Explantation

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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immi
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Explantation

Beitrag von immi » 09.07.2013, 10:27

Sehr geehrte Damen und Herren,

können sich OP-Schwestern und OP-Pfleger einer Explantation z. B. aus ethischen Gründen verweigern?

Ferner ist die Durchführung einer Explantation im Bereitschaftsdienst überhaupt zulässig?

Besten Dank für Eure Unterstützung.

IMMI

PflegeCologne
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Explantation - pflegerische Mitwirkung ....

Beitrag von PflegeCologne » 09.07.2013, 12:34

Hallo immi,
es geht hier wohl um die Mitwirkung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Tätigkeit. Es wäre sinnvoll, die fragliche Maßnahme - und vor allem auch die mögliche Dringlichkeit - näher zu verdeutlichen.
LB Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

immi
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Explantation

Beitrag von immi » 09.07.2013, 13:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne versuche ich dem Wunsch von PflegeCologne zu entsprechen:

Unser Krankenhaus ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung.

Ein OP-Team befindet sich in Bereitschaft für Notfälle. Dieses Team soll innerhalb des Bereitschaftsdienstes zu einer Explantation herangezogen werden, welche natürlich durch Ärzte durchgeführt wird aber eben in Assistenz des OP-Teams.

Das Problem: Während der Zeit der Explantation steht kein weiteres OP-Team mehr für Notfälle zu Verfügung.

Das Pflegepersonal ist unsicher darüber, ob zum Einen aus ethischen Gründen grundsätzlich das Mitwirken an einer Explantation abgelehnt werden kann.

Zum Zweiten: Kann innerhalb des nächtlichen Bereitschaftsdienstes das Mitwirken an einer Explantation abgelehnt werden.

Herzlichen Dank.

IMMI

PflegeCologne
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Explantation - med. Indikation rechtfertigt Mitwirkung

Beitrag von PflegeCologne » 09.07.2013, 13:46

Hallo immi,
wenn die Maßnahme medizinisch indiziert ist, halte ich eine Mitwirkung grundsätzlich für vertretbar. Es muss auch von der medizinischen Seite vertreten werden, dass im Zweifel kein anderes Team mehr zur Verfügung steht. Diesbezügliche Bedenken sollten aber durchaus vorgetragen werden. Wenn man sich aber darüber hinwegsetzt, sehe ich keine Weigerungsgründe. Es gilt auch hier das übliche Direktions- und Weisungsrecht. Vielleicht sollte man noch einmal mit der PDL alles abklären.
Wenn die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz gegeben sind, sehe ich auch hinsichtlich des Bereitschaftsdienstes keine Bedenken.
Lb. Grüße Pflege Cologne
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