Staatsanwalt vor Praxistür - Patientenärger

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Staatsanwalt vor Praxistür - Patientenärger

Beitrag von Presse » 13.03.2013, 07:18

Besuch vom Staatsanwalt: Wenn gemeinsame Patienten Ärger machen
Nicht immer ist es die KV, die die Zahl der gemeinsamen Patienten in Praxisgemeinschaften überprüft.
Wenn es zu viele sind, kann im schlimmsten Fall der Staatsanwalt vor der Praxistür stehen - unangekündigt.
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http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=834 ... cht&n=2584

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