Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit

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Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit

Beitrag von Presse » 21.06.2013, 06:01

Statistik: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit

Die in diesem Abschnitt dargestellten Statistiken über Arbeitsunfähigkeit basieren auf Angaben über Pflichtversicherte und freiwillig versicherte der folgenden Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen: Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Wissenschaftliches Institut der Allgemeinen Ortskrankenkassen), Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie dem Verband der Angestellten Krankenkassen und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Neben Angaben zur Verteilung der Arbeitsunfähigkeit z. B. auf verschiedene Berufsgruppen, werden auch aus Arbeitsunfähigkeit entstehende volkswirtschaftliche Kosten geschätzt.

Quelle und weitere Informationen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Tel. 0231 9071-2071
Fax 0231 9071-2070
info-zentrum@baua.bund.de

http://www.baua.de/de/Informationen-fue ... gkeit.html

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Krankengeld: Stopp nach Aktenlage?

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2015, 12:48

Krankengeld: Stopp nach Aktenlage?

+++ Ungereimtheiten bei der Behandlung können bei der Kasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit auslösen. Zum Entscheiden, ob das Krankengeld gestoppt wird, reichen ihr meist die bisherigen Behandlungsunterlagen. Patienten können dagegen Widerspruch einlegen und zudem vorsorgen +++

Heinz P. hat einen schweren Bandscheibenvorfall. Der 42-Jährige wird fortlaufend krankgeschrieben, nach sechs Wochen bekommt er Krankengeld. Einige Zeit später meldet sich die Kasse bei ihm: Man habe seinen Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass er jetzt wieder arbeitsfähig sei. Ab kommender Woche bekomme er kein Krankengeld mehr. Herr P. ist entrüstet: Wie kann die Kasse ihn für gesund erklären, obwohl sein Arzt ihn bislang als einziger untersucht und immer wieder krankgeschrieben hat?

„Viele Betroffene denken, dass die Versicherung eine extra Untersuchung braucht, um die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln“, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Tatsächlich ist die Diagnose meist aber gar nicht der Grund, warum die Kasse die Zahlungen stoppt.“ Auslöser seien oft vielmehr Ungereimtheiten im Krankheitsverlauf – zum Beispiel dass Beschwerden auffällig lange anhalten und kaum oder gar nicht behandelt wurden.

Hat die Versicherung entsprechende Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann sie zur Klärung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser darf Untersuchungsergebnisse und Befunde vom Patienten oder Arzt anfordern und auswerten. Fabris: „Für die Einschätzung, ob jemand weiterhin arbeitsunfähig ist, wird also auf bestehende Behandlungsunterlagen und damit die Aktenlage zurückgegriffen, nur in Ausnahmefällen wird der Patient nochmal untersucht.“

Gegen die Entscheidung der Kasse kann man Widerspruch einlegen und sich dazu die Stellungnahme des MDK zuschicken lassen. Der Arzt kann zudem bei der Versicherung ein medizinisches Zweitgutachten beantragen. „Beides ändert aber nichts daran, dass das Krankengeld erst einmal nicht weitergezahlt wird“, erklärt Patientenberaterin Fabris.

Damit Patienten gar nicht erst in eine solche Situation geraten, können sie im Vorfeld aktiv werden – etwa wenn der Hausarzt nur krankschreibt, Behandlungen oder eine Überweisung zum Facharzt aber ausbleiben. Fabris: „Ist das der Fall, sollte man den Arzt dringend fragen, wie es medizinisch weitergehen soll, vor allem wenn sich die Krankheit länger hinzieht.“

UPD-Tipp: Mehr Informationen zum Krankengeld finden Patienten im aktuellen UPD-Spezial unter http://www.patientenberatung.de/krankengeld.

+++

Kontakt für Rückfragen von Medien:

Jan Bruns
Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Bundesgeschäftsstelle
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
jan.bruns@patientenberatung.de | http://www.patientenberatung.de
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50
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