Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"
wegen Unterschlagung zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen
Nutzt ein Krankenpfleger oder eine Krankenschwester ein bestehendes Vertrauensverhältnis
zum Nachteil eines zu pflegenden Menschen aus oder verletzt dieses in erheblicher Weise, liegt hierin regelmäßig ein
schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht.
OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 17.06.2013, 8 LA 155/12
§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 KrPflG, § 2 Abs 2 S 2 KrPflG, § 23 Abs 1 KrPflG
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Pflege - Unterschlagung und die berufsrechtlichen Folgen
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