OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014, 17 U 35/13
Leitsatz:
Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr, wenn der Oberschenkelhalsbruch einer gestürzten Heimbewohnerin durch den Sturz ausgelöst worden sein kann oder durch eine durch Osteoporose ausgelöste Spontanfraktur.
+++
Rheinische Post vom 20. März 2014
Prozess in Hamm
Kein Schadensersatz nach Sturz im Altenheim
Wenn sich ein Altenheimbewohner trotz Aufsicht einen Oberschenkelhalsbruch zuzieht, ist der Betreiber
nicht zwangläufig zum Schadensersatz verpflichtet.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Nach Ansicht der Richter hat der Heimträger keine Chance, einen Sturz zu verhindern, der Folge eines Spontanbruchs ist. In diesen Fällen bricht ein Knochen bereits bei einer sehr geringer Belastung (Az.: 17 U 35/13).
... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/nrw/panorama/ke ... -1.4116078
Sturz im Altenheim - kein Schadensersatz
Moderator: WernerSchell
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Sturz beim begleitenden Toilettengang
Fallbesprechung:
Sturz beim begleitenden Toilettengang
löste Haftungsansprüche aus
von Werner Schell
… Siehe unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=2&t=19535
Sturz beim begleitenden Toilettengang
löste Haftungsansprüche aus
von Werner Schell
… Siehe unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=2&t=19535
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- phpBB God
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Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung ...
Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung und Schadensersatz
Die hier nachlesbaren Beiträge sind m.E. sehr informativ und müssen nachdenklich stimmen:
Einmal löste ein Sturz beim begleitenden Toilettengang Haftungsansprüche aus. Im anderen Fall wurden Schadensersatzansprüche nach einem Sturz verneint.
Es ist also offensichtlich so, dass sich die Frage einer möglichen Haftung immer nur anhand der Einzelumstände beantworten löst. Jedenfalls wäre es falsch
anzunehmen, in der Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen seien nach früheren Urteilen des Bundesgerichtshofes jegliche Haftungsansprüche
ausgeschlossen. Nein, es muss im Zweifel immer im Einzelfall geprüft und gewertet werden, ob es zu einer Dienstpflichtverletzung gekommen ist.
Um insoweit - so oder so - gut gerüstet zu sein, kann den Pflegekräften nur angeraten werden, die Dokumentationsaufgaben immer in ausreichender Form anzufertigen.
Wer sein richtiges Handeln gut dokumentiert hat, muss nichts befürchten. Wer aber bei der Dokumentation schludert oder unter Umständen nichts dokumentiert,
muss sich ggf. den Vorwurf gefallen lassen, eine Unterlassung begangen zu haben. Es gibt nämlich einen oft benutzen Rechtsgedanken:
Was dokumentiert wurde, gilt im Zweifel auch als so geschehen. Um Umkehrschluss kann ggf. gefolgert werden: Was nicht dokumentiert wurde, ist auch nicht
gemacht worden.
Dies alles - und so manche Gedanken mehr - verdeutlichen, dass das ständige Gerede von einer umfassenden Entbürokratisierung weitgehend ins Leere laufen muss.
Pflege hat geplant und dokumentiert zu erfolgen!
Herbert Kunst
Die hier nachlesbaren Beiträge sind m.E. sehr informativ und müssen nachdenklich stimmen:
Einmal löste ein Sturz beim begleitenden Toilettengang Haftungsansprüche aus. Im anderen Fall wurden Schadensersatzansprüche nach einem Sturz verneint.
Es ist also offensichtlich so, dass sich die Frage einer möglichen Haftung immer nur anhand der Einzelumstände beantworten löst. Jedenfalls wäre es falsch
anzunehmen, in der Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen seien nach früheren Urteilen des Bundesgerichtshofes jegliche Haftungsansprüche
ausgeschlossen. Nein, es muss im Zweifel immer im Einzelfall geprüft und gewertet werden, ob es zu einer Dienstpflichtverletzung gekommen ist.
Um insoweit - so oder so - gut gerüstet zu sein, kann den Pflegekräften nur angeraten werden, die Dokumentationsaufgaben immer in ausreichender Form anzufertigen.
Wer sein richtiges Handeln gut dokumentiert hat, muss nichts befürchten. Wer aber bei der Dokumentation schludert oder unter Umständen nichts dokumentiert,
muss sich ggf. den Vorwurf gefallen lassen, eine Unterlassung begangen zu haben. Es gibt nämlich einen oft benutzen Rechtsgedanken:
Was dokumentiert wurde, gilt im Zweifel auch als so geschehen. Um Umkehrschluss kann ggf. gefolgert werden: Was nicht dokumentiert wurde, ist auch nicht
gemacht worden.
Dies alles - und so manche Gedanken mehr - verdeutlichen, dass das ständige Gerede von einer umfassenden Entbürokratisierung weitgehend ins Leere laufen muss.
Pflege hat geplant und dokumentiert zu erfolgen!
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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- phpBB God
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Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung ...
Hallo Herbert,Herbert Kunst hat geschrieben:Stürze bei der pflegerischen Versorgung - Haftung und Schadensersatz
Die hier nachlesbaren Beiträge sind m.E. sehr informativ und müssen nachdenklich stimmen: ....
ich stimmte Dir ausdrücklich zu. Es gibt vielfältige Unsicherheiten und eine gute Dokumentation kann mehr als hilfreich sein.
Lb. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Sturzprophylaxe und Dokumentationsgeschehen
Hallo,
die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung!
Es grüßt KPH Neuss
die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung!
Es grüßt KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!
Sturz im Pflegeheim: Keine Pflichtverletzung ...
Sturz im Pflegeheim: Keine Pflichtverletzung, kein Schadenersatz
Kann beim Sturz einer Pflegeheimbewohnerin ein Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht als Ursache
ausgeschlossen werden, ist der Heimträger nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... cht&n=3372
OLG Hamm Az.: 17 U 35/13
Kann beim Sturz einer Pflegeheimbewohnerin ein Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht als Ursache
ausgeschlossen werden, ist der Heimträger nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... cht&n=3372
OLG Hamm Az.: 17 U 35/13
Stürze vermeiden - Handeln dokumentieren
Hallo zusammen,KPHNeuss hat geschrieben: .... die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung!
ich kann den hier eingestellten Wortmeldungen nur zustimmen. Die Haftungsproblematik ist überall
präsent. Da kann noch soviel Entlastendes vorgetragen werden. Gerichte entscheiden immer im
Nachhinein und haben es im Zweifel leicht, über einen Sachverhalt in aller Ruhe - und dann sachverständig
beraten - zu entscheiden. Die Problematik des richtigen Handeln liegt immer - auch in Eilsituationen - bei
der einzelnen Pflegekraft. Und da ist eine gute Dokumentation wichtig. Insoweit Abstriche zu machen, halte
ich nicht für empfehlenswert.
Grüß Gott
Bajuware
Die Rahmenbedingungen des Pflegesystems stimmen nicht (mehr)! Dies gilt es zu beklagen. Pflegebedürftige und Pflegepersonal leiden unter dem System. - Verantwortungsträger sind gefordert!
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- phpBB God
- Beiträge: 733
- Registriert: 23.09.2007, 09:47
Sturzprophylaxe und Dokumentationsgeschehen
Genau so ist das! Lb. Grüße Pflege CologneKPHNeuss hat geschrieben:.... die Unsicherheiten im Umgang mit sturzgefährdeten HeimbewohnerInnen sind weit verbreitet.
Da können auch "entlastende" Gerichtsentscheidungen wenig helfen.
Wahrscheinlich sind Pflegekräfte meist gut beraten, wenn sie ihr Handeln ordentlich dokumentieren.
So jedenfalls handhaben wir das hier bei uns.
Der ständige Ruf nach Entbürokratisierung erscheint uns nicht als wirkliche Hilfe.
Mehr Personal - das wäre die Lösung! ...
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de