Heimrecht Niedersachsen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Heimrecht Niedersachsen

Beitrag von Service » 12.06.2008, 14:50

Neue Wege der Bürgerbeteiligung bei Landesheimgesetz
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen ist das Ziel“


HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann geht bei der Gestaltung des Landesheimgesetzes neue Wege der Bürgerbeteiligung.

Alle niedersächsischen Einrichtungen sowie die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden haben die Gelegenheit, Entbürokratisierungspotenzial im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen. "Die direkt Betroffenen können das am besten. Ziel muss sein, mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen zu haben", sagte Ross-Luttmann.

Mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung wird für die Dauer von vier Wochen eine Internetplattform eingerichtet. Im Rahmen der Online-Konsultation können Praktiker nicht nur Entbürokratisierungspotenziale identifizieren, sondern darüber hinaus etwa

einen eigenen Gesetzestext formulieren, um ihre Vorstellungen in die Praxis umzusetzen
abwägen, ob und wo ihre Überlegungen und die Auswirkungen ihrer Idealvorstellung das Schutzinteresse der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen
ihren Beitrag, sofern sie dies wünschen, zur Veröffentlichung freigeben. Damit kann er dann von den anderen Teilnehmern gelesen, bewertet und kommentiert werden. Der Autor wird dann per E-Mail benachrichtigt, wann immer seine Eingabe kommentiert wurde und kann sie jederzeit überarbeiten.

Die eingehenden Beiträge werden ausgewertet und bei den Überlegungen zur Heimgesetznovelle berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2008
Thomas Spieker
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Pressesprecher
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 4057

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Vorschläge für neues Heimgesetz erwünscht

Beitrag von Rob Hüser » 17.06.2008, 07:21

Vorschläge für neues Heimgesetz erwünscht

Alle niedersächsischen Pflegeeeinrichtungen sowie die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden haben die Gelegenheit, Entbürokratisierungspotenzial im aktuell geltenden Heimgesetz zu identifizieren und sich Gedanken über ihrer Ansicht nach optimale Regulierungen zu machen.

Und wo bleibt die Aufforderung, dass sich auch die BürgerInnen in Niedersachsen zu Wort melden dürfen? Sie haben doch sicherlich auch Vorstellungen, was es zu regeln gilt!

Mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung wird für die Dauer von vier Wochen eine Internetplattform eingerichtet, und zwar unter http://www.heimgesetz.niedersachsen.de (frei geschaltet ab 23.06.2008).

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Ambulante Wohngemeinschaften gefährdet ?

Beitrag von Presse » 06.08.2010, 14:52

Johanniter: Neues Heimgesetz in Niedersachsen gefährdert ambulante Wohngemeinschaften

Hannover. Die Johanniter Unfall Hilfe hat den Entwurf der niedersächsischen Landesregierung für ein neues Landesheimgesetz scharf kritisiert. In der geplanten Form würde es zu gravierenden Auswirkungen bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften kommen, so der Verband. Der Grund: Das Gesetz sehe die Erfassung ambulant betreuter Wohngemeinschaften unter das Heimrecht vor, wenn eine rechtliche oder wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Vermieter von Wohnraum und dem betreuenden Pflegedienst besteht. Empfehlungen zwischen diesen Partnern einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft würden demnach nach Ansicht der Johanniter schon als Verknüpfung gelten, obwohl der Mieter den Leistungsanbieter frei wählen kann.
Der Verband fürchtet nun, dass die bisher in Heimen erforderliche Fachkraftquote von 50 Prozent auch in ambulant betreuten Wohngemeinschaften vorgehalten werden muss. "Dies lässt sich aufgrund der geringen Anzahl von durchschnittlich unter zehn Plätzen wirtschaftlich nicht umsetzen", schreibt der Verband in einer Mitteilung. Des Weiteren ließen sich die bisherigen baulichen Auflagen für Pflegeheime nur schwer in das Raumkonzept von ambulant betreuten Wohngemeinschaften integrieren. Zudem würden sich auch die Leistungsansprüche der Bewohner verschlechtern, da Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht mehr abgerechnet werden können.
"Wir befürchten, dass es künftig keine ambulant betreuten Wohngemeinschaften mehr gibt, sondern die klassische Heimunterbringung weiterhin am Ende vieler Lebenswege stehen wird", sagt Thorsten Müller, Fachbereichsleiter Soziale Dienste und Wohnkonzepte der Johanniter im Landesverband. Der Verband fordert den Gesetzgeber daher auf, ambulant betreute Wohngemeinschaften mit bis zu zwölf Menschen grundsätzlich nicht unter die Heimgesetzgebung zu stellen.

Mehr zum Thema in den Print-Ausgaben von CAREkonkret.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.08.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Beitrag von Presse » 13.10.2010, 15:50

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 13.10.2010

bad e. V. zu geplantem Heimbewohnerschutzgesetz für Niedersachsen: Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Experimentierfelder für die Heimaufsicht

Andrea Kapp: „Funktionierende alternative Wohnformen für Senioren und Demenzkranke nicht gefährden“

Hannover.Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. hat an den Niedersächsischen Landtag appelliert, mit dem geplanten Heimbewohnerschutzgesetz funktionierende bestehende und neue alternative Wohnformen für Senioren wie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke nicht zu gefährden. „Landesweit gibt es bereits viele erfolgreich geführte Wohngemeinschaften und Projekte, die erwiesenermaßen qualitativ hochwertig und zur hohen Zufriedenheit von ihren Bewohnern und deren Angehörigen arbeiten,“ erklärte Andrea Kapp, bad-Geschäftsführerin Nord.

Durch Qualitätsmanagement der jeweils beauftragten Pflegedienste und deren MDK-Kontrollen für verpflichtende Transparenzberichte sei das Schutzbedürfnis der Bewohner/innen alternativer Wohnformen bereits erfüllt. „Im Interesse bestehender und neuer qualitätsgesicherter Wohnkonzepte für Senioren sollte die Politik im Gesetz klarstellen, dass diese nicht unter das Heimrecht fallen und allenfalls eine Anmeldung bei den Pflegekassen genügt,“ fordern die bad-Geschäftsführerin Nord und Mitglieds-Pflegedienste, die derartige WGs versorgen. Kapp: „Da bedarf es nicht weiterer Kontrollen und Auflagen durch die für solche Wohnmodelle nicht zuständige Heimaufsicht, wie sie der Gesetzentwurf nahelegt!“

Beispiele für von Dritten gut geführte Wohngemeinschaften für Senioren, die von jeweils beauftragten Pflegediensten qualitativ hochwertig ambulant betreut und versorgt werden, liefern niedersächsische bad-Mitglieder mehr als genug. So versorgt der Interkulturelle Sozialdienst (IKS) in der Landeshauptstadt bereits vier ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenzkranke Ältere. IKS-Geschäftsführerin Jasmin Arbabian-Vogel, Hannovers „Unternehmerin des Jahres 2008“: „Bewusst haben unsere demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner, unterstützt von ihren Angehörigen, ambulant betreute WGs statt Pflegeheime gewählt, um so lange wie möglich einen weitestgehend selbstbestimmten normalen Alltag gemeinsam mit Altersgenossen zu erleben. Unser geschultes Betreuungs- und Pflegepersonal hilft ihnen dabei, diese besondere Lebensqualität genießen zu können.“ Maximal neun Demenzkranke pro WG werden rund um die Uhr von mindestens zwei IKS-Kräften nach der täglichen Grundpflege intensiv betreut und versorgt.

Keinesfalls dürfe der Landtag mit dem Heimbewohnerschutzgesetz die von der Fachwelt immer wieder geforderten und in Ländern wie Frankreich, England und den Niederlanden längst üblichen neuen Wohnformen für Ältere gefährden oder verhindern. Qualitätsauflagen erfüllten die engagierten Pflegedienste in Niedersachsen längst und gern, was durch ihre Bereitschaft zu Transparenz und MDK-Kontrollen belegt werde. Andrea Kapp abschließend: „Wer alternative Wohnformen für sinnvoll und gut erachtet, darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!“

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kapp
Geschäftsführerin Nord des bad e. V.
Hannover, den 28. September 2010

Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de
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Bundesverband Ambulante Dienste
und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Annastr. 58-64
45130 Essen
Tel.: 0201 - 35 40 01
Fax: 0201 - 35 79 80
Email: info@bad-ev.de
Internet: http://www.bad-ev.de

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Betreute Wohngemeinschaften geraten in Existenznot

Beitrag von Presse » 24.06.2011, 05:58

bad e. v. zu geplantem niedersächsischen Heimgesetz
Geschäftsführerin warnt: Viele ambulant betreute Wohngemeinschaften geraten in Existenznot

Hannover/Essen. Mit großer Sorge sieht der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) der Verabschiedung des neuen Niedersächsischen Heimbewohnerschutzgesetzes in der kommenden Woche durch den Landtag entgegen. Nach der aktuellen Version des Gesetzes droht den ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Demenzkranke im Lande das Aus, deren Vermieter „rechtlich oder tatsächlich“ mit den Betreibern ambulanter Pflegedienste verbunden sind, also z. B. in einem Freundschafts- oder Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Sie fielen somit unter das Heimgesetz und müssten Auflagen wie die Heimmindestbau-Verordnung oder die Fachkraftquote von 50 Prozent erfüllen.

„Damit muss eine Vielzahl dieser WGs schließen, denn den nötigen Finanz- und Personalaufwand können sie nicht leisten,“ fürchtet Andrea Kapp, bad-Geschäftsführerin Nord. Auch unter den bad-Mitglieder finden sich etliche Pflegedienste, die diese Regelungen für realitätsfern halten. Daher appelliert der bad e. V. an den Landtag, die Klausel im Gesetzentwurf ersatzlos zu streichen.

Kapp: „Hier verkennen die Gesetzespläne die Realität. Denn viele ambulant betreute WGs sind auf Initiative einzelner Pflegedienste gegründet worden, die ohnehin bereits demenzkranke Pflegebedürftige ambulant betreuen.“ Um Heimeinweisungen zu vermeiden, wählten Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen die ambulant betreute WG als angemessenen Ort ihrer Betreuung. Häufig fanden sich in der Praxis dann Freunde oder Bekannte der Pflegedienstbetreiber, die Räume oder Häuser vermieten. Dabei können die Bewohner den Pflegedienst frei wählen, ist vertraglich eindeutig festgelegt. Je nach Wahl des Bewohners kommen dann verschiedene Pflegedienste bei seiner Betreuung oder Pflege zum Einsatz.

Vorteil für den Kunden: Neben einem Heim kann er auch eine alternative Wohnform wählen, wie sie die Bundesregierung künftig noch starker fördern will. Das ambulante Pflege- und Betreuungsangebot erfülle im Übrigen auch den Grundsatz „ambulant vor stationär” des Pflegeversicherungsgesetzes, betont bad-Geschäftsführerin Kapp.

Wirtschaftlich stelle sich die Frage, ob der Landtag Arbeitsplatzabbau und Insolvenzen von ambulanten Pflegediensten in Niedersachsen in Kauf nehmen will, die aufgrund des neuen Gesetzes ihre ambulant betreuten Wohngemeinschaften schließen müssen. Kapp: „Hier sollten die Landtagsfraktionen noch einmal überlegen, ob sie nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.”

Zwar fordere der Gesetzentwurf „Selbstbestimmung” von Bewohnern der Wohngemeinschaften. Doch längst sei wissenschaftlich belegt, dass Demenzkranke in ihrer Urteils- und Entscheidungskraft eingeschränkt seien. So fordere die Richtlinie zum Umgang mit Demenzkranken in Heimen des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes Bund (MDS) von stationären Einrichtungen, moderne Instrumente zur Messung der Lebensqualität und des Wohlbefindens von Demenzkranken einzusetzen (H.I.L.D.E. etc.). Die Befragung Demenzkranker führe leider nicht weiter, so der MDS, da sie zu oft aus Angst vor Nachteilen bei Betreuung und Pflege dem Interviewer sympathische Antworten gäben.

Warum CDU, FDP und SPD nun auch Tagespflegeeinrichtungen unter die Zuständigkeit der Heimaufsicht stellen wollen, erschließt sich dem bad e. V. ebenfalls nicht. Kapp: „Häufig werden diese Einrichtungen ebenfalls von ambulanten Pflegediensten geführt, die gar nicht der Kontrolle von Heimaufsichten unterliegen!” Für gute Qualität müssen die ambulanten Dienste ohnehin längst sorgen. Sie stellen sich gern den jährlichen Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), deren Ergebnisse vor Ort und im Internet veröffentlicht werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 23.06.2011
Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de

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Heimgesetz in Niedersachsen

Beitrag von Presse » 01.07.2011, 12:26

Chancen nicht genutzt: neues Heimgesetz in Niedersachsen
Kompromisse hinter verschlossenen Türen verhindern in letzter Minute sachgerechte Lösungen für die Tagespflege


Am 28.06.2011 hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD das Gesetz zum Schutz von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) beschlossen. Nach einem fast dreijährigen Gesetzgebungsverfahren mit teilweise innovativen Ansätzen fällt die Bilanz des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ernüchternd aus.

Der von vielen Experten unterstützte ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde kurz vor der Abstimmung im Landtag durch den Sozialausschuss gegen den Rat der Fachleute in einigen Punkten zum Nachteil der Träger von Pflegeeinrichtungen und der Pflegebedürftigen geändert. „Damit haben sich CDU und FDP allein aus parteitaktischen Gründen die Zustimmung der SPD „erkauft“, um beim Thema Pflege nicht weiter von der Opposition getrieben zu werden“, so Karsten Neumann, Vorstandsvorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen.

Besonders schwerwiegend ist dabei die Wiederaufnahme der Tagespflegeeinrichtungen in den Geltungsbereich des NHeimG auf Wunsch der SPD. Wegen des fehlenden stationären Charakters der Einrichtungen hatte der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Sozialministeriums auf Betreiben des bpa die Herausnahme der Tagespflegen aus dem Heimrecht vorgesehen. Die Streichung der überflüssigen und fachlich nicht gerechtfertigten staatlichen Überprüfungskultur wäre im Interesse der Gäste gewesen und hätte einen weiteren Ausbau dieser attraktiven Versorgungsform zu Folge gehabt. „Diese Chance hat die Sozialministerin Frau Özkan leider nicht genutzt“, so Karsten Neumann weiter.

Ebenfalls kritisch im Hinblick auf die Wirkungen des Gesetzes sieht der bpa die weitestgehende Einbeziehung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften in das Heimrecht. Zwar ist der Wunsch des Gesetzgebers nachvollziehbar, Umgehungstatbestände und „Heime light“, wie sie in der Vergangenheit geschaffen wurden, zu beseitigen. Jedoch befürchtet der bpa, dass durch die konkrete Formulierung des Gesetzes die gesellschaftlich gewollte Ausweitung von alternativen Wohnformen eher beeinträchtigt als gefördert wird.

„Im Gegensatz dazu begrüßen wir die Reduzierung von Anzeigepflichten der Heimträger“, so Karim Amer, stellv. Vorstandsvorsitzender des bpa Niedersachsen. „Umso bedauerlicher ist es, dass die Bürokratie bei den Überprüfungen der Heimaufsicht weiter ausgebaut wurde“, so Amer weiter.

„Wir fordern, dass dem im Gesetz enthaltenen Appell der Landesregierung nach einem ausschließlichen Angebot von Einzelzimmern im Pflegeheim nun auch Taten folgen und die Landesregierung in Zukunft entsprechende Finanzmittel über die Kommunen für neue Einrichtungen zur Verfügung stellt“, so Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des bpa abschließend.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2011 - bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de

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Gefährdung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Beitrag von Presse » 03.07.2011, 06:41

bad e.V. kritisiert die Gefährdung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch das ab Juli greifende niedersächsisches Heimbewohnerschutzgesetz

Kapp: Existenzbedrohten Wohngemeinschaften steht der Rechtsweg offen

Hannover/Essen. Der niedersächsische Landtag hat ein neues Heimbewohnerschutzgesetz, verabschiedet, dessen Einführung vom Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. grundsätzlich begrüßt wird. Allerdings ist hierbei leider auch das Wirklichkeit geworden, was der bad e. V. bereits im Vorfeld befürchte hatte: Das Gesetz enthält Regelungen, die nach Auffassung de bad e.V. bestehende ambulant betreute Wohngemeinschaften für Demenzkranke im Lande in ihrer Existenz gefährden. Nach dem neuen Regelwerk, das im Juli in Kraft tritt, sind die ambulant betreuten WGs als Heime anzusehen, deren Vermieter „rechtlich oder tatsächlich“ z. B. als Verwandte, Freunde oder Vertraute mit den Inhabern ambulanter Pflegedienste verbunden sind. Damit müssen diese WGs Auflagen wie die Heimmindestbau-Verordnung, die Fachkraftquote von 50 Prozent oder die Bewohnermitwirkung erfüllen.

„Es ist zu befürchten, dass viele dieser Wohngemeinschaften werden schließen müssen, denn den für Heime nötigen Finanz- und Personalaufwand können sie nicht leisten,“ kritisiert die bad-Bundesgeschäftsführerin, Frau Rechtsanwältin Andrea Kapp. Auch unter den bad-Mitgliedern finden sich etliche Pflegedienste, die bereits genauer von Heimaufsichten geprüft werden.

„Hier verkennt der Gesetzgeber die Realität,“ betonte Andrea Kapp. Denn viele ambulant betreute WGs seien von Pflegedienste initiiert worden, die bereits demenzkranke Pflegebedürftige ambulant betreuten. Um Heimeinweisungen zu vermeiden, wählten Pflegebedürftige bzw. Angehörige die ambulant betreute WG als angemessenen Ort der Betreuung. Häufig fanden sich dann Freunde, Verwandte oder Bekannte der Pflegedienstinhaber, die Wohnraum vermieteten. Sehr wohl haben die Vermieter vertraglich vereinbart, dass die Bewohner selbstbestimmt wohnen und ihren Pflegedienst und sonstige Leistungen frei wählen können.

Die inhaltliche Umsetzung durch das Gesetz verkennt nach Auffassung von Andrea Kapp die vorhandenen Gefahren: „Die Bundesregierung will zu Recht neue Wohn- und Betreuungsformen künftig starker fördern, die Regelungen im Landesgesetz können sich dagegen als eine Behinderung solcher Heimalternativen erweisen, was nicht beabsicht werden kann.“ Ambulant betreute Wohngemeinschaften würden außerdem ferner versuchen, dem oft leider nur theoretischen Grundsatz „ambulant vor stationär” in der Praxis Geltung zu verschaffen.

Andrea Kapp warnt davor, dass die Akzeptanz des Gesetzes insgesamt gefährden werden könne, weil zu befürchten sei, dass betroffene betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen gegebenenfalls gegen Auflagen der Heimaufsichten und das neue Heimgesetz juristisch vorgehen werden. Kapp: „Heimgesetze vieler anderer Bundesländer verzichten darauf, bei ambulant betreuten WGs Verbindungen zwischen Vermietern und Pflegedienstinhabern überzubewerten.“ Sie schreiben teilweise nur getrennte Verantwortlichkeiten für Vermietung und Pflege sowie Selbstbestimmung der Bewohner als Bedingungen für den WG-Betrieb vor.

Kapp: „Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Niedersachsen sollten es organisatorisch und wirtschaftlich nicht schwerer haben als z.B. die in Bayern oder Hamburg.“

Auf Kritik des bad e. V. stößt auch die Regelung, dass niedersächsische Tagespflegeeinrichtungen künftig den Kontrollen der Heimaufsicht unterliegen sollen. Andrea Kapp: „Dies wird dem von der Landesregierung angestrebten Bürokratieabbau nicht gerecht. Hier wird vielmehr zusätzliche Bürokratie geschaffen.“ Für gute Qualität müssten die ambulanten Dienste, die viele Tagespflegeeinrichtungen in Niedersachsen betreiben, schon lange sorgen. Sie stellen sich bereits den jährlichen Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), deren Ergebnisse vor Ort und im Internet veröffentlicht werden.

Außerdem werden niedersächsische Tagespflegen durch Heimkontrollen schlechter gestellt als jene in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen. Dort fallen sie nicht unter die jeweiligen Heimgesetze.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
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Quelle: Pressemitteilung vom 02.07.2011

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Erläuterungen zum Heimgesetz

Beitrag von Presse » 02.09.2012, 17:34

Gedruckt, online und vorgelesen: Erläuterungen zum Heimgesetz erscheinen in Leichter Sprache

HANNOVER. Die Erläuterungen zum Heimgesetz in Leichter Sprache sind da. Die Broschüre weist mehrere Besonderheiten auf. „Zum ersten Mal ist ein Text nicht einfach in Leichte Sprache übersetzt, sondern sein Inhalt in Leichter Sprache erläutert worden. Neu ist auch, dass in dieser Broschüre Fotos verwendet werden, die zum großen Teil erst für die Broschüre und unter Mitarbeit von Menschen mit Behinderungen erstellt wurden. Die Texte selbst wurden ebenfalls von Menschen mit Behinderungen - nämlich Mitarbeitern des Büros für Leichte Sprache der Hannoverschen Werkstätten - verfasst", erklärt Karl Finke, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen.

Seit 15 Jahren lädt der Landesbeauftragte Heimbeiräte aus Niedersachsen einmal im Jahr zu einer Fachtagung ein. Diskutiert wird dort einerseits die Frage, wie kann das Heim in Richtung selbstbestimmte Wohnformen verlassen werden, anderseits die Frage, wie können Heimbeiräte die Teilhabemöglichkeiten für Menschen in den Heimen verbessern. Wiederholt war in den vergangenen Jahren auch das Heimgesetz Thema. Eine Gruppe von Niedersächsischen Heimbeiräten hat Empfehlungen für das Heimgesetz erarbeitet. Auch die Forderung nach Erläuterungen in Leichter Sprache wurde erstmals auf einer der Fachtagungen der Heimbeiräte aufgestellt.

„Ich hoffe, dass mit dieser neuen Form einer Broschüre in Leichter Sprache die Entwicklung, mehr Gesetze auch in Leichter Sprache zu erläutern, vorangetrieben werden kann und durch den anderen Aufbau dieser Broschüre und die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sich der Standard zukünftiger Broschüren in Leichter Sprache verbessert", betont Finke.

Herausgeber der Broschüre sind der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, das die Erstellung und den Druck finanziert hat.

Die Broschüre erscheint zeitgleich
als barrierefreie pdf-Version und als vorgelesene Version im Internet
( http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de ) und als gedruckte Version.
Sie kann bestellt werden bei:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
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Pflege-Wohngemeinschaften für Demente

Beitrag von Presse » 03.05.2013, 07:14

NDR Info: Niedersächsisches Pflegegesetz verhindert Pflege-Wohngemeinschaften für Demente

Hamburg (ots) - In Niedersachsen werden nach Informationen des Radioprogramms NDR Info kaum noch Pflege-WGs für Demenzkranke gegründet. Ursache ist das Landesheimgesetz, das den Betrieb solcher Wohngemeinschaften erheblich erschwert. Seit es im Juli 2011 in Kraft getreten ist, entstand nach Angaben der niedersächsischen Alzheimergesellschaft lediglich eine Dementen-WG. Einigen bestehenden Wohngemeinschaften droht zudem das Aus. Vertreter der Pflegebranche kritisieren die unklare Rechtslage scharf. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt kündigte eine Überarbeitung des Gesetzes an.

Im niedersächsischen Heimgesetz fehlt, anders als in den Gesetzen anderer Bundesländer, die genaue Definition einer Pflege-WG. Für den Betrieb einer Wohngemeinschaft gibt es deshalb derzeit nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird die WG als selbstbestimmt eingestuft oder es gelten strenge Auflagen wie für ein Pflegeheim, die WGs kaum erfüllen können. Andere Bundesländer kennen auch Zwischenstufen.

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass WGs mit Dementen grundsätzlich nicht selbstbestimmt sein können. Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, kritisiert das: "Einem Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts zufolge wird eine WG nur dann als selbstbestimmt gesehen, wenn die Angehörigen darin ebenfalls wohnen.
Das ist völlig weltfremd und an der Realität vorbei." Auch Pflege- und Patientenverbände protestieren. So forderten die Alzheimergesellschaft Niedersachsen, die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA und der Landesverband der Johanniter eine schnelle Änderung des Gesetzes.

Die neue niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt räumte gegenüber dem NDR Mängel im Heimgesetz ein und kündigte an, die Gründung von Dementen-WGs zu erleichtern. Eine Neuausrichtung des Gesetzes solle wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen noch in diesem Jahr angeschoben werden. Die Ministerin forderte die zuständigen Heimaufsichtsbehörden in den Landkreisen auf, bis zu einer Gesetzesnovelle ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: "Ich rate zum richtigen Augenmaß, in dieser doch recht unklaren Rechtslage die richtigen Entscheidungen zu treffen."

Rückfragen bitte an NDR Info Reporterpool: Bettina Less, Tel.:
040/4156-3926,oder Christoph Heinzle, Tel.: 040/41 56-2885.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.05.2013 NDR Norddeutscher Rundfunk
Pressekontakt:
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