Patientenrufknopf unerreichbar - Strafverfahren
Moderator: WernerSchell
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Haftungsklage - Chancen beurteilen lassen
Hallo,
wenn die Patientenberatung nun rät, eine Zivilklage zu betreiben, sollte Sie auch in der Lage sein, eine handfeste Begründung zu liefern. Ohne in Einzelheiten mit dem Sachverhalt vertraut zu sein, ist Vorsicht angezeigt: Prozessrisiko. Der BGH hat vor Jahren mehrfach entschieden, das die Rahmenbedingungen der Pflege zu bedenken seien, v.a. die personelle Ausstattung, und daher eine zivilrechtliche Haftung u.U. außer Betracht bleiben müsse. Ich rate daher dazu, die Chancen anwaltlich beurteilen zu lassen und zu erkunden, ob eine solche Beurteilung für eine Klage Aussicht auf Erfolg erkennen lässt.
Ob es Sinn macht vor einer Abklärung der Prozesschancen die Medien zu informieren, sollte auch sorgsam bedacht werden. Wenn nämlich einmal damit begonnen wurde, eine Situation bzw. einen Träger ins "Skandalvisier" zu nehmen, verstärkt das möglicherweise das Bedürfnis jedwede Verantwortlichkeit abzustreiten. Die Erfolgsaussichten sind dann weiter minimiert.
Ist eigentlich die Krankenkasse wegen des mutmaßlichen Pflegefehlers eingeschaltet worden? Sie kann ja den MDK gutachten lassen.
Gruß
Herbert Kunst
wenn die Patientenberatung nun rät, eine Zivilklage zu betreiben, sollte Sie auch in der Lage sein, eine handfeste Begründung zu liefern. Ohne in Einzelheiten mit dem Sachverhalt vertraut zu sein, ist Vorsicht angezeigt: Prozessrisiko. Der BGH hat vor Jahren mehrfach entschieden, das die Rahmenbedingungen der Pflege zu bedenken seien, v.a. die personelle Ausstattung, und daher eine zivilrechtliche Haftung u.U. außer Betracht bleiben müsse. Ich rate daher dazu, die Chancen anwaltlich beurteilen zu lassen und zu erkunden, ob eine solche Beurteilung für eine Klage Aussicht auf Erfolg erkennen lässt.
Ob es Sinn macht vor einer Abklärung der Prozesschancen die Medien zu informieren, sollte auch sorgsam bedacht werden. Wenn nämlich einmal damit begonnen wurde, eine Situation bzw. einen Träger ins "Skandalvisier" zu nehmen, verstärkt das möglicherweise das Bedürfnis jedwede Verantwortlichkeit abzustreiten. Die Erfolgsaussichten sind dann weiter minimiert.
Ist eigentlich die Krankenkasse wegen des mutmaßlichen Pflegefehlers eingeschaltet worden? Sie kann ja den MDK gutachten lassen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Öffentlichkeit
Die Patientenberatung hat mich nicht unbedingt ermutigt, Klage zu erheben, sondern die Öffentlichkeit einzuschalten. Klage muss ich auch nicht zwingend erheben, ich kann zunächst den MDK (weniger gern) oder auch die Ärztekammer kostenlos, um Übersprüfung und ein Gutachten bitten.
Den MDK möchte deswegen nicht so gern einschalten, denn die Klinikleitung erklärte mir seinerzeit, dass der MDK den Pflegeschlüssel überprüft habe und diesen als "ausreichend" beurteilt habe. "Ausreichend" hieß als Schulnote "4", also eine Note vor "Mangelhaft - 5", und so gehen wir mit unseren alten Menschen um!!! Die Krankenkasse hatte ich vier Tage nach dem Tod meines Vaters schriftlich informiert. Da wir aber zu dieser Zeit schon Strafanzeige erstattet hatten, konnte die Kasse nicht weiter beratend tätig sein. Allerdings hat mich dann auch etwas gestört, dass die Kasse sich dann quasi als Trittbrettfahrer - mit eigenen Forderungen an die Klinikleitung gerichtet hätte - falls das Strafverfahren für uns positiv ausgefallen wäre. Ob wir nun tatsächlich zivilrechtlich vorgehen, weiß ich noch nicht, da es uns wie gesagt nicht vorrangig um Schadensersatz geht. Wir werden jedoch eine kostenlose REchtsberatung bei der medizinischen Rechtsberatung in Anspruch nehmen und den Fall von der Ärztekammer prüfen lassen.
Vor allem werden wir aber an die Öffentlichkeit gehen, denn das Wichtigste ist uns ja, dass anderen Patienten dieses Schicksal erspart bleibt
Den MDK möchte deswegen nicht so gern einschalten, denn die Klinikleitung erklärte mir seinerzeit, dass der MDK den Pflegeschlüssel überprüft habe und diesen als "ausreichend" beurteilt habe. "Ausreichend" hieß als Schulnote "4", also eine Note vor "Mangelhaft - 5", und so gehen wir mit unseren alten Menschen um!!! Die Krankenkasse hatte ich vier Tage nach dem Tod meines Vaters schriftlich informiert. Da wir aber zu dieser Zeit schon Strafanzeige erstattet hatten, konnte die Kasse nicht weiter beratend tätig sein. Allerdings hat mich dann auch etwas gestört, dass die Kasse sich dann quasi als Trittbrettfahrer - mit eigenen Forderungen an die Klinikleitung gerichtet hätte - falls das Strafverfahren für uns positiv ausgefallen wäre. Ob wir nun tatsächlich zivilrechtlich vorgehen, weiß ich noch nicht, da es uns wie gesagt nicht vorrangig um Schadensersatz geht. Wir werden jedoch eine kostenlose REchtsberatung bei der medizinischen Rechtsberatung in Anspruch nehmen und den Fall von der Ärztekammer prüfen lassen.
Vor allem werden wir aber an die Öffentlichkeit gehen, denn das Wichtigste ist uns ja, dass anderen Patienten dieses Schicksal erspart bleibt
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Hallo,
Sie sollten alle Gesichtspunkte sorgsam bedenken. Die Ärztekammer mit ihrer Gutachterstelle können Sie möglicherweise nicht mehr wirksam einschalten, weil Sie bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet haben. Wahrscheinlich schließt jetzt die Verfahrensordnung ein Tätigwerden der Kammer aus.
Der MDK kann die mutmaßlichen Fehler ungeachtet einer früheren Einschätzung prüfen. Eine mit gutem Ergebnis durchgeführte MDK-Prüfung berechtigt nicht dazu, späteres sorgfaltswidriges Verhalten als korrekt einzustufen.
Die Medien können Ihnen auf keinen Fall helfen, auch letztlich anderen nicht. Die Personalnot und die Tatsache, dass es Mängel gibt, ist allseits bereits gut bekannt. Wenn die Patientenratung möglicherweise einfach zum Gang in die Öffentlichkeit geraten hat, ist das nicht unbedingt ein Beleg für beste Beratung. Für ein erfolgreiches Agieren ist auch in Haftungsituationen "weniger oft mehr".
Gruß Herbert Kunst
Sie sollten alle Gesichtspunkte sorgsam bedenken. Die Ärztekammer mit ihrer Gutachterstelle können Sie möglicherweise nicht mehr wirksam einschalten, weil Sie bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet haben. Wahrscheinlich schließt jetzt die Verfahrensordnung ein Tätigwerden der Kammer aus.
Der MDK kann die mutmaßlichen Fehler ungeachtet einer früheren Einschätzung prüfen. Eine mit gutem Ergebnis durchgeführte MDK-Prüfung berechtigt nicht dazu, späteres sorgfaltswidriges Verhalten als korrekt einzustufen.
Die Medien können Ihnen auf keinen Fall helfen, auch letztlich anderen nicht. Die Personalnot und die Tatsache, dass es Mängel gibt, ist allseits bereits gut bekannt. Wenn die Patientenratung möglicherweise einfach zum Gang in die Öffentlichkeit geraten hat, ist das nicht unbedingt ein Beleg für beste Beratung. Für ein erfolgreiches Agieren ist auch in Haftungsituationen "weniger oft mehr".
Gruß Herbert Kunst
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Der Fisch stinkt vom Kopfe
Lieber Herr Kunst,
vielen Dank für Ihre Ratschläge. Ich wollte mich hier im Forum immer möglichst kurz fassen, aber nun muss ich doch noch näher erklären, worum es speziell bei dieser Klinik geht. In der vergangenen 10 Jahren war mein Vater insgesamt 3 mal in genau dieser geriatrischen Rehaklinik, einfach, weil es keine anderen hier im Umkreis gibt. Der erste Aufenthalt vor 10 Jahren nach einer Wirbelsäulen-OP war katastrophal, denn es gab am Tag nur eine halbstündige Anwendung mit der Physiotherapeutin. Ich setzte damals Himmel und Hölle in Bewegung, um meinen Vater in eine andere Rehaklinik verlegen zu lassen. Beim Abschied sagte der behandelnde persische Arzt:"Sie handeln völlig richtig. Ich würde dasselbe tun, wenn es mein Vater wäre!"
Vor zwei Jahren war mein Vater wieder nach einem Oberschenkelhalsbruch wieder in dieser Klinik. Der nette persische Arzt war nicht mehr dort, stattdessen ein ebenfalls sehr einfühlsamer junger Stationsarzt, der den Therapieplan so gut es die Mittel erlaubten gestaltete, so dass mein Vater wieder gut mobilisiert werden konnte. Der Aufenthalt verlief insgesamt zufriedenstellend.
Im letzten Jahr war dann die 3. Reha nach der Herz-OP. Der junge Arzt arbeitete nicht mehr dort. Es kam zu den bereits geschilderten Vorfällen.
Wir beschwerten uns persönlich beim Verwaltungsdirektor der Klinik. Wir konfrontierten ihn mit den Tonaufnahmen meines Vaters vom Anrufbeantworter, in denen mein Vater davon spricht, dass sowohl der von der Ergotherapeutin verordnete Greifarm, als auch die Notrufklingel außer Reichweite seien und er seit Stunden vergeblich um Hilfe rufe. Der Verwaltungsdirektor antwortete darauf lapidar:"Wenn sie im Sommer hier die Straße heruntergehen und beim xy-Pflegeheim die Fenster offen stehen, dann hören Sie auch, wie die Bewohner um Hilfe rufen!" Zufälligerweise lebte unsere unter Demenz leidende Mutter in genau diesem Pflegeheim und ich habe auch erlebt, dass dort demente Bewohner hin und wieder um Hilfe riefen, aber sie waren nie allein. Entweder brachte man sie in den Gemeinschaftsraum, manchmal sogar ins Schwesternzimmer, oder, bei bettlägrigen Bewohnern, ließ man andere Bewohner den Patienten "besuchen".
Aber was ist das denn für eine Antwort von einem Verwaltungsdirektor??
Und genau dieser herzlose und gleichgültige Tenor spiegelte sich in den Zeugenaussagen der diensthabenden Pflegerinnen wieder. Da wurde gelogen und vertuscht. Von Betroffenheit, Mitgefühl, oder gar Einsicht keine Spur.
Als ich mich bei einem Besuch bei meinem Vater bei einer Schwester beschwerte, dass die Klingel wieder einmal nicht erreichbar war, wurde geantwortet:" das war ich nicht, das war wohl die Kollegin von der Frühschicht." Was ist das für ein Betriebsklima, wo Kollegen beschuldigt werden?
Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur von einem dreimaligen Arztwechsel in 10 Jahren berichten. Es würde mich aber nicht wundern, wenn die Fluktuation weitaus höher wäre.
Daher die Beitragsüberschrift: Der Fisch stinkt vom Kopfe.
Diese Klinik schmückt sich im Foyer mit diversen Zertifikaten, DIN 9001, RAL-Zertifikat für gutes Essen etc.... alles nur Makulatur! Das was auf dem Papier zertifiziert wird, wird nicht gelebt. Und es hat sich in den letzten 10 Jahren nichts geändert, außer, dass die guten Ärzte weg sind und die Berufsethik stark gegen skrupellos tendiert.
Als ich nach einem Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg in diesem Fall suchte, rief ich bei einer ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei an, schilderte kurz den Fall. Ich wurde gefragt, um welche Klinik es sich handle. Als ich die Klinik benannte, wurde mir gesagt, dass man meine Mandantschaft wegen Interessenskonflikten ablehnen müsse! Eine Reha-Klinik mit Hausanwalt im Strafrecht! Das lässt doch gewisse Rückschlüsse zu, oder?
Ich habe den Verdacht, dass es sich unabhängig vom Pflegenotstand hier bei dieser Klinik um ein ganz spezielles schwarzes Schaf handelt.
herzliche Grüße
Heike Boam
vielen Dank für Ihre Ratschläge. Ich wollte mich hier im Forum immer möglichst kurz fassen, aber nun muss ich doch noch näher erklären, worum es speziell bei dieser Klinik geht. In der vergangenen 10 Jahren war mein Vater insgesamt 3 mal in genau dieser geriatrischen Rehaklinik, einfach, weil es keine anderen hier im Umkreis gibt. Der erste Aufenthalt vor 10 Jahren nach einer Wirbelsäulen-OP war katastrophal, denn es gab am Tag nur eine halbstündige Anwendung mit der Physiotherapeutin. Ich setzte damals Himmel und Hölle in Bewegung, um meinen Vater in eine andere Rehaklinik verlegen zu lassen. Beim Abschied sagte der behandelnde persische Arzt:"Sie handeln völlig richtig. Ich würde dasselbe tun, wenn es mein Vater wäre!"
Vor zwei Jahren war mein Vater wieder nach einem Oberschenkelhalsbruch wieder in dieser Klinik. Der nette persische Arzt war nicht mehr dort, stattdessen ein ebenfalls sehr einfühlsamer junger Stationsarzt, der den Therapieplan so gut es die Mittel erlaubten gestaltete, so dass mein Vater wieder gut mobilisiert werden konnte. Der Aufenthalt verlief insgesamt zufriedenstellend.
Im letzten Jahr war dann die 3. Reha nach der Herz-OP. Der junge Arzt arbeitete nicht mehr dort. Es kam zu den bereits geschilderten Vorfällen.
Wir beschwerten uns persönlich beim Verwaltungsdirektor der Klinik. Wir konfrontierten ihn mit den Tonaufnahmen meines Vaters vom Anrufbeantworter, in denen mein Vater davon spricht, dass sowohl der von der Ergotherapeutin verordnete Greifarm, als auch die Notrufklingel außer Reichweite seien und er seit Stunden vergeblich um Hilfe rufe. Der Verwaltungsdirektor antwortete darauf lapidar:"Wenn sie im Sommer hier die Straße heruntergehen und beim xy-Pflegeheim die Fenster offen stehen, dann hören Sie auch, wie die Bewohner um Hilfe rufen!" Zufälligerweise lebte unsere unter Demenz leidende Mutter in genau diesem Pflegeheim und ich habe auch erlebt, dass dort demente Bewohner hin und wieder um Hilfe riefen, aber sie waren nie allein. Entweder brachte man sie in den Gemeinschaftsraum, manchmal sogar ins Schwesternzimmer, oder, bei bettlägrigen Bewohnern, ließ man andere Bewohner den Patienten "besuchen".
Aber was ist das denn für eine Antwort von einem Verwaltungsdirektor??
Und genau dieser herzlose und gleichgültige Tenor spiegelte sich in den Zeugenaussagen der diensthabenden Pflegerinnen wieder. Da wurde gelogen und vertuscht. Von Betroffenheit, Mitgefühl, oder gar Einsicht keine Spur.
Als ich mich bei einem Besuch bei meinem Vater bei einer Schwester beschwerte, dass die Klingel wieder einmal nicht erreichbar war, wurde geantwortet:" das war ich nicht, das war wohl die Kollegin von der Frühschicht." Was ist das für ein Betriebsklima, wo Kollegen beschuldigt werden?
Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur von einem dreimaligen Arztwechsel in 10 Jahren berichten. Es würde mich aber nicht wundern, wenn die Fluktuation weitaus höher wäre.
Daher die Beitragsüberschrift: Der Fisch stinkt vom Kopfe.
Diese Klinik schmückt sich im Foyer mit diversen Zertifikaten, DIN 9001, RAL-Zertifikat für gutes Essen etc.... alles nur Makulatur! Das was auf dem Papier zertifiziert wird, wird nicht gelebt. Und es hat sich in den letzten 10 Jahren nichts geändert, außer, dass die guten Ärzte weg sind und die Berufsethik stark gegen skrupellos tendiert.
Als ich nach einem Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg in diesem Fall suchte, rief ich bei einer ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei an, schilderte kurz den Fall. Ich wurde gefragt, um welche Klinik es sich handle. Als ich die Klinik benannte, wurde mir gesagt, dass man meine Mandantschaft wegen Interessenskonflikten ablehnen müsse! Eine Reha-Klinik mit Hausanwalt im Strafrecht! Das lässt doch gewisse Rückschlüsse zu, oder?
Ich habe den Verdacht, dass es sich unabhängig vom Pflegenotstand hier bei dieser Klinik um ein ganz spezielles schwarzes Schaf handelt.
herzliche Grüße
Heike Boam
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Unterstützung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
Hallo,
ich kann Ihre Klagen gut nachvollziehen und würde mir eigentlich wünschen, dass mehr Angehörige intensiv nachschauen, was im Gesundheitssystem - wo auch immer - geschieht. Dann sollte es darum gehen, sofort mit den zuständigen Personen Kontakt aufzunehmen und Folgerungen einzufordern.
Ungeachtet aller angestauten Wut über vielfältige Unzulänglichkeit und dümmliche Aussagen, sollte man gleichwohl immer überlegen, ob man sich in einen Prozess hinein begibt. Dies wollte ich nur - gut gemeint - zum Ausdruck bringen.
Sollte es zu Weiterungen kommen und sich spezielle Fragen stellen, wird es hier sicherlich ergänzende und ggf. hilfreiche Rückmeldungen geben. Die Interessen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen stehen, das sage ich einmal für Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, immer im Vordergrund.
Gruß Herbert Kunst
ich kann Ihre Klagen gut nachvollziehen und würde mir eigentlich wünschen, dass mehr Angehörige intensiv nachschauen, was im Gesundheitssystem - wo auch immer - geschieht. Dann sollte es darum gehen, sofort mit den zuständigen Personen Kontakt aufzunehmen und Folgerungen einzufordern.
Ungeachtet aller angestauten Wut über vielfältige Unzulänglichkeit und dümmliche Aussagen, sollte man gleichwohl immer überlegen, ob man sich in einen Prozess hinein begibt. Dies wollte ich nur - gut gemeint - zum Ausdruck bringen.
Sollte es zu Weiterungen kommen und sich spezielle Fragen stellen, wird es hier sicherlich ergänzende und ggf. hilfreiche Rückmeldungen geben. Die Interessen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen stehen, das sage ich einmal für Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, immer im Vordergrund.
Gruß Herbert Kunst
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Tipp
Hallo,
ob wir klagen werden, wissen wir noch nicht, weil es uns ja nicht ums Geld geht.
Aber ich möchte hier auch einen Tipp meiner Krankenkasse weitergeben.
Man kann ein kostenlose Beratung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht bekommen. Man muss nur bei der medizinischen Rechtsberatung Tel.
0800-0732483 anrufen, dann bekommt man einen Fachanwalt in der Nähe genannt und einen Beratungsgutschein zugeschickt.
Auch hilfreich die Broschüre der BAGP-PatientInnenstellen "Patientenrechte Ärztepflichten".
Ich werde weiter berichten, wenn sich neue Aspekte auftun.
mit freundlichen Grüßen,
Heike Boam
ob wir klagen werden, wissen wir noch nicht, weil es uns ja nicht ums Geld geht.
Aber ich möchte hier auch einen Tipp meiner Krankenkasse weitergeben.
Man kann ein kostenlose Beratung bei einem Fachanwalt für Medizinrecht bekommen. Man muss nur bei der medizinischen Rechtsberatung Tel.
0800-0732483 anrufen, dann bekommt man einen Fachanwalt in der Nähe genannt und einen Beratungsgutschein zugeschickt.
Auch hilfreich die Broschüre der BAGP-PatientInnenstellen "Patientenrechte Ärztepflichten".
Ich werde weiter berichten, wenn sich neue Aspekte auftun.
mit freundlichen Grüßen,
Heike Boam
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Medizinische Rechtsberatung durch Krankenkasse
Hallo,
der Kassentipp ist sehr hilfreich. Welche Krankenkasse ist das ? Oder gilt das für alle Krankenkassen ?
Vielleicht sollte Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ggf. per Rundschreiben informieren.
Gruß Herbert Kunst
Siehe auch den Hinweis zu einem Beitrag zum Patientenrechtegesetz in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=19153
der Kassentipp ist sehr hilfreich. Welche Krankenkasse ist das ? Oder gilt das für alle Krankenkassen ?
Vielleicht sollte Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ggf. per Rundschreiben informieren.
Gruß Herbert Kunst
Siehe auch den Hinweis zu einem Beitrag zum Patientenrechtegesetz in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=19153
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Das mit der kostenlosen Rechtsberatung ist unabhängig von der Krankenkasse. Es gibt Vertrauensanwälte des Medizinrechts-Beratungsnetzes, die diese Beratung auf Vorlage des Beratungsscheins durchführen.