Urteil: Krankenpflege in Klinik keine Honorartätigkeit
Auch wenn Fachkrankenpflegekräfte in einer Klinik auf Honorarbasis entlohnt werden,
ist grundsätzlich von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen.
Das hat das Sozialgericht Dortmund klargestellt.
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Urteil SG Dortmund Az.: S 25 R 2232/12
Krankenpflege in Klinik keine Honorartätigkeit
Moderator: WernerSchell