Pflegeheim dreht durch

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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sgrund
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Pflegeheim dreht durch

Beitrag von sgrund » 21.08.2012, 10:12

Hallo,

habe eine komplizierte Frage wegen meiner pflegebedürftigen Mutter.

Diese hatte am 30.05.12 einen Sturz in ihrer Wohnung, war dann 2 Wochen im KH, 6! Wochen in der Kurzzeitpflege, 3 Wochen in der geriatrischen Reha und seit 13.08.2012 in der Dauerpflege in einem anderen Altenheim.

Sie bekommt eine Rente von ca. 730 Euro netto und hat 50% Anteil an einem baufälligen Haus, in dem sie bisher lebte. Ein Antrag auf eine Pflegestufe und beim Sozialamt wegen Kostenübernahme wurde noch im KH gestellt. Eine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt lt. KK (DAK) erst nach der Reha, dies dauert wohl noch Wochen wegen Personalmangel beim MDK. Das Sozialamt wiederum kann erst einen Bescheid wegen Kostenübernahme bei vorliegendem Bescheid der Pflegekasse anfertigen.

Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema. Das Pflegeheim, in welchem meine Mutter die Kurzzeitpflege hatte, schickte jetzt eine erste Mahnung, nachdem vor einigen Wochen die Rechnung kam. Das begleichen dieser Rechnung ist meiner Mutter aber finanziell gar nicht möglich, auch habe ich vom Sozialamt die mündliche Aussage, bei der Kurzzeitpflege sei die Rente nicht einzusetzen, da diese zur Deckung laufender Kosten wie Miete+NK, Versicherungen usw. einzusetzen sei.

Ich habe heute telefonisch mit dem Pflegeheim gesprochen, die wollen jetzt ein Mahnverfahren einleiten. Es kann doch nicht sein, dass meine Mutter Opfer des Systems wird und für etwas den Kopf hinhalten soll, was sie nicht verantwortet. Jeder schiebt die Verantwortung auf den anderen und keine Institution (Sozialamt, Pflegeheim, KK) fühlt sich verantwortlich.

Ich selbst kann das Geld auch nicht vorstrecken.

Wer kann mir sagen, was ich jetzt tun kann?

Liebe Grüße

Herbert Kunst
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Pflegestufe muss schnellstens vergeben werden.

Beitrag von Herbert Kunst » 21.08.2012, 10:36

Hallo,
ich denke, dass in der beschriebenen Angelegenheit vorrangig die Pflegekasse in der Pflicht ist, die Pflegebedürftigkeit anzuerkennen bzw. die entsprechenden Feststellungen durch den MDK treffen zu lassen. Das muss ohne weitere Zeitverzögerung möglich sein. Ich würde daher mit den zuständigen Führungskräfen der Kasse sprechen und klären, ob kurzfristig entschieden wird. Anscheinend ist die Pflegebedürftigkeit offensichtlich. Zur Not kann die Pflegekasse ihre eigenen Pflegeberatungskräfte zur Begutachtung einsetzen. Wenn das alles nicht klappt, sollte vor Ort ein Anwalt (für Sozialrecht) eingeschaltet werden. Wegen der Einkommenssituation ist wohl Prozesskostenhilfe möglich. Dieser Anwalt sollte eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht anstreben, zumindest damit drohen.
Soweit bei der Pflegekasse dennoch nichts voran kommt, müsste noch einmal mit dem Sozialamt, Leitung, gesprochen und ein vorübergehendes Einspringen diskutiert werden. Wahrscheinlich muss das Sozialamt ohnehin ergänzend zahlen.
Es stellt sich im Übrigen die Frage, wie die Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse mit Blick auf die Zukunft geordnet werden. Ist die Mutter noch im Vollbesitz der geistigen Kräfte? Wenn nicht, gibt es eine Vollmacht? Ggf. muss eine Betreuung beim Betreungsgericht angeregt werden. Auch solche Fragen müssen angegangen werden, schnellstens.
Mit dem Heimträger, der natürlich seine Entgelt haben möchte, sollte eine Vereinbarung angestrebt werden. Mahnverfahren macht ja schließlich keinen Sinn. Es müssen die Bemühungen zur Abklärung verdeutlicht werden.
Soweit eine erste Rückmeldung.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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