und Missstände anprangern und auf Veränderungen drängen.“
Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2015
Ansprechpartner: David Kröll
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Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen - Handlungsbedarf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 21.01.2015
Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen: MDS-Bericht sieht weiteren Handlungsbedarf
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat am 14.01.2015 seinen 4. Qualitätsbericht 2014 vorgelegt 1) - und darin u.a. herausgestellt, dass sich die Qualität der Pflege gegenüber früheren Berichten (2005, 2007 und 2012) gebessert habe, aber gleichwohl weiterhin über erhebliche Pflegemängel zu informieren sei. Dazu einige kurze Hinweise aus der Pressemitteilung des MDS vom 14.01.2015.
Dekubitusprophylaxe: 43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen: Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor.
Schmerzmanagement und -erfassung: Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor.
Sonstiges: Weitere Hinweise im 4. MDS-Bericht betreffen Fehler in der Medikamentenversorgung, Wundversorgung, Sturzvermeidung, Vermeidung von Kontrakturen, Inkontinenzversorgung, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und Hygienemanagement.
Verschiedene Versorgungsstrukturen, wie z.B. medizinische Netzwerke, Hausbesuche der Ärzte, Polypharmazie und Palliativpflege werden überhaupt nicht näher behandelt.
Konkrete Hinweise zu den unzureichenden Stellenschlüsseln in den Pflegeeinrichtungen fehlen vollständig. Daher ist der Hauptknackpunkt der mangelhaften Zuwendung durch entsprechend qualifiziertes Personal ausgeblendet. Es wird daher auch nicht weiter ausgeführt, dass das Pflegepersonal aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel die pflegerischen Verrichtungen nur unvollkommen wahrnehmen kann. Nur vage werden Zusammenhänge von personellen Zuwendungsmöglichkeiten und Pflegeergebnissen angedeutet. Die Aufgabe des MDS wird offensichtlich darin gesehen, den Personalbestand allein an den vorgegebenen Stellenplänen zu bemessen. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass die vorhandenen Personaldecken nur dazu ausreichen, etwa 70% der pflegerischen und sonstigen Verrichtungen, ausgerichtet am Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) und den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen (Pflegestandards usw.), zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wahrzunehmen.
Foto: Werner Schell beim Pflegetreff am 13.05.2014 beim Interview zum Thema Pflegenotstand
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist, wie auch in anderen Zusammenhängen wiederholt erklärt wurde, der Auffassung, dass die aufgezeigten Pflegemängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich abgestellt gehören.
Dazu erscheint es vorrangig geboten, eine „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ auf den Weg zu bringen, die in der Lage ist, die strukturellen Unzulänglichkeiten in den Gesundheits- und Pflegesystemen konsequent auflösen. Dazu liegen dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Vorschläge vor, die nur umgesetzt gehören. Auf das diesbezügliche Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, am 13.05.2014 beim Neusser Pflegetreff dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben, wird verwiesen. 2)
Foto: Werner Schell und Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014
Diesbezüglich werden sich weitere Erörterungen beim Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 ergeben. 3)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert seit Jahren auf der Grundlage eines noch zu schaffenden Personalbemessungssystems eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals. Ohne solche personellen Verbesserungen wird es bei noch so vielen Prüfungen und Qualitätsberichten keine entscheidenden Veränderungen geben. Die Pflegeeinrichtungen haben sich im Übrigen auf das Prüfsystem, das weitgehend auf die Dokumentation abstellt, gut eingerichtet. Mittlerweile gibt es daher fast ausnahmslos beste Pflegenoten. 4)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht, trotz des in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes, nach all dem dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, aus den getroffenen Feststellungen die notwendigen Folgerungen zu ziehen und damit zu veranlassen, dass die pflegerische und sonstige Betreuung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in allen Fällen gewährleistet werden kann, so, wie es u.a. der § 11 SGB XI erwarten lässt:
„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“
Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
+++
1) http://www.mds-ev.de/Qualitaetsbericht%20des%20MDS.htm
2) „Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014.“ > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
3) viewtopic.php?f=7&t=20569
4) Das Sozialgericht Münster sprach vor Jahren im Zusammenhang mit dem „Pflege-TÜV“ von einer Täuschung der Verbraucher und Rechtswidrigkeit.
+++
Siehe auch unter
viewtopic.php?f=4&t=20865
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 21.01.2015
Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen: MDS-Bericht sieht weiteren Handlungsbedarf
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat am 14.01.2015 seinen 4. Qualitätsbericht 2014 vorgelegt 1) - und darin u.a. herausgestellt, dass sich die Qualität der Pflege gegenüber früheren Berichten (2005, 2007 und 2012) gebessert habe, aber gleichwohl weiterhin über erhebliche Pflegemängel zu informieren sei. Dazu einige kurze Hinweise aus der Pressemitteilung des MDS vom 14.01.2015.
Dekubitusprophylaxe: 43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen: Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor.
Schmerzmanagement und -erfassung: Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor.
Sonstiges: Weitere Hinweise im 4. MDS-Bericht betreffen Fehler in der Medikamentenversorgung, Wundversorgung, Sturzvermeidung, Vermeidung von Kontrakturen, Inkontinenzversorgung, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und Hygienemanagement.
Verschiedene Versorgungsstrukturen, wie z.B. medizinische Netzwerke, Hausbesuche der Ärzte, Polypharmazie und Palliativpflege werden überhaupt nicht näher behandelt.
Konkrete Hinweise zu den unzureichenden Stellenschlüsseln in den Pflegeeinrichtungen fehlen vollständig. Daher ist der Hauptknackpunkt der mangelhaften Zuwendung durch entsprechend qualifiziertes Personal ausgeblendet. Es wird daher auch nicht weiter ausgeführt, dass das Pflegepersonal aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel die pflegerischen Verrichtungen nur unvollkommen wahrnehmen kann. Nur vage werden Zusammenhänge von personellen Zuwendungsmöglichkeiten und Pflegeergebnissen angedeutet. Die Aufgabe des MDS wird offensichtlich darin gesehen, den Personalbestand allein an den vorgegebenen Stellenplänen zu bemessen. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass die vorhandenen Personaldecken nur dazu ausreichen, etwa 70% der pflegerischen und sonstigen Verrichtungen, ausgerichtet am Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) und den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen (Pflegestandards usw.), zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wahrzunehmen.
Foto: Werner Schell beim Pflegetreff am 13.05.2014 beim Interview zum Thema Pflegenotstand
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist, wie auch in anderen Zusammenhängen wiederholt erklärt wurde, der Auffassung, dass die aufgezeigten Pflegemängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich abgestellt gehören.
Dazu erscheint es vorrangig geboten, eine „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ auf den Weg zu bringen, die in der Lage ist, die strukturellen Unzulänglichkeiten in den Gesundheits- und Pflegesystemen konsequent auflösen. Dazu liegen dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Vorschläge vor, die nur umgesetzt gehören. Auf das diesbezügliche Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, am 13.05.2014 beim Neusser Pflegetreff dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben, wird verwiesen. 2)
Foto: Werner Schell und Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014
Diesbezüglich werden sich weitere Erörterungen beim Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 ergeben. 3)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert seit Jahren auf der Grundlage eines noch zu schaffenden Personalbemessungssystems eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals. Ohne solche personellen Verbesserungen wird es bei noch so vielen Prüfungen und Qualitätsberichten keine entscheidenden Veränderungen geben. Die Pflegeeinrichtungen haben sich im Übrigen auf das Prüfsystem, das weitgehend auf die Dokumentation abstellt, gut eingerichtet. Mittlerweile gibt es daher fast ausnahmslos beste Pflegenoten. 4)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht, trotz des in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes, nach all dem dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, aus den getroffenen Feststellungen die notwendigen Folgerungen zu ziehen und damit zu veranlassen, dass die pflegerische und sonstige Betreuung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in allen Fällen gewährleistet werden kann, so, wie es u.a. der § 11 SGB XI erwarten lässt:
„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“
Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
+++
1) http://www.mds-ev.de/Qualitaetsbericht%20des%20MDS.htm
2) „Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014.“ > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
3) viewtopic.php?f=7&t=20569
4) Das Sozialgericht Münster sprach vor Jahren im Zusammenhang mit dem „Pflege-TÜV“ von einer Täuschung der Verbraucher und Rechtswidrigkeit.
+++
Siehe auch unter
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Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
Am 14.02.2015 bei Facebook eingestellt:
>>> https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
>>>
Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
>
Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > viewtopic.php?f=4&t=20899 / viewtopic.php?f=4&t=20745&start=15
>>> https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!
>>>
Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
>
Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > viewtopic.php?f=4&t=20899 / viewtopic.php?f=4&t=20745&start=15
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Pflege-TÜV - Neues Konzept ...
Am 20.10.2017 bei Facebook gepostet:
Der wiederholt angekündigte neue "Pflege-TÜV" kommt laut MDS-Chef Peter Pick wohl erst 2019. Es bleibt daher vorerst weiter schwierig, gute Pflege bei der Heimplatzauswahl zu erkennen. Da in erster Linie gute und zuverlässige Informationen zur Pflege-Ergebnisqualität dringend benötigt werden, gehört der aktuelle "Pflege-TÜV" nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk schnellstmöglich in die Tonne! Infos unter > viewtopic.php?f=4&t=21006&p=100495#p100495
Der wiederholt angekündigte neue "Pflege-TÜV" kommt laut MDS-Chef Peter Pick wohl erst 2019. Es bleibt daher vorerst weiter schwierig, gute Pflege bei der Heimplatzauswahl zu erkennen. Da in erster Linie gute und zuverlässige Informationen zur Pflege-Ergebnisqualität dringend benötigt werden, gehört der aktuelle "Pflege-TÜV" nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk schnellstmöglich in die Tonne! Infos unter > viewtopic.php?f=4&t=21006&p=100495#p100495
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Pflege-TÜV - Debatte um umstrittenes AuslaufmodelV
Ärzte Zeitung vom 06.06.2018:
Auslaufmodell
Debatte um umstrittenen Pflege-TÜV
Hoher bürokratischer Aufwand, geringer Nutzen: So hat Jens Spahn einst den Pflege-TÜV beschrieben. Die Debatte um Pflegenoten wird auf dem Hauptstadtkongress fortgeführt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Auslaufmodell
Debatte um umstrittenen Pflege-TÜV
Hoher bürokratischer Aufwand, geringer Nutzen: So hat Jens Spahn einst den Pflege-TÜV beschrieben. Die Debatte um Pflegenoten wird auf dem Hauptstadtkongress fortgeführt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr