Arztbewertungen haben Bedeutung für Patienteninformation

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Arztbewertungen haben Bedeutung für Patienteninformation

Beitrag von Presse » 26.04.2013, 07:05

Neues Urteil zu Arztbewertungen
LG Düsseldorf bestätigt Bedeutung von Arztbewertungen für Patienteninformation

München, 25.04.2012 - Das Landgericht Düsseldorf bestätigt in einem aktuellen Urteil einmal mehr das Recht auf anonyme Bewertungen von Ärzten und Heilberuflern durch Patienten. Im konkreten Fall hat das Gericht die Klage einer Hebamme gegen das größte deutsche Arztempfehlungsportal jameda ( http://www.jameda.de ) abgewiesen. Die Hebamme klagte gegen ihre öffentliche Verzeichnung und Bewertung auf jameda.

In seiner Urteilsbegründung erklärt das Gericht: Das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Freiheit der Meinungsäußerung haben in der Regel Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin. Hebammen müssen sich genauso wie niedergelassene Ärzte den herrschenden Marktmechanismen stellen. Dazu gehörten heute - wie in vielen anderen Lebensbereichen auch - Bewertungsmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Quellen.

Gericht beurteilt Sicherheitsmaßnahmen von jameda als genügend Die zahlreichen Sicherungsmaßnahmen, die jameda implementiert hat, um unzulässige Bewertungen zu verhindern, sieht das Gericht als ausreichend an. Nach seiner Auffassung sind Manipulationen höchstens in "geringem Maße vorstellbar".

Schließlich stellt das Gericht klar, dass Bewertungsplattformen als Host-Provider für die Inhalte der Patienten anzusehen sind. Das bedeutet, dass der Plattformbetreiber Bewertungen nur dann prüfen muss, wenn er durch einen substantiell begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wird.

"Mit diesem Urteil sollte nun endgültig klar sein, dass jameda als Arztempfehlungsportal nicht nur rechtens ist, sondern auch in den Augen der Rechtsprechung einen wichtigen Beitrag für die Patienteninformation leistet", sagt Dr. Philipp Goos, Geschäftsführer von jameda. "Besonders freut uns, dass das LG Düsseldorf betont, dass unser Vorgehen bei der Bewertungsprüfung ohne Zweifel den rechtlichen Bestimmungen genügt. Wir investieren viel in die Qualitätssicherung der auf jameda veröffentlichten Patientenmeinungen und sind überzeugt davon, dass jameda mit Abstand das beste Prüfsystem der Branche hat."

AZ: 5 0 141/12

Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. Mehr als 2,5 Mio. Patienten monatlich suchen auf jameda nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 250.000 Ärzte. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der börsennotierten Tomorrow Focus AG mit Hubert Burda Media als Hauptaktionär.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2013
Pressekontakt: jameda GmbH
Elke Ruppert
Leitung Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 2000 185 85
E-Mail: presse@jameda.de

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