Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
11.10.2013
An die
Meridias GmbH
z.Hd. Herrn Geschäftsführer Stark
info@meridias-barbaraneum.de
Nachrichtlich:
An die
Marseille Kliniken
z.Hd. Herrn Wopen
Wopen@marseille-kliniken.com;
hansen@marseille-kliniken.com;
SekretariatVorstand@marseille-kliniken.com;
MKAG-Mail-Archiv@marseille-kliniken.com;
Sehr geehrter Herr Stark,
wie in der Pressekonferenz am 10.10.2013 erläutert wurde, werden die Seniorenwohnheime der Marseille-Kliniken in Meerbusch künftig von der Meridias-Rheinstadtpflegehaus Meerbusch GmbH betrieben. Damit ist ein Verbleib der BewohnerInnen in den Einrichtungen und die Behebung sämtlicher Mängel ermöglicht. Der Rhein-Kreis Neuss hat dem Betriebsübergang zugestimmt und wird Ihnen mit einem Expertengremium zur Seite stehen.
Ich habe in der Pressekonferenz die Personalsituation der Einrichtungen angesprochen und sehe vorrangig in einer angemessenen Personalausstattung den Schlüssel für die Sicherstellung einer guten Pflege, so, wie sie das SGB XI vorgibt.
Dazu einige Anmerkungen:
Sorgfältiges Pflegehandeln muss dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse (= wissenschaftlich-professionelle Standards) entsprechen (vgl. insoweit u.a. §§ 11 Abs. 1, 28 Abs. 3 und 69 Satz 1 SGB XI). Es versteht sich, dass die Beachtung der Sorgfaltspflicht natürlich auch eine Fortbildungspflicht und die Einhaltung bzw. Durchsetzung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einschließt.
Es muss daher vorbehaltlos gewährleistet werden, dass die Beschäftigung des Personals anhand der vorgegebenen Stellenschlüssel, als Mindestvoraussetzung, gewährleistet wird. Dabei muss gesichert werden, dass geeignete und ausreichend qualifizierte Führungskräfte dauerhaft zur Verfügung stehen. Denn bekanntlich hängt vieles von der Führung einer Einrichtung ab!
Bei zukünftigen Personalmaßnahmen sollten vornehmlich Vollzeitanstellungen angestrebt werden. Die Einstellung von Teilzeitkräften, Kurzeitbeschäftigten und Leiharbeitskräften sollte die Ausnahme sein. Es wird auch keine Lösung darin gesehen, Pflegekräfte aus dem Ausland anzuwerben. Insoweit lautet die einfache Botschaft: Wer den bundesdeutschen Pflegekräften angemessene Arbeitsbedingungen und gute Vergütungen gewährleistet, muss keine Anwerbung im Ausland in Gang setzen.
Im Übrigen muss auch sichergestellt werden, dass angesichts der im letzten Jahr bekannt gewordenen Pflegemängel schnellstmöglich umfassende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten und durchgeführt werden. Denn es geht u.a. darum, die vielfältigen Pflegestandards und Handlungsanleitungen umzusetzen. Solche Standards bzw. Handlungsanleitungen beschreiben bekanntlich die Maßstäbe für sorgfältiges pflegerisches Handeln (§§ 276, 278 BGB). Es geht dabei u.a. um folgende Standards:
• Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege (1. Aktualisierung 2010)
• Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege
• Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege
• Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
• Expertenstandard zur Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
• Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
• Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
• Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege oder bei akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen (Aktualisierung in Vorbereitung)
Quelle: Schell, W. „100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen“, 2011, Schlütersche, Hannover (Brigitte Kunz Verlag).
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk setzt sich seit Jahren, u.a. auch im Rhein-Kreis Neuss (Gesundheits- und Pflegekonferenz), für bestmögliche Pflegebedingungen in den Pflegeeinrichtungen ein und fordert in diesem Zusammenhang u.a. die Zurückführung von Fixierungen, eine verbesserte Arzneimittelversorgung (z.B. mittels verbesserter Kooperationen mit den Ärzten) und die Gewährleistung einer guten Palliativpflege. Dem Thema Palliativversorgung (auch in den Pflegeeinrichtungen) wird sich der Pflegetreff am 19.11.2013 zuwenden. Am 13.05.2014 wird es einen großen Pflegetreff geben, der sich mit den unzureichenden Stellendotierungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen befassen wird.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk möchte auf all dies noch einmal aufmerksam machen und steht im Übrigen für weitere Informationen und Unterstützungsleistungen gerne zur Verfügung. Es versteht sich, dass wir die weitere Entwicklung in den Meerbuscher Pflegeeinrichtungen mit großer Aufmerksamkeit verfolgen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell