Diätenerhöhung verfassungswidrig ?

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Diätenerhöhung verfassungswidrig ?

Beitrag von Presse » 14.02.2014, 08:56

Parteienkritiker von Arnim hält Diätenerhöhung für verfassungswidrig / Auszüge des Gutachtens exklusiv auf stern.de

Hamburg (ots) - Der bekannte Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hält den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Diätengesetzes für verfassungswidrig. Der Bundestag diskutiert den Entwurf am Freitag. Grüne und Linkspartei lehnen die Erhöhung der Diäten, die bis Anfang Januar 2015 auf 9082 Euro steigen sollen, entschieden ab.

Hans Herbert von Arnim hat zum Gesetzentwurf ein Gutachten ausgearbeitet, das stern.de in Auszügen vorliegt. Darin fordert der Wissenschaftler auf, gegen das Gesetz zu klagen: "Wenn die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen im Bundestag es mit ihrer Kritik ernst meinen, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen und auch auf eine rasche einstweilige Anordnung des Gerichts dringen."

Für unzulässig hält von Arnim unter anderem die Absicht, die Diäten künftig an die allgemeine Lohnentwicklung zu koppeln. Auch wenn es den Parlamentariern lästig sei, dürften sie die öffentliche Kontrolle ihrer Bezüge nicht umgehen. Rechtswidrig seien auch die üppigen Funktionszulagen, wie sie jetzt zusätzlich für Ausschussvorsitzende vorgesehen sind. Gleiches gelte für die sogenannte Kostenpauschale in Höhe von 4202 Euro monatlich, die unterschiedslos an alle Abgeordneten ausbezahlt wird, obwohl ein Teil zum Beispiel den eigenen Wahlkreis in Berlin hat und deswegen keine besonderen Aufwendungen für Anreise und doppelte Haushaltsführung zu bestreiten hat. Kritisch sieht von Arnim auch den hohen Rentenanspruch. Nach dem neuen Gesetz erwerbe ein Parlamentarier pro Jahr einen Anspruch auf 227 Euro monatlich. Ein Durchschnittsrentner komme hingegen nur auf 28 Euro monatlich für jedes Arbeitsjahr.

Von Arnim bezeichnet die von der Schmidt-Jortzig-Kommission erarbeiteten Vorschläge, auf die sich SPD und Union stützen, als "Gefälligkeitsgutachten". Und er kritisiert die Angleichung der Diäten an die Besoldung von Bundesrichtern. Hier würden "Äpfel mit Birnen" verglichen, da ein Richter beispielsweise keinem zweiten bezahlten Beruf nachgehen dürfe, ein Abgeordneter hingegen schon.

Ein Interview mit Hans Herbert von Arnim sowie Auszüge des Gutachtens lesen Sie unter: http://www.stern.de/vonarnim

Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.2014 Gruner+Jahr, stern
Für Rückfragen: stern.de-Autor Hans Peter Schütz, Tel: 0171-5445141

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Öffentliche Anhörung zu Diäten-Anhebung

Beitrag von Presse » 14.02.2014, 14:42

Öffentliche Anhörung zu Diäten-Anhebung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionspläne zur Anhebung der Abgeordneten-Entschädigung sind am Montag, 17. Februar, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Zu der Veranstaltung, die um 15.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden als Sachverständige die Professorinnen Stefanie Schmahl von der Universität Würzburg und Suzanne Schüttemeyer von der Universität Halle sowie der ehemalige Bundesminister Carl-Dieter Spranger und der frühere Direktor beim Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeh, erwartet. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses (go-ausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.
Nach dem Gesetzentwurf der CDUCSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (18/477 http://dip.bundestag.de/btd/18/004/1800477.pdf ) soll sich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung künftig an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Als Ausgangsgröße soll der Vorlage zufolge die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) dienen.
Das Verfahren stelle die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöhe die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung, schreiben Union und SPD. Um eine „Annäherung an die Ausgangsgröße“ zu erreichen, solle die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 angepasst werden. Die Abgeordnetenentschädigung, die seit dem 1. Januar 2013 bei 8.252 Euro monatlich liegt, soll danach zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden. Künftig ist laut Vorlage vorgesehen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli, erstmals am 1. Juli 2016, erhöht, und zwar auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne.
Ferner sieht der Entwurf neben den bisher schon geltenden Amtszulagen für den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter eine solche Zulage auch für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse, Unterausschüsse und Enquete-Kommissionen vor. Danach erhalten der Bundestagspräsident, wie bisher, eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages und seine Stellvertreter in Höhe eines halben Monatsbetrages. Für die Ausschussvorsitzenden sowie die Vorsitzenden von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen soll sich nun die Zulage auf 15 Prozent des Monatsbetrages belaufen.
Die Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes durch die Erhöhung der Grundentschädigung und die Gewährung von Funktionsvergütungen an Ausschussvorsitzende werden in der Vorlage für das laufende Jahr mit zirka 1,7 Millionen Euro und für das nächste Jahr mit weiteren rund 3,5 Millionen Euro beziffert.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.1024
Deutscher Bundestag
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