Ich fand folgenden Hinweis zu einer Gerichtsentscheidung:
Nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die Kündigung eines Arbeitnehmers
1. Eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung führt nach § 45 Absatz 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz - MVG) in Verbindung mit § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung steht der fehlenden Unterrichtung gleich.
2. Die Unterrichtung der Mitarbeitervertretung hat wie die Unterrichtung eines Betriebs- oder Personalrats in vergleichbaren Situationen so umfassend zu erfolgen, dass sie sich selbst ein Bild über den Sachverhalt machen und eine Entscheidung treffen kann. Auch im Weiteren gelten die gleichen Grundsätze wie bei der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrates, so auch der Grundsatz der subjektiven Determinierung. Das bedeutet, die Dienststellenleitung unterrichtet dann ordnungsgemäß, wenn sie den ihr bekannten Sachverhalt der Mitarbeitervertretung zur Kenntnis bringt. Dabei darf sich die Dienststellenleitung allerdings nicht auf Wertungen beschränken, sie muss vielmehr den Sachverhalt mitteilen, der diesen Wertungen zugrunde liegt. Dabei sind alle erkennbar bedeutsamen Umstände mitzuteilen, auch diejenigen die zugunsten des Arbeitnehmers sprechen.
3. In diesem Sinne ist es unzureichend, wenn der Arbeitgeber zum Kündigungsgrund mitteilt, der Arbeitnehmer habe den streitigen iPod einem der Heimbewohner gestohlen, wenn ihm bekannt ist, dass der Arbeitnehmer den iPod des Heimbewohners zunächst berechtigt in Besitz hatte, und sich erst dadurch pflichtwidrig verhalten hat, dass er ihn dem Bewohner über viele Monate hinweg nicht zurückgegeben hatte.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer, Urteil vom 15.05.2012, 5 Sa 283/11
Quelle und weitere Informationen:
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/po ... 079&st=ent
Mitarbeitervertretung - ordnungsgemäße Info über Kündigung
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